Kantonaler Richtplan Glarus 2018 - Text

GS VII A/1/3 · Aktuelle Version in Kraft seit: 17.08.2022 (Beschlussdatum: 30.10.2018)

Sommaire

Droit cantonal Glaris · GS VII A/1/3 · Aktuelle Version in Kraft seit: 17.08.2022 (Beschlussdatum: 30.10.2018). Texte repris du PDF officiel du canton. Seule la publication officielle du canton fait foi.

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Regierungsrat

Rathaus

8750 Glarus

Kantonaler Richtplan 2018

Stand: 17.08.2022

Erlass Regie- Genehmigung Genehmigung Bemerkungen

rungsrat Landrat Bund

2018-10-30 2019-04-24 Vom LR zur Überarbeitung zurückge-

wiesene Kapitel:

S1, V1.2, V3, N3.1, N6, T2, T4

2019-08-13 2019-11-06 Kapitel S1, N3.1 und N6

2020-06-23 2020-11-04 Kapitel V1.2, V3, T2 und T4

2021-06-29 Kapitel S3 und S4

2021-12-03 Ohne Kapitel V und T

2022-08-17 Genehmigung Kapitel V und T

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Inhaltsverzeichnis

Stand

Seite

A Aufbau / Inhalte

3.12.2021

A1 Einführung A/2

3.12.2021

A2 Aufgabe und Zweck A/2

3.12.2021

A3 Aufbau des Richtplans A/3

3.12.2021

A4 Verfahren der Richtplanung A/5

3.12.2021

A5 Monitoring / Controlling A/6

R Raumentwicklungsstrategie / Raumkonzept

3.12.2021

A Ausgangslage R/1

3.12.2021

B Richtungsweisende Festlegungen / Beschluss R/3

3.12.2021

C Handlungsanweisungen R/4

3.12.2021

D Karte Raumkonzept R/5

S Siedlung

3.12.2021

S1 Struktur der Besiedlung und Zentren S/2

3.12.2021

S2 Siedlungsentwicklung nach innen und Abstimmung Verkehr S/6

3.12.2021

S3 Siedlungsgebiet S/9

3.12.2021

S4 Bauzonendimensionierung S/12

3.12.2021

S4.1 Wohn-, Misch- und Kernzonen (WMK) S/13 S4.2 Arbeitszonen und Entwicklungsschwerpunkte Arbeiten (ESP) S/17 S4.3 Zonen öffentliche Nutzungen (ZöBA) und Zonen für Nutzungen mit öffentlichem Charakter S/22

3.12.2021

S5 Versorgung S/24

3.12.2021

S5.1 Öffentliche Einrichtungen und Ausstattung S/24

3.12.2021

S5.2 Publikumsintensive Einrichtungen (PE) S/26

3.12.2021

S6 Ortsbilder und Kulturdenkmäler S/29

3.12.2021

S7 Stand- / Durchgangsplätze für Fahrende S/34

V Verkehr (Genehmigung Bund ausstehend)

17.08.2022

V1 Gesamtverkehr V/2

17.08.2022

V1.1 Konzept Gesamtverkehr V/2

17.08.2022

V1.2 Intermodale Schnittstellen V/5

17.08.2022

V2 Öffentlicher Verkehr V/7

V2.1 Bahnverbindung Ziegelbrücke – Linthal, Rückgrat der ÖV-Erschliessung V/7 V2.2 Bus-System V/10 V2.3 Erschliessung Braunwald V/12

17.08.2022

V3 Strassenverkehr V/14

17.08.2022

V4 Fuss- und Veloverkehr V/19

17.08.2022

V5 Zivilluftfahrt V/21

17.08.2022

V5.1 Flugplatz Mollis V/21

17.08.2022

V5.2 Gebirgslandeplätze V/22

17.08.2022

V6 Schifffahrt, Bootsliegeplätze V/24

N Natur und Landschaft

3.12.2021

N1 Landschaftsqualität N/2

3.12.2021

N2 Vorranggebiete Natur und Landschaft N/5

3.12.2021

N3 Landwirtschaft N/12

3.12.2021

N3.1 Vorranggebiete für die Landwirtschaft / Fruchtfolgeflächen N/12

3.12.2021

N3.2 Intensivlandwirtschaftszonen N/15

3.12.2021

N4 Wildruhezonen, Wildtierkorridore und Jagdbanngebiete N/17

3.12.2021

N5 Gewässer N/21

3.12.2021

N6 Wald N/24

3.12.2021

N7 Naturgefahren N/26

T Tourismus und Freizeit

17.08.2022

T1 Konzept Tourismus T/2

17.08.2022

T2 Touristische Intensiverholungsgebiete (anlagenorientiert) T/5

17.08.2022

T3 Naturnaher Tourismus (nicht anlagenorientiert) T/8

17.08.2022

T4 Golfsport T/11

E Übrige Raumnutzungen

3.12.2021

E1 Wasserversorgung und Abwasserreinigung E/2

3.12.2021

E2 Energie E/3

3.12.2021

E2.1 Energieplanung E/3

3.12.2021

E2.2 Versorgung mit elektrischem Strom E/5

3.12.2021

E2.3 Versorgung mit Erdgas E/6

3.12.2021

E2.4 Erneuerbare und standortgebundene Energien E/8

3.12.2021

E2.5 Wasserkraft E/10

3.12.2021

E2.6 Windenergie E/12

3.12.2021

E3 Mobilfunkanlagen E/15

3.12.2021

E4 Abfallwesen und Deponien E/16

3.12.2021

E5 Abbau mineralischer Rohstoffe E/18

3.12.2021

E6 Schiessanlagen E/20

3.12.2021

E6.1 Militärische Schiessanlagen E/20

3.12.2021

E6.2 Zivile Schiessanlagen E/21

3.12.2021

E7 Technische Gefahren E/22

3.12.2021

3.12.2021

17.08.2022

17.08.2022

17.08.2022

17.08.2022

Richtplankarte

A Aufbau / Inhalt

A1 Einführung

A2 Aufgabe und Zweck

A3 Aufbau des Richtplans

A4 Verfahren der Richtplanung

A5 Monitoring / Controlling

A / 1

Stand: 3.12.2021

A1 Einführung

Revision RPG

Seit Mai 2014 sind das revidierte eidgenössische Raumplanungsgesetz (RPG) und die dazugehörige Raumplanungsverordnung (RPV) in Kraft. Die Kantone sind angehalten, ihre Richtpläne innert fünf Jahren an die neuen gesetzlichen Bestimmungen anzupassen.

Mit der Gemeindestrukturreform haben sich auch die institutionellen Strukturen des Kantons Glarus grundlegend geändert. Die drei fusionierten Gemeinden haben in den vergangenen Jahren ihre räumlichen Entwicklungsziele definiert und ihre Ortsplanungen überarbeitet. In den Gemeinden Glarus Süd und Glarus Nord konnte die Nutzungsplanung noch nicht abgeschlossen werden.

Der vorliegende Richtplan setzt die Vorgaben des revidierten Bundesrechts um und berücksichtigt gleichzeitig die neu erarbeiteten Raumplanungsinstrumente der Gemeinden.

Gemeindestrukturre-

form Glarus

A2 Aufgabe und Zweck

1 Behördenverbindlicher Orientierungsrahmen

Der kantonale Richtplan ist das Hauptinstrument der kantonalen Raumplanung. Nach Art. 8 RPG soll im Richtplan mindestens aufgezeigt werden,

Art. 8 RPG

-

wie der Kanton sich räumlich entwickeln soll;

-

wie die raumwirksamen Tätigkeiten im Hinblick auf die anzustrebende Entwicklung aufeinander abgestimmt werden;

-

in welcher zeitlichen Folge und mit welchen Mitteln vorgesehen ist, die Aufgaben zu erfüllen.

