Kantonaler Richtplan Glarus 2018 - Text

GS VII A/1/3 · Aktuelle Version in Kraft seit: 17.08.2022 (Beschlussdatum: 30.10.2018)

Sommaire

Droit cantonal Glaris · GS VII A/1/3 · Aktuelle Version in Kraft seit: 17.08.2022 (Beschlussdatum: 30.10.2018). Texte repris du PDF officiel du canton. Seule la publication officielle du canton fait foi.

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E Erläuterungen / Grundlagen

Grundlagen:

-

Mobilitätskonzept Glarnerland, Kanton Glarus; Baudirektion (2006)

Stand: 17.08.2022 V / 6

V2 Öffentlicher Verkehr V2.1 Bahnverbindung Ziegelbrücke - Linthal, Rückgrat der ÖV-Erschliessung

A Ausgangslage

Die Bahnstrecke Ziegelbrücke - Linthal ist das Rückgrat der ÖV-Erschliessung. Das Busangebot sowie die Standseilbahn Braunwald ergänzen das Bahnangebot und verbinden die Siedlungen mit dem Bahnnetz.

Die Anforderungen an den öffentlichen Verkehr im Kanton sind von unterschiedlichen Nutzergruppen geprägt. In den Gemeinden Glarus und Glarus Nord wird aufgrund der Siedlungsstruktur, der Dichte und von wirtschaftlichen Faktoren ein dichtes Angebot mit guten Anschlüssen auf das übergeordnete Netz nachgefragt. Für Glarus Süd sind nebst der Anbindung an den Hauptanschlusspunkt Ziegelbrücke auch die gute Erreichbarkeit aus touristischer Sicht und die Erreichbarkeit der Ortschaften bedeutend. Der öffentliche Verkehr ist ein wichtiger Faktor für die innere Vernetzung zwischen den einzelnen Ortschaften des Kantons.

Mit der Kombination einer schnellen Verbindung nach Zürich, der Beschleunigung der Bahn innerhalb des Kantons und der Gewährleistung aller Anschlüsse am Taktknoten Ziegelbrücke wird eine Verlagerung von Verkehrsaufkommen auf die Bahn unterstützt.

Ausrichtung auf den Taktknoten Ziegelbrücke

Im Rahmen des Konzepts öffentlicher Verkehr 2014 wird das bestehende ÖV-Angebot gesamtheitlich evaluiert und ein Konzept zur gesamtheitlichen Verbesserung des ÖV-Systems vorangebracht. Ziel sind nachfragegerechte Verbesserungen im ÖV-System innerhalb des Kantons sowie gute überregionale Anschlüsse am Bahnknoten Ziegelbrücke.

Der Bahnhof Ziegelbrücke ist der Anschlusspunkt des Kantons an die interregionalen und nationalen Verbindungen. Der ÖV-Fahrplan orientiert sich an diesem Knotenpunkt und stellt in Ziegelbrücke Anschlüsse in alle Richtungen sicher. Die Optimierung dieser Anschlüsse in Ziegelbrücke ist ein wichtiger Inhalt des Raumkonzepts.

Verknüpfung Bus- und Bahnnetz

An den Bahnhöfen Ziegelbrücke, Näfels-Mollis, Glarus, Schwanden und Linthal wird die Verknüpfung mit dem Busnetz sichergestellt. Die multimodalen Umsteigeknoten dienen dabei als Hauptknoten des öffentlichen Verkehrs. Das Busnetz ergänzt das Bahnangebot und stellt die Feinverteilung sicher. Das Ziel sind integrale Taktfahrpläne auf allen Achsen mit schlanken Anschlüssen bei den multimodalen Umsteigepunkten und im Bahnhof Ziegelbrücke.

Beschleunigung Bahnverkehr

Wegen einer fehlenden Kreuzungsstelle zwischen Schwanden und Linthal müssen gegenwärtig in Schwanden die Gegenzüge abgewartet werden, was unattraktive Wartezeiten zur Folge hat. Die Behebung dieses infrastrukturellen Engpasses ist eine Voraussetzung, um die Verbindung nach Süden bis Linthal gesamthaft attraktiver zu machen und Glarus Süd besser an den Knoten Ziegelbrücke anzubinden. Weitere Verbesserungen sind ebenfalls zu prüfen.

Stand: 17.08.2022 V / 7

B Richtungsweisende Festlegungen / Beschluss

V2.1-B/1 Rückgrat öffentlicher Verkehr

-

Die Bahnstrecke Ziegelbrücke - Linthal bildet das Rückgrat der ÖV-Erschliessung im Kanton Glarus. Der Kanton verfolgt die Beschleunigung und die Systematisierung (starre Taktfolge) der Verbindungen zwischen Ziegelbrücke und Linthal sowie attraktive Verbindungen an überregionale Zentren.

V2.1-B/2 Knoten Ziegelbrücke

-

Im Bahnhof Ziegelbrücke werden die Anschlüsse aus dem Kanton Glarus an die überregionalen Verbindungen im öffentlichen Verkehr sichergestellt. Das öffentliche Verkehrssystem ist auf den Taktknoten Ziegelbrücke ausgerichtet. Es werden schnelle Verbindungen von den Bahnhöfen Schwanden, Glarus und Näfels-Mollis nach Ziegelbrücke mit schlanken Anschlüssen auf den Fernverkehr in alle Richtungen angestrebt.

V2.1-B/3 Abstimmung Bahn – Bus

-

An den Bahnhöfen Ziegelbrücke, Näfels-Mollis, Glarus und Schwanden wird der Busfahrplan mit demjenigen der Bahn koordiniert. Das Ziel sind effiziente Reiseketten mit schlanken Anschlüssen.

V2.1-B/4 Öffentliche Bauten und Anlagen

-

Kanton und Gemeinden richten ihre Standortkonzepte für öffentliche Einrichtungen und ihre Planung von neuen öffentlichen Bauten und Anlagen auf eine gute Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr aus.

C Handlungsanweisungen

V2.1-C/1

Der Kanton verfolgt die Beschleunigung der Bahnverbindungen zwischen Ziegelbrücke und Linthal und setzt sich für die Erstellung einer Kreuzungsstelle im Grosstal ein.

Federführung: Dep. Bau und Umwelt, Fachstelle öffentlicher Verkehr

V2.1-C/2

Der Kanton setzt sich dafür ein, dass der Doppelspurausbau zwischen Mühlehorn und Tiefenwinkel als Ausbauvorhaben in den Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Schiene, aufgenommen wird.

Federführung: Dep. Bau und Umwelt

V2.1-C/3 Öffentliche Bauten und Anlagen

Der Kanton und die Gemeinden sichern bei der Planung von neuen öffentlichen Bauten und Anlagen die entsprechende Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr.

Federführung: Dep. Bau und Umwelt bzw. Gemeinde

Stand: 17.08.2022 V / 8

D Objekte

Objekt-Nr. Gemeinde Standort / Gebiet Bemerkung / Hinweis KS

V2.1.01 Glarus Nord; Gla- Bahnstrecke Zie- FS

Rückgrat der öV-Erschliessung

rus; gelbrücke - Linthal

Glarus Süd im Kanton Glarus

V2.1.02 Glarus Süd Grosstal Erstellen einer Kreuzungsstelle ZE

Bahnverkehr

V2.1.03 Glarus Nord Mühlehorn - Tie- Doppelspurausbau VO

fenwinkel

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E Erläuterungen / Grundlagen

Grundlagen:

-

Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Schiene; Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

-

Konzept öffentlicher Verkehr 2014; Kanton Glarus; Dep. Bau und Umwelt

Stand: 17.08.2022 V / 9

V2.2 Bus-System

A Ausgangslage

Die Erschliessung im öffentlichen Verkehr durch die Bahn wird mit dem Bussystem ergänzt. Im Vordergrund steht die nachfragegerechte und effiziente Erschliessung aller Ortschaften. Die Optimierung der Transportkette und damit kürzere Reisezeiten erhöhen die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs gegenüber dem motorisierten Individualverkehr. Der Anteil des öffentlichen Verkehrs nimmt dadurch zu.