Im Richtplan wird der Rahmen für die zukünftige Ausrichtung der Raumordnungspolitik abgesteckt. Mit dem Erlass des Richtplans durch den Regierungsrat und der Genehmigung durch den Landrat wird eine breite politische Akzeptanz und Abstützung der richtplanerischen Festlegungen gewährleistet. Damit die politische Stossrichtung umgesetzt werden kann, ist der Kanton bei der Ausführung raumwirksamer Tätigkeiten auf eine Zusammenarbeit mit verschiedenen Partnern angewiesen. Gemeinsam mit Gemeinden, Wirtschaft und Interessenverbänden sollen Lösungen gesucht werden, die allen einen optimalen Nutzen bringen.

Der Regierung, den Gemeinden und den kantonalen Amtsstellen dient der Richtplan als verbindlicher Orientierungsrahmen (Behördenverbindlichkeit). Fach- oder Sektoralplanungen bleiben in der Kompetenz der zuständigen Ämter, sind aber auf die strategischen Eckpfeiler des Richtplans auszurichten.

2 Führungs- und Koordinationsinstrument

Der Richtplan besteht aus richtungsweisenden Festlegungen und Handlungsanweisungen. Die Richtplaninhalte haben zwei unterschiedliche Funktionen:

A / 2

Stand: 3.12.2021

- Einerseits setzen sie Leitplanken und einen definierten Handlungsrahmen für die räumliche Entwicklung insgesamt sowie für die zielgerichtete räumliche Abstimmung bedeutender Einzelvorhaben im Speziellen. Solche Inhalte werden als richtungsweisende Festlegungen/Beschlüsse dargestellt.

-

Andererseits bedarf es der Anweisungen zum konkreten weiteren Vorgehen der Planung und Abstimmung. Dabei werden die Planungsaufgaben, der Stand der Planung, die wichtigsten Grundlagen, die weiteren Schritte sowie die für die weitere Koordination verfahrensführende Stelle bezeichnet.

In Ergänzung zum politischen Entwicklungsplan sowie zur Legislatur- und Finanzplanung steckt der Richtplan die Leitlinien und den Handlungsspielraum der Regierung im raumwirksamen Bereich ab. Obwohl mit dem Richtplan Prioritäten gesetzt werden, ist er kein Realisierungsprogramm, sondern ein Koordinations- und Führungsinstrument. Der Richtplan kann einerseits die Interessenabwägung unterstützen und andererseits diese auch vornehmen, indem er räumliche Konflikte bereinigt. Mit der Offenlegung der kantonalen Interessen wird die Voraussetzung für ein sorgfältiges und umfassendes Abwägen der verschiedenen Interessen geschaffen.

Damit der Richtplan seiner Funktion als Führungsinstrument gerecht werden kann, wird ein Controlling eingerichtet, mit dem die Zielerreichung von Abstimmungsanweisungen und Massnahmen periodisch überprüft werden kann.

A3 Aufbau des Richtplans

1 Dokumente

Der kantonale Richtplan besteht aus Text und Karte (Art. 6 RPV). Genehmigungsinhalt und behördenverbindlicher Teil des Richtplantextes sind die richtungsweisenden Festlegungen/Beschlüsse und die Handlungsanweisungen (grau unterlegte Texte).

In der Richtplankarte wird einerseits die Ausgangslage (z.B. bestehende Inventare, bestehende Infrastrukturen, u.ä.) dargestellt. Andererseits werden kartografisch darstellbare Richtplaninhalte (mit einem Verweis auf das entsprechende Richtplankapitel) festgehalten.

Neben den Richtplandokumenten besteht eine Vielzahl von Grundlagen. Nach Art. 6 RPG haben die Kantone Grundlagen zu erarbeiten, in denen sie feststellen, welche Gebiete

-

sich für die Landwirtschaft eignen;

-

besonders schön, wertvoll, für die Erholung oder als natürliche Lebensgrundlage bedeutsam sind;

-

durch Naturgefahren oder schädliche Einwirkungen erheblich bedroht sind (Art. 6 RPG).

Im Anhang findet sich ein Erläuterungsbericht zum Richtplan. Dieser dient der Kommentierung und ist nicht behördenverbindlicher Teil des Richtplans.

A / 3

Stand: 3.12.2021

Art. 9 RPV

Art. 6 RPG

2 Gliederung

Nach dem einleitenden Kapitel „A Aufbau/Inhalte“ folgt der strategische Überbau mit dem Kapitel R „Raumordnungspolitik/Raumkonzept Glarus“.

Im Kapitel „S Siedlung“ werden im Wesentlichen Aspekte der Siedlungsstruktur und Siedlungsqualität, die Festlegung des Siedlungsgebietes sowie die Bauzonendimensionierung behandelt.

Das Kapitel „N Natur und Landschaft“ geht auf diverse Fragestellungen ausserhalb des Siedlungsgebietes, wie z.B. Landwirtschaft, Natur- und Landschaftsschutz ein.

Im Kapitel „V Verkehr“ steht insbesondere der Gesamtverkehr, einem koordinierten Verkehrssystem bestehend aus Individualverkehr mit motorisiertem Individualverkehr (MIV) und Fuss- und Veloverkehr sowie öffentlichem Verkehr (ÖV) im Zentrum.

Aufgrund der zunehmenden Bedeutung des Tourismus für den Kanton Glarus wird diesem Sachbereich ein eigenes Kapitel „T Tourismus“ gewidmet.

Die übrigen Raumnutzungen, wie Ver- und Entsorgung, Energieproduktion oder militärische Bauten und Anlagen, werden im Kapitel „E Übrige Raumnutzungen“ behandelt.

Die einzelnen Kapitel werden nach folgenden Bereichen gegliedert:

-

Ausgangslage (A): Schilderung der wichtigsten Zusammenhänge und Aufzeigen des Handlungsbedarfs mit Blick auf die zukünftige Entwicklung

-

Richtungsweisende Festlegungen/Beschluss (B): Sachbezogene Zielsetzungen und allgemeine Grundsätze zur angestrebten räumlichen Entwicklung im jeweiligen Bereich. Diese Ausführungen sind verbindlich und daher grau hinterlegt.

-

Handlungsanweisungen (C): Formulierung der Aufgaben und Zuständigkeiten. Diese Ausführungen sind verbindlich und daher grau hinterlegt.

-

Objekte (D): Konkrete räumliche Vorhaben und Projekte, die zur Umsetzung der Leitüberlegungen bzw. Handlungsanweisungen beitragen. Die Objektbezeichnung ist verbindlich und daher grau hinterlegt.

-

Erläuterungen (E): Ergänzende Erläuterungen zum Thema und Erwähnung spezifischer Grundlagen.

3 Stand der Koordination

Das Raumplanungsrecht sieht mit der Festsetzung, dem Zwischenergebnis und der Vororientierung drei Kategorien vor, welche die Reife des Vorhabens bzw. den Stand der Koordination wiedergeben.

-

Festsetzungen (FS): Zeigen auf, wie raumwirksame Tätigkeiten (Planungen oder Vorhaben) aufeinander abgestimmt sind. Damit ist noch nicht entschieden, ob, von wem und wie das Vorhaben verwirklicht werden kann. Diese Entscheide sind einem entsprechenden Planerlass, einem Konzessions- und Bewilligungsverfahren oder einer Finanzierungsvorlage vorbehalten.

A / 4

Stand: 3.12.2021

- Zwischenergebnisse (ZE): Zeigen auf, welche raumwirksamen Tätigkeiten noch nicht aufeinander abgestimmt sind und was vorzukehren ist, um eine zeitgerechte Abstimmung zu erreichen. Die zuständige Behörde erhält einen Auftrag zur weiteren Problemlösung.

-

Vororientierungen (VO): Zeigen auf, welche raumwirksamen Tätigkeiten sich noch nicht in dem für die Abstimmung erforderlichen Mass umschreiben lassen, aber erhebliche Auswirkungen auf die Nutzung des Bodens haben können. Sie weisen auf Vorhaben oder Planungen hin, die noch räumlich unbestimmt oder erst langfristig zur Realisierung vorgesehen sind.

A4 Verfahren der Richtplanung

Nach Art. 9 RPG ist der Richtplan anzupassen, wenn

Art. 9 RPG

-

sich die Verhältnisse geändert haben;

-

sich neue Aufgaben stellen;

-

eine gesamthaft bessere Lösung möglich ist.

Richtpläne sind in der Regel alle zehn Jahre gesamthaft zu überprüfen und nötigenfalls zu überarbeiten (Art. 9 Abs. 2 RPG).

Der Richtplan ist als dynamisches und entwicklungsfähiges Führungsinstrument konzipiert. Die strategische Ebene (z.B. das Raumkonzept) legt aber die langfristigen Leitplanken für die räumliche Entwicklung fest. Auf der operativen Ebene, d.h. den Handlungsanweisungen, unterliegt der Richtplan hingegen einer laufenden Anpassung und permanenten Bewirtschaftung.

Dabei werden zwei Arten von laufenden Änderungen unterschieden:

-

Anpassungen: Dazu gehört die Änderung oder Neuaufnahme von richtungsweisenden Festlegungen oder Handlungsanweisungen. Anpassungen durchlaufen das vorgeschriebene Erlass- und Genehmigungsverfahren.

-

Fortschreibungen: Dabei handelt es sich um die Aktualisierung von Richtplaninhalten, die durch den Richtplan bereits vorgezeichnet sind und sich aus der Anwendung des Richtplans ergeben. Es wird der jeweilige Stand des Vollzugs der Handlungsanweisungen nachgeführt. Das Erlass- und Genehmigungsverfahren wird nicht durchgeführt, Fortschreibungen erfolgen formlos.

A / 5

Stand: 3.12.2021

A5 Monitoring / Controlling

A Ausgangslage

Die Kantone müssen dem Bund alle vier Jahre Bericht zum Stand der Richtplanung, über deren Umsetzung sowie über wesentliche Änderungen der Grundlagen erstatten (Art. 9 Abs. 1 RPV).

Die Richtplanung als steuernde und koordinierende Tätigkeit soll Veränderungen und Entwicklungen vorausschauend wahrnehmen. Dazu ist die tatsächliche räumliche Entwicklung mit einem systematischen Monitoring laufend zu beobachten.

Das Controlling dient als Steuerungsinstrument für die Richtplanung, mit dem der Grad der Zielerreichung bei den richtungsweisenden Festlegungen und den Handlungsanweisungen überprüft wird. Das Richtplancontrolling besteht aus einem Zielerreichungscontrolling auf der strategischen Ebene gemäss den Schlüsselindikatoren des Monitorings und einem Vollzugscontrolling der Handlungsanweisungen auf der operativen Ebene.

Art. 9 Abs. 1 RPV

B Richtungsweisende Festlegung / Beschluss

A5-B/1 Monitoring der räumlichen Entwicklung

-

Um unerwünschte Entwicklungen feststellen zu können sowie räumliche Konflikte frühzeitig zu erkennen, führt der Kanton eine systematische Raumbeobachtung durch.

C Handlungsanweisungen

A5-C/1 Monitoring der räumlichen Entwicklung

Der Kanton dokumentiert periodisch die räumliche Entwicklung und führt im Vierjahresrhythmus ein Monitoring durch.

Das Monitoring umfasst mindestens folgende Kennwerte:

-

Bevölkerungs- und Beschäftigtenentwicklung

-

Bauzonenstatistik

-

Kantonale Auslastung (gemäss Technische Richtlinien Bauzonen des Bundes)

-

Entwicklung der Einwohnerdichten

Federführung: Dep. Bau und Umwelt, Abt. Raumentwicklung und Geoinformation

A5-C/2 Controlling des Richtplans

Der Kanton erstellt alle vier Jahre einen Controllingbericht über den Stand der Richtplanung. Dieser umfasst mindestens folgende Inhalte:

-

Soll-Ist-Vergleich der tatsächlichen räumlichen Entwicklung mit den Zielen des Richtplans (Controlling der Leistungsziele)

-

Dokumentation des Umsetzungsstandes der Handlungsanweisungen (Vollzugscontrolling)

-

Handlungsbedarf: Massnahmen zur Zielerreichung bzw. Empfehlungen für Anpassungen der Richtplaninhalte bei wesentlichen Abweichungen in der Zielerreichung und im Vollzug.

Federführung: Dep. Bau und Umwelt, Abt. Raumentwicklung und Geoinformation

A / 6

Stand: 3.12.2021

R Raumentwicklungsstrategie

Stand: 3.12.2021

R Raumentwicklungsstrategie

A Ausgangslage

Der Kanton legt die Grundzüge der angestrebten Entwicklung im Sinne von Art. 8 Abs. 1 RPG in der Raumentwicklungsstrategie fest. Darin berücksichtigt er auch die räumlich-funktionalen Zusammenhänge, welche über die Kantonsgrenze hinausgehen sowie die Entwicklungsstrategien der Nachbarkantone. Die Raumentwicklungsstrategie des Kantons ist die Antwort auf die eigenen strukturellen Gegebenheiten und die damit einhergehenden Herausforderungen.

Art. 8 RPG

Strukturen und Herausforderungen

Topographie gibt räumliche Struktur des Kantons vor

Der Kanton Glarus öffnet sich nach Norden hin zu Linthebene und Walensee und ist ansonsten von den Nachbarkantonen durch teilweise hohe Bergketten räumlich getrennt. Die beiden Alpenpässe Klausen und Pragel, über welche der Kanton in der warmen Jahreszeit zu erreichen ist, sind für den Waren- und Personenverkehr unbedeutend. Sie haben eine rein touristische Bedeutung. Die Verkehrsbeziehungen sind daher fast ausschliesslich nach Norden gerichtet.

Siedlungsentwicklung findet hauptsächlich im Talboden statt

Die Kantonsfläche besteht zu 30% aus Wald, zu 35% aus Geröll, Fels, Gletscher und Gewässern und zu 20% aus Alpweiden. Der Talboden, die Linthebene und die grossen besiedelten Geländeterrassen machen nur gerade 15% der Kantonsfläche aus. In diesem «besiedelbaren» Raum befinden sich neben den Siedlungs- und Verkehrsinfrastrukturen auch die fruchtbaren Böden für die Landwirtschaft. Diese unterschiedlichen Nutzungsansprüche an diesen Raum ist eine besondere Herausforderung.

Schwerpunktgebiet Wohnen und Arbeiten zwischen Bilten und Schwanden

Rund 83% der Kantonsbevölkerung bzw. gut 34‘000 Personen leben im Talboden zwischen Bilten und Schwanden. Die Einwohner- und Beschäftigtenzahl in diesem Schwerpunktgebiet Wohnen und Wirtschaft nimmt zu. Die Ansiedlung neuer Einwohner und Arbeitsplätze ist ausserhalb dieses Schwerpunktegebiets herausfordernd.

Industrie bleibt wichtiger Wirtschafts- und Erwerbszweig für Glarus

2016 waren 42% der Beschäftigten (in Vollzeitäquivalenten VZÄ) im produzierenden Sektor tätig. Die meisten Arbeitsplätze sind allerdings im Dienstleistungssektor zu finden (54% aller VZÄ). Innerhalb des Dienstleistungssektors schaffen der Detailhandel sowie das Gesundheits- und Sozialwesen (Heime; Erziehung und Schulwesen) das grösste Arbeitsplatzangebot. Auf Land- und Forstwirtschaft entfallen noch 6% der Beschäftigten. Die vergleichsweise geringe Verfügbarkeit von Fachkräften und hochqualifizierten Arbeitnehmern stellen ein Nachteil für die wirtschaftliche Entwicklung des Kantons dar. Gegenwärtig ist Glarus daher auf Zuzüger oder Zupendler angewiesen.