Optimierung Busangebot

Im Rahmen des Konzepts öffentlicher Verkehr aus dem Jahr 2014 wird das Bussystem evaluiert. Heute wird das Bussystem an den Bahnhöfen Näfels-Mollis, Glarus und Schwanden sowie am Bahnhof Ziegelbrücke mit dem Bahnverkehr verknüpft. Die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs wird nach Möglichkeit durch integrale Taktfahrpläne, schlanke Anschlüsse und schnelle Verbindungen erhöht. Die Ausrichtung am Taktknoten Ziegelbrücke und an den multimodalen Umsteigepunkten sowie die Forderung nach einem nachfrageorientierten Ausbau erfordert möglicherweise Anpassungen im Fahrplan, die im Rahmen der Überprüfung des Konzepts öffentlicher Verkehr erfolgen.

Touristische Linien

Nebst dem Pendlerverkehr ist die Erschliessung mit dem ÖV auch im Freizeitverkehr von Bedeutung. Die vorwiegend touristisch genutzten Buslinien (Klausenpass, Obererbs, Kies, Klöntal) sind saisonal möglichst gut und direkt an die übergeordneten Verbindungen anzuschliessen und sollen an den Umsteigepunkten für Besucher gut auffindbar sein. Mit guter Touristeninformation und klarer Wegweisung sowie einfacher Handhabe von beispielsweise Rufbussen kann die Qualität des ÖV für Gäste verbessert werden.

B Richtungsweisende Festlegungen / Beschluss

V2.2-B/1 Busangebot

-

Das Busangebot wird gebietsspezifisch und nachfrageorientiert angepasst. Ziel ist ein Angebot mit integralem Takt und schlanken Anschlüssen, sofern eine entsprechende Nachfrage besteht. Die Verknüpfung von Bus- und Bahnverkehr erfolgt in den Bahnhöfen Näfels-Mollis, Glarus, Schwanden und Ziegelbrücke.

C Handlungsanweisungen

V2.2-C/1

Der Kanton und die Gemeinden verfolgen die Optimierung der Erschliessung des Siedlungsraumes mit dem Busverkehr. Angeboten werden Verbindungen zur Bahn mit schlanken Anschlüssen.

Federführung: Dep. Bau und Umwelt, Fachstelle öffentlicher Verkehr bzw. Gemeinde

Stand: 17.08.2022 V / 10 V2.2-C/2

Der Kanton und die Gemeinden sorgen für schlanke Anschlüsse und eine gute Auffindbarkeit der vorwiegend touristisch genutzten Linien (Klausenpass, Kies, Klöntal, Obererbs).

Federführung: Dep. Bau und Umwelt, Fachstelle öffentlicher Verkehr bzw. Gemeinde

D Objekte

Keine

E Erläuterungen / Grundlagen

Grundlagen:

-

Konzept öffentlicher Verkehr 2014; Kanton Glarus; Departement Bau und Umwelt

Stand: 17.08.2022 V / 11

V2.3 Erschliessung Braunwald

A Ausgangslage

Die heutige Erschliessung von Braunwald erfolgt über die Standseilbahn Linthal - Braunwald. Dies gilt sowohl für den Personen- als auch den Warentransport. Die heutige Trasseeführung besteht seit der Erstellung vor über hundert Jahren. Seit einigen Jahren befasst sich die Braunwald-Standseilbahn AG mit dem Projekt «Neue Erschliessung Braunwald». Aufgrund der bestehenden Naturgefahrenproblematik (Hangrutschung), der betrieblichen Situation sowie offener Fragen bezüglich touristischer Erschliessung wurden verschiedene Varianten und auch Bahntypen in Erwägung gezogen und geprüft.

Aus heutiger Sicht erscheint als Ersatz wieder eine Standseilbahn am zweckmässigsten. Dabei gibt es drei mögliche Varianten:

1.

Ersatz auf dem bisherigen Trassee

2.

Ersatz auf dem bisherigen Trassee mit direkter Verlängerung des Trassees und Ankunft bis Gebiet Schwändiberg

3.

Ersatz auf dem bisherigen Trassee mit neuer Linienführung im oberen Teil und Ankunft Hüttenberg

Ein abschliessender Variantenentscheid ist noch offen. Neben der Berücksichtigung von bahnbetrieblichen Kriterien ist der Variantenentscheid in Abstimmung mit dem Konzept zur künftigen Siedlungsentwicklung in Braunwald sowie der Weiterentwicklung der touristischen Infrastrukturen zu treffen.

B Richtungsweisende Festlegungen / Beschluss

V2.3-B/1

-

Der Kanton stellt die Erschliessung von Braunwald durch eine Bahnerschliessung sicher. Diese richtet sich auf die Siedlungs- und Tourismusentwicklung von Braunwald aus, berücksichtigt die Bedürfnisse der ortsansässigen Bevölkerung sowie der Gäste und schont das Landschafts- und Ortsbild.

C Handlungsanweisungen

V2.3-C/1

Die weitere Planung einer allfälligen Neuerschliessung und der Variantenentscheid erfolgen in einem partizipativen Planungsprozess zwischen Bahnbetreiberin, Gemeinde, Kanton und Bund und den touristischen Leistungsträgern.

Federführung: Braunwald-Standseilbahn AG

Stand: 17.08.2022 V / 12

V2.3-C/2

Der Variantenentscheid ist auf das künftige Siedlungs- und Erschliessungskonzept der Gemeinde und die künftigen touristischen Erschliessungen in Braunwald abzustimmen.

Federführung: Kanton (als Eigentümerin der Braunwald-Standseilbahn AG)

D Objekte

Objekt-Nr. Gemeinde Standort / Gebiet Bemerkung / Hinweis KS

Braunwaldbahn Variantenentscheid allfällige Neuer-

V2.3.01 Glarus Süd ZE

Linthal - Braunwald schliessung noch offen.

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E Erläuterungen / Grundlagen

Grundlagen:

-

Braunwald autofrei; Umsetzungskonzept, Februar 2016

-

Realisierung neue öV-Erschliessung Braunwald; Bericht Vorstudien, Edy Toscano AG, 8. Februar 2017

Stand: 17.08.2022 V / 13

V3 Strassenverkehr

A Ausgangslage

Die Verkehrsbelastungen in den Siedlungsgebieten von Näfels, Netstal und Glarus haben Werte erreicht, die zu grossen Immissionen in den Ortszentren und zu Behinderungen des Verkehrsablaufes führen. Die Überlastungserscheinungen auf der Kantonsstrasse beeinträchtigen auch die Erreichbarkeit der Gemeinde Glarus Süd sowie den strassengebundenen öffentlichen Verkehr. Diese Probleme dürften sich aufgrund des prognostizierten Wachstums in den nächsten Jahren noch verschärfen.

Umfahrungsstrassen

Die Planung von Umfahrungsstrassen im Kanton Glarus hat eine lange Geschichte. Über die letzten Jahre wurden die Linienführungen der Umfahrungsstrassen in diversen Studien und Projekten konkretisiert. Mit der geplanten Linienführung wird das Optimum zwischen Entlastung, direkten Verbindungen und minimalen Eingriffen in die Siedlung und Umwelt erreicht. Die Umfahrungsstrassen von Näfels, Netstal und Glarus entlasten das Siedlungsgebiet vom Durchgangsverkehr und sichern eine bessere Verbindung vom Hinterland auf die Nationalstrasse A3.

Gemäss Netzbeschluss und Sachplan Verkehr des Bundes ist die Verbindung von der A3 bis zum Kantonshauptort Glarus eine Nationalstrasse (N17). Die Vorhaben für die Umfahrungen Näfels und Netstal liegen im Zuständigkeitsbereich des Bundes. Die Umfahrung Glarus ist grundsätzlich Sache des Kantons beziehungsweise bei einer Kombination mit der Umfahrung Netstal ein gemeinsames Projekt mit dem Bund.