Hohe Dichte an Industriebrachen erschwert deren Reaktivierung

Nirgends in der Schweiz ist die Dichte an Arealen mit historischen Industrien grösser als im Kanton Glarus. Eine Grosszahl dieser Areale ist heute nicht mehr oder nur teilweise noch industriell genutzt. Für eine erneute industrielle Produktion sind viele Areale aufgrund ihrer relativ peripheren Lage uninteressant. Die Zukunftsaussichten für diese Areale sind unsicher. Sie verfügen aufgrund ihrer geschichtlichen Vergangenheit über besondere Charakteristiken, welche Chancen für verschiedene Nachfolgenutzungen eröffnen.

R / 1

Stand: 3.12.2021

Investitionsbedarf in Bausubstanz ist gross

Die Wohnbausubstanz im Kanton Glarus ist geprägt durch einen überdurchschnittlich hohen Anteil an Einfamilienhäusern. Die Bausubstanz ist vergleichsweise alt und wird dominiert von Gebäuden, die vor 1919 erbaut wurden. Rund ein Drittel der Wohneinheiten stammt aus dieser Bauperiode. In Glarus Süd ist es sogar beinahe die Hälfte. Namentlich in den Ortskernen besteht ein beträchtlicher Investitionsbedarf in die Bausubstanz.

Tourismus ist auf neue Impulse und eine erneuerte Infrastruktur angewiesen

Der Tourismus im Kanton Glarus befindet sich in einer schwierigen Situation. Die Logiernächte in der Hotellerie sind seit der Jahrtausendwende markant zurückgegangen und der Bestand an warmen Betten ist kleiner geworden. Augenfällig ist auch die vergleichsweise tiefe Auslastung der Beherbergungsbetriebe. Bei der touristischen Infrastruktur besteht insgesamt ein erheblicher Erneuerungsbedarf. Um dem Tourismus im Kanton Auftrieb zu verleihen, sind Impulse notwendig.

Glarus ist gegenüber den Folgen des Klimawandels verletzlich

Als Gebirgskanton ist Glarus in besonderem Masse von den Folgen des Klimawandels betroffen. Extreme Wetterereignissen treten häufiger auf, dadurch nimmt die Gefahr von Murgängen, Lawinen, Hangrutschungen oder auch Flur- und Waldbränden zu. Trockenheit und Hitze stellen namentlich die Landwirtschaft vor Probleme. Auch der im Kanton bedeutsame Energiesektor kann betroffen sein. Aus touristischer Sicht zwingt der Anstieg der Schneegrenze die eher tiefgelegenen Skigebiete von Elm und Braunwald zu Investitionen in die Schneesicherheit. Die heissen Sommer schaffen gleichzeitig auch Chancen für die Stärkung des Sommertourismus in den alpinen Regionen.

Gemeinden entwickeln sich ungleich

Zwischen 2007 bis 2017 ist die Bevölkerungszahl in der Gemeinde Glarus Nord jährlich um 1.2% gewachsen. In Glarus hat sie leicht zugenommen (jährlich +0.3%), während sie in Glarus Süd abgenommen hat (jährlich -0.4%). Eine ähnliche Entwicklung zeigt sich auch bei der Beschäftigung, welche in Glarus Nord und Glarus Mitte leicht zugenommen hat, während sie in Glarus Süd etwas abgenommen hat. Auf die beiden nördlichen Gemeinden entfallen beinahe 80% der Beschäftigten im Kanton. Die unterschiedliche Dynamik in den Gemeinden hängt wesentlich mit ihren räumlichen Voraussetzungen und ihrer Erreichbarkeit zusammen.

▪

Glarus Nord: Grenzt an den Metropolitanraum Zürich und profitiert von dessen Entwicklungsdynamik. Die Gemeinde ist in jüngerer Vergangenheit stark gewachsen, es haben sich vermehrt Personen aus anderen Kantonen niedergelassen.

▪

Glarus: Hat als Kantonszentrum mit vielen sicheren Arbeitsplätzen in den Bereichen Bildung, Verwaltung, Gesundheit und Soziales einen Standortvorteil.

▪

Glarus Süd: Liegt bereits zu peripher, um von der grösseren Dynamik und Nachfrage nach Erstwohn- und Arbeitsraum profitieren zu können. Die Gemeinde hat in jüngerer Vergangenheit insbesondere Wohnbevölkerung an die beiden anderen Gemeinden des Kantons verloren. In Glarus Süd bestehen jedoch die grössten Potenziale im Bereich Tourismus und Freizeit.

R / 2

Stand: 3.12.2021

B Richtungsweisende Festlegungen / Beschluss

R-B0

Eigenständigkeit des Kantons Glarus wahren

Glarus versteht sich als eigenständiger, selbstbewusster Gebirgskanton, der sich auf seine Stärken besinnt und die eigenen Potenziale ausschöpft. Basis dafür bildet eine starke und solidarische Gemeinschaft. Die drei Gemeinden verfügen über unterschiedliche Entwicklungsvoraussetzungen und Stärken. Diese werden gezielt gefördert.

R-B1

Zentren stärken

Der Kantonshauptort Glarus hat aufgrund seiner Historie einen besonderen kulturellen und gesellschaftlichen Stellenwert im Kanton. In Glarus befinden sich u.a. Kantonsspital, Kantonsschule, kantonale Verwaltung, Gerichte, Parlament, Landesbibliothek und Kunsthaus. Glarus ist zudem Durchführungsort der Landsgemeinde. Der Kantonshauptort Glarus wird in seinen zentralörtlichen Funktionen weiter gestärkt.

Die Orte Schwanden und Näfels/Niederurnen sollen in ihrer Funktion als Zentrum für ihre Gemeinden gestärkt und als überörtliche Versorgungsknoten etabliert werden.

R-B2

Aussenbeziehungen stärken; Nähe zur Metropolitanregion Zürich für die Entwicklung als Wohn-. Arbeits- und Tourismusstandort nutzen und die Partnerschaften mit dem Alpenrheintal pflegen

Die Nähe zur Metropolitanregion Zürich birgt ein grosses Potenzial. Der Kanton erbringt gezielt komplementäre Leistungen für Einwohner und Wirtschaft des Grossraums Zürich. Die gezielte Ausrichtung auf die Bedürfnisse dieses Raums vermag die in vielen Bereichen des Kantons Glarus erforderlichen Entwicklungsimpulse auszulösen. Ein wichtiger Bezugsraum innerhalb der Metropolitanregion ist die Linthebene sowie die Agglomeration Obersee (Arbeitskräfte; Zuzüger; Einzugsgebiet für Glarner Unternehmungen).

Der Kanton Glarus pflegt im Bereich Gesundheit und Bildung Partnerschaften mit Institutionen des Alpenrheintals. Diese Beziehungen sind zu pflegen und nach Möglichkeit weiter auszubauen.

R-B3

Gewerbe- und Industriestandort Glarus wettbewerbsfähig halten

Der Kanton Glarus ist wirtschaftsfreundlich und will als Wirtschaftsstandort langfristig attraktiv sein. Er bietet den ansässigen Unternehmen gute Rahmenbedingungen. Zur Ansiedlung neuer Unternehmungen aus ertragsstarken Branchen bereitet er Entwicklungsschwerpunkte mit unterschiedlichen Standortanforderungen vor. Für die ansässigen Unternehmen schafft der Kanton die raumplanerischen Voraussetzungen für deren Weiterentwicklung.

R-B4

Siedlungsentwicklung nach innen lenken, Boden haushälterisch nutzen

Die Siedlungen im Kanton Glarus entwickeln sich grundsätzlich nach innen. Die landwirtschaftlichen und ökologisch wertvollen Flächen werden geschont, der Boden haushälterisch genutzt. Die Entwicklung von Gebieten mit guter ÖV-Erschliessung ist prioritär. Eine weitere Ausdehnung des Siedlungsgebiets wird vermieden.