Neue Netzelemente

Nebst den Umfahrungsstrassen sind zur Entlastung der Siedlungsgebiete und zur Verbesserung der Verkehrsabläufe weitere Netzelemente geplant:

-

Anbindung Molliserstrasse direkt an den A3-Zubringer (‘Stichstrasse Näfels – Mollis’)

-

Erstellung einer leistungsfähigen Verbindung in Netstal zwischen den Kantonsstrassen Netstal - Näfels und Netstal - Mollis («Spange Netstal»)

-

Verbindung im Bereich Leimen - Ennenda zwischen der Kantonsstrasse und der Linthbrücke (Holensteinstrasse).

Entlastung Siedlungsgebiete

Um die Entlastungswirkung der Umfahrungsstrassen sicherzustellen, werden die Strassenbauprojekte durch flankierende Massnahmen bei den heutigen Kantonsstrassen begleitet. Die flankierenden Massnahmen sollen die Schadstoffemissionen senken, die bestehenden Verkehrsachsen für den öffentlichen Verkehr sowie den Fuss- und Veloverkehr freispielen, attraktive Siedlungsräume schaffen und eine hohe Aufenthaltsqualität in den Zentren sichern. Insbesondere sollen auch unerwünschte Verlagerungseffekte, die durch den Bau von neuen Netzelementen auftreten, mit flankierenden Massnahmen unterbunden werden. Die Strassen müssen jedoch weiterhin als Ausweichrouten funktionieren, falls die Umfahrungen gesperrt werden müssen.

Stand: 17.08.2022 V / 14

Direkte Anbindung an das Hochleistungsnetz

Der motorisierte Verkehr soll auf der Hauptachse kanalisiert werden und wird über diese ans Hochleistungsnetz (Autobahn) angeschlossen. Siedlungsgebiete sowie Entwicklungsschwerpunkte werden daher möglichst direkt an die Hauptachsen angeschlossen.

Gemäss dem Verkehrsmodell Glarus Nord ist mit der Erstellung der Stichstrasse zwischen A3-Zubringer und Molliserstrasse insbesondere auf der Achse Kanalstrasse - Oberrütelistrasse - Baumgartenstrasse - Netstalerstrasse in Mollis mit zusätzlichem Verkehr zu rechnen. Mit der geplanten Entwicklung im Bereich des Flugplatzes Mollis wird dieser Druck weiter verstärkt. Eine zusätzliche Belastung im Bereich des Siedlungsgebietes als Folge der neuen Netzelemente ist mit entsprechenden flankierenden Massnahmen zu verhindern.

B Richtungsweisende Festlegungen / Beschluss

V3-B/1 Umfahrungen

-

Der Kanton setzt sich dafür ein, in Zusammenarbeit mit dem Bund die Siedlungsgebiete von Näfels, Netstal und Glarus in 2-spurigen Tunnels im Westen zu umfahren.

V3-B/2 Stichstrassse Näfels - Mollis

-

Die Verbindung zwischen A3-Zubringer nach Mollis und zum Industriegebiet von Näfels wird über die oberirdische Stichstrasse zwischen A3-Zubringer und Molliserstrasse hergestellt.

V3-B/3 Spange Netstal

-

In Netstal wird zwischen den Kantonsstrassen Netstal - Näfels und Netstal - Mollis eine Verbindung erstellt.

V3-B/4 Leimen Ennenda

-

Im Bereich Leimen - Ennenda wird zwischen der Kantonsstrasse und der Linthbrücke (Holensteinstrasse) eine Verbindung hergestellt.

V3-B/5 Flankierende Massnahmen

-

Die Entlastungswirkung auf der heutigen Kantonsstrasse in Näfels, Netstal und Glarus wird durch flankierende Massnahmen langfristig gesichert. Die heutige Kantonsstrasse wird umgebaut und für den Fuss- und Veloverkehr attraktiv gestaltet.

-

Die Verkehrsströme im Verkehrsnetz sind mit geeigneten Massnahmen so zu lenken, dass die Entlastungswirkungen in den Zentren langfristig gesichert und die Verkehrsströme möglichst direkt auf die Hauptachse gelenkt werden.

Stand: 17.08.2022 V / 15

C Handlungsanweisungen

V3-C/1

Die Gemeinden sichern die Trassees der Umfahrungen Näfels, Netstal und Glarus in ihren Nutzungsplanungen.