R / 3

Stand: 3.12.2021

R-B5

Öffentlicher Verkehr innerhalb des Kantons und nach aussen stärken

Die SBB-Bahnlinie Ziegelbrücke – Linthal ist das Rückgrat des öffentlichen Verkehrs im Kanton. Der öffentliche Verkehr auf dieser Achse wird beschleunigt und systematisiert (starre Taktfolge). Das Busnetz wird optimal auf das Bahnangebot abgestimmt. Am Taktknoten Ziegelbrücke werden die Anschlüsse an den Regionalverkehr in alle Richtungen - jedoch insbesondere nach Zürich HB - optimiert.

R-B6

Strassenseitige Erreichbarkeit verbessern

Die übergeordneten Verkehrsverbindungen für den motorisierten Individualverkehr zwischen Niederurnen und Schwanden werden mit dem Bau von Umfahrungsstrassen verbessert. Die Massnahmen in die Verkehrsinfrastruktur sollen auch dazu beitragen, dass die negativen Auswirkungen auf Siedlungen und Umwelt möglichst klein bleiben.

R-B7

Wohnraum in Glarus Süd vitalisieren

Glarus Süd bietet Wohnraum inmitten einer alpinen ländlichen Landschaft mit viel Authentizität und Ruhe. Wohnen ist preiswert und die industrielle Baukultur ermöglicht verschiedenartige Wohnformen. Mit der Vitalisierung des Wohnraums in Glarus Süd sind naturverbundene Menschen ebenso angesprochen wie Personen, die an mehreren Standorten wohnhaft sein wollen oder besondere Wohnformen suchen.

R-B8

Landschaftsqualität erhalten und verbessern

Die Qualität der Landschaft wird erhalten und wo möglich gesteigert, die Biodiversität und ökologische Vernetzungen werden gefördert. Der Wert der Landschaft für die ortsansässige Bevölkerung wie auch für Gäste in Bezug auf Wohlbefinden, räumliche Identifikation, Standortattraktivität und weiterer Leistungen nimmt zu.

R-B9

Touristisches Potenzial ausschöpfen

Der Tourismus wird als wirtschaftliches Standbein des Kantons gestärkt, indem vermehrt auf die Eigenheiten und Besonderheiten sowie auf qualitativ ansprechende Angebote für Tourismus und Freizeit gesetzt wird. Naturorientierte Freizeitangebote für Individualgäste sind das Aushängeschild des Glarner Tourismus. Das Beherbergungsangebot wird modernisiert und erweitert, damit mehr Wertschöpfung im Kanton generiert werden kann. Der Sommertourismus wird gefördert und gestärkt. Die touristischen Angebote tragen dazu bei, dass Glarus als Wohnort für jüngere Altersgruppen attraktiver wird.

C Handlungsanweisungen

Siehe Sachkapitel

D Objekte

keine

R / 4

Stand: 3.12.2021

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S Siedlung

S1 Struktur der Besiedlung und Zentren

S2 Siedlungsentwicklung nach innen und Abstimmung Verkehr

S3 Siedlungsgebiet

S4 Bauzonendimensionierung

S4.1 Wohn-, Misch- und Kernzonen (WMK) S4.2 Arbeitszonen und Entwicklungsschwerpunkte Arbeiten (ESP) S4.3 Zonen öffentliche Nutzungen (ZöBA) und Zonen für Nutzungen mit öffentlichem Charakter

S5 Versorgung

S5.1 Öffentliche Einrichtungen und Ausstattung S5.2 Publikumsintensive Einrichtungen (PE)

S6 Ortsbilder und Kulturdenkmäler

S7 Stand- / Durchgangsplätze für Fahrende

S Siedlung

S1 Struktur der Besiedlung und Zentren

A Ausgangslage

Der Kanton Glarus verfügt durch seine Geografie, Erschliessung und Siedlungsgeschichte über eine klare Siedlungsstruktur: Ausgehend von der Linthebene mit der Anbindung an die Achse Graubünden - Zürich und dem Verkehrsknoten Ziegelbrücke erstreckt sich das Haupttal der Linth bis Schwanden, wo es sich in das Grosstal und das Sernftal aufzweigt. Aufgrund der Anbindung und Nähe zum Wirtschaftsraum Zürich und zum gemeinsamen funktionalen Raum Linth / Obersee fand das Wachstum und die damit verbundene Siedlungstätigkeit hauptsächlich in der Ebene des Haupttals statt, mit von Norden nach Süden abnehmender Intensität.

Zwei Typen von Siedlungsräumen

Vgl. Kapitel R

Aufgrund dieser strukturellen Gegebenheiten und Entwicklungen sowie den Zielrichtungen der Ortsplanungen der Gemeinden wird der Siedlungskörper in zwei Typen unterschieden: einen Siedlungsraum-Typ «Haupttal» und einen Siedlungsraum-Typ «Landschaft». Das künftige Wachstum des Kantons wird auf diese strukturellen Voraussetzungen und Potenziale abgestimmt. Die beiden Siedlungsraum-Typen zeichnen sich aus durch:

Siedlungsraum-Typ «Haupttal» Siedlungsraum-Typ «Landschaft»

−

gut erschlossene Tallagen im Einzugs- − in den beiden Tälern im Hinterland und gebiet des Haupterschliessungskorri- auf dem Kerenzerberg oder nicht an eidors nem Hauptknoten der Haupterschliessung liegend.

−

aktuelle Nutzungsdichte über 60 Ein- − aktuelle Nutzungsdichte unter 60 Einwohner + Beschäftigte / ha wohner + Beschäftigte / ha

−

grössere zusammenhängende Sied- − dörfliche Strukturen und Ortschaften mit lungsgebiete mit Zentrumsstrukturen in der Regel weniger als 1’500 Einwoh- und Ortschaften mit mehr als 1’500 nern, ländliche Ortskerne Einwohnern

Zentrenstruktur

Zentren übernehmen eine wichtige Versorgungs- und Arbeitsplatzfunktion für die umliegenden Ortschaften. Dazu gehören die Versorgung mit zentralörtlichen Leistungen, Gütern und Einrichtungen sowie die Bereitstellung eines diversifizierten Wohn- und Arbeitsplatzangebots. Die Bedeutung eines Zentrums wird wesentlich durch die Art und Breite der dort angesiedelten Versorgungseinrichtungen definiert. Zentren zeichnen sich insbesondere auch durch eine gute Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr, durch höhere Nutzungsdichten sowie Entwicklungsmöglichkeiten zur Förderung von Wohnen, Arbeiten und der Versorgung aus.

Neben dem Bahnhof Ziegelbrücke sind die Bahnhöfe Näfels-Mollis, Glarus und Schwanden wichtige Umsteigepunkte. Mit den künftig steigenden Frequenzen im öffentlichen Verkehr sowie der Umsteigebeziehungen zwischen Bus und Bahn bestehen in den Umgebungsgebieten dieser ÖV-Hauptknoten gute Voraussetzungen zur Entwicklung konkurrenzfähiger und attraktiver Zentren. Diese Zentrumsgebiete sollen denn auch auf ihre Rolle als Wohn-, Arbeitsplatz- und Versorgungsstandorte fokussiert werden. Das kantonale Raumkonzept sieht folgende Zentrenstruktur vor:

−

Glarus als Hauptort und gesellschaftliches Zentrum

−

Näfels / Niederurnen und Schwanden als kommunale Zentren mit einer vollständigen Versorgungskette.

B Richtungsweisende Festlegungen / Beschluss

S1-B/1 Siedlungsraum-Typen - Siedlungsraum-Typ Haupttal Das Haupttal ist der Hauptraum des zukünftigen Wachstums der Bevölkerung und Beschäftigten. Die Strukturen und Kapazitäten werden so ausgerichtet, dass mindestens 80% des prognostizierten Wachstums aufgenommen werden können. Das Haupttal ist Standort der Zentren und der Entwicklungsgebiete fürs Arbeiten im Kanton. Davon ausgenommen sind die touristischen Zentren. Im Haupttal sind, auf den Ort bezogen differenziert, erhöhte bauliche Dichten anzustreben und die Abstimmung von Siedlung und Verkehr ist in einem hohen Grad sicherzustellen.

-

Siedlungsraum-Typ Landschaft Im Siedlungsraum Landschaft werden die Versorgungsstrukturen in den Ortschaften auf die Bedürfnisse der ansässigen Bevölkerung und der lokalen Betriebe ausgerichtet. Die Strukturen und Kapazitäten sind auf ein geringeres Wachstum auszurichten.

Mit einer Revitalisierung der Ortskerne und der unternutzten Bausubstanz sowie dem Nutzen der historischen Industriebauten auch für Wohnen werden Wohnalternativen zu den städtischen Räumen und zum Siedlungsraum-Typ Haupttal geschaffen (Wohnstrategie).

Der Siedlungsraum Landschaft ist, neben Glarus als Standort mit einem Kulturangebot, der Hauptraum für die touristische Entwicklung.

S1-B/2 Zentrenstruktur

-

Hauptzentrum Glarus Glarus wird als Hauptzentrum für die Versorgung des Kantons und für die Weiterentwicklung der Wirtschaft gestärkt. Mit vielfältigen Nutzungen und hoher städtebaulicher Qualität wird Glarus ein erkennbares, attraktives, urbanes Zentrum.

-

Kommunale Zentren Näfels / Niederurnen und Schwanden Mit raumplanerischen und infrastrukturellen Massnahmen werden die kommunalen Zentren als Schwerpunkte für das Wohnen und Arbeiten sowie für die Versorgung weiterentwickelt (Grundversorgung für den täglichen Bedarf). Die kommunalen Zentren sind Schwerpunkte der Siedlung mit eigenständiger Identität. Die Gemeinden können in den Ortsplanungen weitere Teilzentren festlegen und fördern. Dies soweit das kommunale Zentrum in seiner Funktion nicht konkurrenziert wird.

C Handlungsanweisungen

S1-C/1

Die Gemeinden sorgen dafür, dass die Nutzungsplanung in den Ortschaften den Anforderungen und Ansprüchen gemäss dem Siedlungsraum-Typ entspricht.

Federführung: Gemeinde

S1-C/2

Der Kanton stärkt die festgelegte Zentrenstruktur durch raumplanerische und infrastrukturelle Massnahmen sowie durch seine Standortpolitik. Er setzt sich insbesondere für eine hochwertige Versorgung in den Bereichen der Gesundheit und der Bildung im Zentrum Glarus ein.

Der Kanton unterstützt Massnahmen zur Stabilisierung und Stärkung des Arbeitsplatzangebots und zur Sicherung der Versorgung und des Service-Public in den kommunalen Zentren.

Federführung: Zuständiges Departement

S1-C/3

Die Gemeinden sichern im Rahmen ihrer Ortsplanung die Zentrenstruktur und konkretisieren diese räumlich und in der Funktion aufgrund ihrer Entwicklungsvorstellungen.

Federführung: Gemeinde

D Objekte

D-1 Siedlungsraum-Typen

Objekt-Nr. Gemeinde Siedlungsraum-Typ Ortschaften KS

S1.01 Glarus Nord Haupttal Bilten / Mollis / Näfels / Niederurnen / FS

Oberurnen

S1.02 Glarus Nord Landschaft Filzbach / Mühlehorn / Niederurnen- FS

Mollis (Gebiet Biäsche) / Obstalden

S1.03 Glarus Haupttal Glarus / Ennenda / Netstal FS

S1.04 Glarus Landschaft Riedern FS

S1.05 Glarus Süd Haupttal Schwanden / Mitlödi FS

S1.06 Glarus Süd Landschaft Betschwanden / Braunwald (touristi- FS

scher Ort) / Diesbach / Elm (touristischer Ort) / Engi / Haslen / Leuggelbach / Nidfurn / Hätzingen / Linthal / Luchsingen / Matt / Schwändi / Sool / Rüti

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D-2 Zentren

Objekt-Nr. Gemeinde Standort / Gebiet Zentrentyp KS

S1.07 Glarus Nord Näfels / Niederurnen bipolares Gemeindezentrum FS

S1.08 Glarus Zentrum Glarus Hauptzentrum FS

S1.09 Glarus Süd Schwanden Gemeindezentrum FS

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E Erläuterungen / Grundlagen

Siehe Erläuterungsbericht

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Übersicht Siedlungsraum-Typen

Siedlungsraum-Typ Haupttal Siedlungsraum-Typ Landschaft

S2 Siedlungsentwicklung nach innen und Abstimmung Verkehr

A Ausgangslage

Siedlungsentwicklung nach innen

Die Siedlungen im Kanton Glarus werden sich künftig zum Grossteil innerhalb des bestehenden Siedlungsgebiets weiterentwickeln. Siedlungsentwicklung nach innen bedeutet auch, höhere Dichten zu realisieren, ohne dass dies zu Lasten der Siedlungsqualität geht. Einher mit den höheren Dichten geht auch eine intensivere Nutzung der Verkehrsträger. Neben der besseren Nutzung der Ressource Boden stehen ebenso die Bedürfnisse der Bevölkerung an ihren Lebensraum im Vordergrund. Innenentwicklung ist demzufolge auch immer der Anlass, Massnahmen zur allgemeinen Verbesserung der Siedlungsqualität umzusetzen.

Die Siedlungen im Kanton Glarus sind durch verschiedene Entwicklungsperioden geprägt worden: Der einst traditionelle Siedlungskörper bestehend aus ländlichen, teils kompakten, teils losen Dorfstrukturen mit Dorfkernen wurde im Zuge der frühen Industrialisierung durch die Industriebauten und die Arbeitersiedlungen erstmals markant verändert. In Glarus prägten die Stadtquartiere das Bild. Die jüngere Entwicklung ist gezeichnet durch in die Fläche ausgreifende Wohnquartiere und erhöhte Flächenansprüche infolge von neuen Arbeitsnutzungen und von Infrastrukturen. Diese jüngere Siedlungsentwicklung in die Fläche, bei vergleichsweise tiefer Dichte, führt dazu, dass die Nutzungsdichte im Kanton in der überbauten Wohn-, Misch- und Kernzonen (WMK) bei rund 60 Einwohnern und Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) pro Hektar liegt. Die Durchschnittswerte in den drei Gemeinden variieren aufgrund der baustrukturellen Gegebenheiten stark und betragen:

−

Glarus Nord: 65 E+B/ha

−

Glarus: 87 E+B/ha

−

Glarus Süd: 38 E+B/ha

Mit der 1. Etappe der Revision des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes sowie der Revision des kantonalen Raumentwicklungs- und Baugesetzes wurden auf gesetzlicher Stufe die Voraussetzungen geschaffen, um eine Siedlungsentwicklung nach innen umzusetzen. Mit den neuen kommunalen Richtplänen haben die Gemeinden auf ihrer Stufe ebenfalls gute Voraussetzungen geschaffen, um künftig eine Planung zu verfolgen, welche auf eine Siedlungsentwicklung nach innen zielt.

Vgl. Kapitel RVgl. Kapitel R

Im kantonalen Richtplan wird die Siedlungsentwicklung nach innen durch verschiedene Strategien des Raumkonzepts verfolgt. So z.B. durch die Förderung der Zentren, die Bildung von Entwicklungsschwerpunkten oder die Revitalisierung der Ortskerne in Glarus Süd.

Abstimmung Siedlung und Verkehr

Bei der Umsetzung der Siedlungsentwicklung nach innen ist die Abstimmung von Siedlung und Verkehr eine zentrale Herausforderung. Mit höheren Nutzungsdichten geht auch eine intensivere Nutzung der Verkehrsträger einher. Deren Emissionen und Raumbedarf sind insbesondere im intensiv genutzten Siedlungsgebiet zu minimieren.

Massnahmen zur Abstimmung von Siedlung und Verkehr sind nach den Siedlungsraum-Typen differenziert und auf die konkrete Situation hin festzulegen. Die drei Verkehrsarten öffentlicher Verkehr (ÖV), motorisierter Individualverkehr (MIV) und Langsamverkehr (LV) haben deshalb je nach Situation unterschiedliche Prioritäten.

B Richtungsweisende Festlegungen / Beschluss

Vgl. Kapitel R

S2-B/1 Ortsspezifische Siedlungsentwicklung nach innen

-

In den Ortschaften im Siedlungsraum-Typ Haupttal werden, insbesondere an zentralen und gut erschlossenen Lagen, grundsätzlich höhere oder hohe bauliche Dichten in Verbindung mit einer hohen Siedlungsqualität angestrebt. Die Aufwertung der Ortskerne hat dabei einen hohen Stellenwert. Unter Realisierung angemessen hoher baulicher Dichten wird prioritär eine Entwicklung innerhalb des bestehenden Siedlungsgebiets angestrebt.

-

In den Ortschaften im Siedlungsraum-Typ Landschaft wird die Siedlung und die umgebende Kulturlandschaft als Einheit weiterentwickelt. Die Revitalisierung der Ortskerne ist dabei von sehr grosser Bedeutung. Dies umfasst insbesondere die Aspekte öffentliche Einrichtungen, Einkauf, Modernisierung des Baubestandes und die Baugestaltung. Die kulturlandschaftlichen Elemente innerhalb oder am Rand der Siedlungen begründen eine besondere Qualität und sind unter Abwägung der Interessen entsprechend zu gewichten.

-

Die für einen Ort verträgliche bauliche Dichte sowie die geeigneten Bauformen ergeben sich aus der Analyse dieses Ortes, einer den Ort ortsbaulich positiv beeinflussenden Weiterentwicklung und den Anforderungen an einen haushälterischen Umgang mit dem Boden.

S2-B/2 Nutzungspotenziale an mit dem ÖV gut erschlossenen Siedlungslagen

Vgl. Kapitel S5.1

-

Im Siedlungsraum-Typ Haupttal sind die mit dem ÖV gut erschlossenen Lagen prioritär und mit hoher baulicher Dichte zu entwickeln. Als gut erschlossen gelten in Wohn-, Misch- und Zentrumsgebieten sowie in Gebieten mit öffentlichem Nutzungscharakter Bereiche mit einer ÖV-Güteklasse A bis C.

-

Im Siedlungsraum-Typ Landschaft sind die Nutzungspotenziale an den mit dem öffentlichen Verkehr gut erschlossenen Lagen soweit möglich auszuschöpfen.

S2-B/3 Stark verkehrserzeugende Nutzungen

-

Die Entwicklungsschwerpunkte Arbeiten (ESP) sowie die Standorte von publikumsintensiven Einrichtungen (PE) werden eng auf das Verkehrssystem abgestimmt. Zufahrten durch Wohngebiete werden vermieden und die Kapazität der Zufahrtsstrassen muss für den Mehrverkehr ausreichend sein. Eine gute Erschliessung mit dem ÖV ist sicherzustellen.

Vgl. Kapitel S5.2 Vgl. Kapitel V3

C Handlungsanweisungen

S2-C/1

Gestützt auf die kommunalen Richtplanungen legen die Gemeinden in der Nutzungsplanung Umsetzungsmassnahmen zur Förderung einer hochwertigen baulichen Siedlungsentwicklung nach innen und Siedlungserneuerung fest. Sie prüfen und erlassen Massnahmen:

-

bei Nutzungspotenzialen und -möglichkeiten an den mit dem ÖV gut erschlossenen Lagen (Festlegung Massnahmen für eine optimierte Nutzung);

-

bei Erneuerungs-, Verdichtungs- und Umstrukturierungsgebieten innerhalb der Bauzone, unter Wahrung und Verbesserung der ortsbaulichen und siedlungsökologischen Qualitäten (Auf- und Umzonungen);

-

hinsichtlich einer auf den Ort bezogenen angemessenen Mindestdichte und stellen sicher, dass diese realisiert werden kann und die Siedlungsökologie angemessen berücksichtigt wird;

-

hinsichtlich qualitätssichernder Planungsverfahren bei grösseren Vorhaben wie Überbauungsplanungen, Gesamtüberbauungen oder Verdichtungsgebieten.

Federführung: Gemeinde

S2-C/2 Der Kanton koordiniert die Abstimmung der Siedlungs- und Verkehrsplanung gemäss Raumentwicklungsstrategie. Für die Festlegung konkreter Massnahmen in den Gemeinden Glarus und Glarus Nord wird die Ausarbeitung eines Agglomerationsprogramms geprüft.

Federführung: Departement Bau und Umwelt

D Objekte

Keine

E Erläuterungen / Grundlagen

Siehe Erläuterungsbericht

S3 Siedlungsgebiet

A Ausgangslage

Art. 8a RPG

Gemäss eidgenössischem Raumplanungsgesetz ist im kantonalen Richtplan die Grösse und die Verteilung des Siedlungsgebietes für den längerfristigen Bedarf festzulegen. Das Siedlungsgebiet bildet den langfristigen konzeptionellen und räumlichen Rahmen für die Festlegung der Bauzonen. Das Siedlungsgebiet umfasst Bauzonen und weitere Flächen. Einzonungen innerhalb des Siedlungsgebiets sind nicht automatisch möglich, sondern müssen die Vorgaben gemäss Art. 15 des eidgenössischen Raumplanungsgesetztes erfüllen.

Definition Siedlungsgebiet

Das Siedlungsgebiet im kantonalen Richtplan entspricht gegen aussen der Bauzone gemäss den rechtskräftigen Nutzungsplanungen der Gemeinden und wird im Richtplan festgelegt und in der Richtplankarte ausgewiesen. Das Siedlungsgebiet umfasst:

−

den gewachsenen Siedlungskörper mit den überbauten und den nicht überbauten Bauzonen,

−

die innerhalb des Siedlungskörpers von Bauzonen umschlossenen Grün- und Freiflächen und die Flächen für Verkehrsanlagen, sowie

−

die Flächen für Bauzonenerweiterungen.

Nicht zum Siedlungsgebiet gehören temporäre oder zeitlich befristete Bauzonen sowie Deponie-/Abbauzonen.

Dimensionierung des Siedlungsgebietes

Das Siedlungsgebiet wird auf den Bedarf bis 2045 (Richtplanhorizont) und gemäss der Bevölkerungsprognose des Bundes (BFS-Szenario hoch), welches für den Kanton Glarus bis 2045 eine Zunahme um knapp 6’110 Einwohner von rund 40’990 Einwohnern Ende 2020 auf rund 47’100 Einwohner (Prognosewerte) vorsieht, ausgerichtet. Unter Annahme einer gleich hohen Wachstumsrate bei den Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) wird von einer Zunahme von rund 3’000 Beschäftigten ausgegangen. Das Siedlungsgebiet umfasst insgesamt 1’575 ha, davon entfallen 910 ha auf Wohn-, Misch- und Kernzonen (WMK), 298 ha auf Arbeitszonen, 148 ha auf Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen (ZöBA) und 219 ha auf weitere Flächen (Grünzonen, Sportzonen, Verkehrsflächen, übriges Gemeindegebiet und Landwirtschaftszonen).

Vgl. Kapitel R

B Richtungsweisende Festlegungen / Beschluss

S3-B/1 Siedlungsgebiet

-

Für die Bemessung des Siedlungsgebiets gemäss Richtplan (Planungshorizont 2045) und der Bauzonen (Planungshorizont 2035) stützen sich der Kanton und die Gemeinden auf das Bevölkerungsszenario «hoch» gemäss Bundesamt für Statistik (BFS).

-

Das Siedlungsgebiet umfasst 1’575 ha (Festsetzung) und wird in der Richtplankarte (Zwischenergebnis) ausgewiesen, mit dem Ziel, den Gesamtumfang des Siedlungsgebiets mindestens um 30 ha zu reduzieren.

-

Die Siedlungsentwicklung findet innerhalb des Siedlungsgebietes statt.

-

Bei den Gemeinden mit einem Siedlungsgebiet mit Koordinationsstand «Zwischenergebnis» kann das Siedlungsgebiet räumlich abweichend von der Richtplankarte festgelegt werden. Dies, wenn die neue Lage mindestens eine gleichwertige Siedlungsentwicklung gewährt (Standorteignung, Schonung von Kulturland [insbesondere Fruchtfolgeflächen], Schutz von Natur und Landschaft, Erschliessungsgüte, Erreichbarkeit von Versorgungseinrichtungen und Ortsbild). Das Siedlungsgebiet kann dabei insgesamt nicht vergrössert werden. Die Festsetzung des Siedlungsgebiets in der Richtplankarte bedarf einer Anpassung und Genehmigung durch den Bund.

S3-B/3 Langfristige Siedlungsgrenzen

-

Langfristige Siedlungsgrenzen gemäss Richtplan werden dort festgelegt, wo längerfristig die Freihaltung der offenen Landschaft, einer Ortsansicht, eines Naherholungsgebietes oder wichtige ökologische Verbindungen zu gewährleisten sind.

C Handlungsanweisungen

S3-C/1

Der Kanton legt das Siedlungsgebiet im Richtplan (Karte und Text) fest. Er führt im Rahmen des Monitorings eine Statistik zum Siedlungsgebiet (Stand Zeitpunkt Erlass kantonaler Richtplan, nachfolgende Erweiterungen und Reduktionen).

Federführung: Dep. Bau und Umwelt, Abt. Raumentwicklung und Geoinformation

S3-C/2

Der Kanton bezeichnet in der Richtplankarte die langfristigen Siedlungsgrenzen.

Federführung: Dep. Bau und Umwelt; Abt. Raumentwicklung und Geoinformation

D Objekte

Objekt-Nr. Gemeinde Umfang Siedlungsgebiet Hinweis / Bemerkung KS

S3.01 Glarus Nord 700 ha --- ZE

Genehmigung Nutzungspla-

S3.02 Glarus 347 ha nung 8.1.2018 FS

S3.03 Glarus Süd 528 ha --- ZE

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E Erläuterungen / Grundlagen

Siehe Erläuterungsbericht

Grundlagen:

-

Kantonale Bevölkerungsszenarien 2020–2050, BFS, 2020

S4 Bauzonendimensionierung

Entwicklung Bevölkerung und Beschäftigung

Gemäss den kantonalen Bevölkerungsszenarien des Bundesamts für Statistik BFS wird die Bevölkerungszahl im Kanton Glarus zunehmen. Der Kanton richtet seine Planungen auf das Szenario hoch des Bundes aus. Gemäss Szenario hoch wird die Bevölkerung um ca. 4’840 Einwohner bis 2035 bzw. 6’130 Einwohner bis 2045 zunehmen (siehe Tab. 1-1). Die Bevölkerungs- und Beschäftigtenprognosen bilden die Grundlage zur Bemessung des voraussichtlichen Bauzonenbedarfs für Wohnen und Arbeiten. Mit dem Wachstum verbunden ist auch die Frage der richtigen Dimensionierung der Bauzone für öffentliche Nutzungen.

Wenngleich die jüngeren Statistiken eine etwas geringere Bevölkerungszunahme aufzeigen, orientiert sich die kantonale Richtplanung am Szenario hoch des BFS. Damit sichert sich der Kanton auch einen etwas grösseren Handlungsspielraum hinsichtlich der Frage der Dimensionierung der Bauzone in der Nutzungsplanung der Gemeinden. Dieser im Richtplan geschaffene Handlungsspielraum unterläuft den Grundsatz zum haushälterischen Umgang mit dem Boden nicht, da die Dimensionierung der Bauzone nach Art. 15 des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes zu erfolgen hat.

Das erwartete Bevölkerungswachstum nach Gemeinde (grau hinterlegt) gilt als verbindlicher Anhaltspunkt zur Bemessung des Bauzonenbedarfes.

Einwohner

2020 2035 2045 2020 – 2045

(Nutzungsplanperiode) (gerundet)

Kanton Glarus; BFS-Szenario hoch 40’990 45’830 47’100 + 6’110

Kanton Glarus (2020; effektiv) 40’916 45’930 +11.6% 47’100 + 6’110

Glarus Nord 18’806 21’600 +14.9% 22’100 + 3’480

Glarus 12’480 14’200 +13.8% 14’800 +2’320

Glarus Süd 9’630 10’130 +5.2% 10’200 + 570

Tab. 1-1: Prognose Bevölkerungsentwicklung 2020–2045 und Verteilung auf Gemeinden.

Die Beschäftigung im Kanton Glarus hat in den letzten zehn Jahren zugenommen. Im Jahr 2018 belief sich die Zahl der Beschäftigten auf rund 17’300 Vollzeitäquivalente (VZÄ; Tab. 1-2). Prognosen zur Beschäftigungsentwicklung auf dieser Ebene sind schwierig, da diese von verschiedenen nicht beeinflussbaren Faktoren abhängig sind. Aus diesem Grund wird auf eine vergleichbare Modellierung der Beschäftigung verzichtet und von der vereinfachten Annahme ausgegangen, dass sich die Anzahl der VZÄ analog zur Bevölkerung entwickeln wird.

Abgestützt auf die Raumentwicklungsstrategie wird die gesamtkantonale Zunahme auf die Gemeinden wie folgt verteilt. Diese Zunahme nach Gemeinde ist nicht verbindlich, sondern eine Grundlage zur Einschätzung des Bauzonenbedarfs fürs Arbeiten.

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Beschäftigte (in Vollzeitäquivalenten)

2018 2033 2043 2018 – 2043

(Nutzungsplanperiode) (gerundet)

Kanton Glarus 17’324 19’470 20’140 +2’820

Glarus Nord 7’094 8'150 +14.9% 8’440 + 1’360

Glarus 6’485 7’380 +13.8% 7’720 + 1’240

Glarus Süd 3’745 3’940 +5.2% 3’970 + 220

Tab. 1-2: Prognose Beschäftigtenentwicklung 2018–2043.

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S4.1 Wohn-, Misch- und Kernzonen (WMK)

A Ausgangslage

Die Wohn-, Misch- und Kernzonen (WMK) umfassen gesamtkantonal eine Fläche von 910 ha. Davon sind 767 ha überbaut und 143 ha nicht überbaut (Stand 31. Dezember 2019).

Da sie den Grossteil der Bauzonenfläche für die Einwohner und die Beschäftigten abdecken, sind sie für die Steuerung der Siedlungsentwicklung von grosser Bedeutung. Über das gesamte Kantonsgebiet betrachtet sind die WMK gemäss Berechnung des Bundes heute überdimensioniert. Die Auslastung beträgt 99%. Dies hat zur Folge, dass der Kanton den Umfang an WMK von gesamthaft 910 ha nicht vergrössern darf (Art. 15 Abs. 1 und 2 RPG in Verbindung mit Art. 30a RPV). Solange die kantonale Auslastung unter 100% liegt, sind Einzonungen in WMK flächengleich zu kompensieren. Die Dimensionierung der WMK in den Gemeinden richtet sich nach dem voraussichtlichen Bedarf gemäss vorstehender Bevölkerungs- und Beschäftigtenprognose. Gemeinden mit überdimensionierter WMK sind angehalten, ihre WMK-Reserven zu reduzieren. Gemeinden mit knapp dimensionierter WMZ können ihrerseits Einzonungen im benötigten Umfang vornehmen, sofern die Kriterien und Voraussetzungen gemäss Richtplan und RPG erfüllt sind.