Federführung: Gemeinden

V3-C/2

Planung, Bau und Unterhalt der Ortsumfahrung Glarus ist grundsätzlich Sache des Kantons. Er klärt den Kostenteiler für eine allfällige Kombination mit der Umfahrung Netstal und unterbreitet der Landsgemeinde eine Kreditvorlage bis 2026.

Federführung: Dep. Bau und Umwelt, Hauptabt. Tiefbau

V3-C/3

Der Kanton realisiert eine oberirdische Strasse zwischen A3-Zubringer und der Molliserstrasse.

Federführung: Dep. Bau und Umwelt, Hauptabt. Tiefbau

V3-C/4

Der Kanton und die Gemeinde erarbeiten Projekte zur Verbindung zwischen den Kantonsstrassen Netstal - Näfels und Netstal – Mollis (Querspange) sowie zur strassenmässigen Erschliessung des Flugplatzes Mollis. Die Gemeinden sichern das Trassee für die Verbindungsstrasse in ihren Nutzungsplanungen.

Federführung Projekterarbeitung Kantonsstrasse: Dep. Bau und Umwelt, Hauptabt. Tiefbau; Federführung Projekterarbeitung Erschliessungsstrasse: Gemeinde; Federführung Nutzungsplanung: Gemeinde

V3-C/5 Der Kanton und die Gemeinde Glarus erarbeiten ein Projekt zur Verbindung zwischen der Kantonsstrasse und der Linthbrücke (Holensteinstrasse). Die Gemeinde sichert das Trassee für die Verbindungsstrasse in ihrer Nutzungsplanung. Federführung Projekterarbeitung Kantonsstrasse: Dep. Bau und Umwelt, Hauptabt. Tiefbau; Federführung Nutzungsplanung: Gemeinde

V3-C/6

Der Kanton erarbeitet im Rahmen der Realisierung der Umfahrung Näfels zusammen mit der Gemeinde ein Projekt zur Verkehrsberuhigung der Kantonsstrasse in Näfels.

Federführung: Dep. Bau und Umwelt, Hauptabt. Tiefbau

V3-C/7

Der Kanton erarbeitet im Rahmen der Realisierung der Umfahrung Netstal zusammen mit der Gemeinde ein Projekt zur Verkehrsberuhigung der Kantonsstrasse in Netstal.

Stand: 17.08.2022 V / 16

Federführung: Dep. Bau und Umwelt, Hauptabt. Tiefbau

V3-C/8

Der Kanton projektiert zusammen mit der Gemeinde die Umgestaltung der Hauptstrasse im Ortszentrum Glarus.

Federführung: Dep. Bau und Umwelt, Hauptabt. Tiefbau

V3-C/9

Der Kanton und die Gemeinden stellen mit geeigneten flankierenden Massnahmen die Kanalisierung des Hauptverkehrs auf der Hauptachse und die Entlastungswirkung im Siedlungsgebiet von neuen Netzelementen sicher.

Federführung: Dep. Bau und Umwelt, Hauptabt. Tiefbau

D Objekte

KS

Objekt-Nr. Gemeinde Standort / Gebiet Bemerkung / Hinweis

FS

V3.01 Glarus Nord Umfahrungsstrasse - Planung, Bau und Unterhalt der Orts-

Näfels umfahrung Näfels ist Bundessache.

-

Die räumliche Abstimmung mit Landschafts-, Naturschutz sowie landwirtschaftlichen Vorranggebieten und FFF ist erfolgt. Ein rechtskräftig genehmigtes Projekt liegt vor.

A

V3.02 Glarus Nord Verbindungsstrasse - Die räumliche Abstimmung mit Land-

zwischen A3-Zubrin- schafts-, Naturschutz sowie landwirtger und der Molli- schaftlichen Vorranggebieten und serstrasse (Stichstra- FFF ist erfolgt. Ein rechtskräftig gesse Näfels - Mollis) nehmigtes Projekt liegt vor.

-

Der Baubeginn ist erfolgt.

ZE

V3.03 Glarus Umfahrungsstrasse - Planung, Bau und Unterhalt der Orts-

Netstal umfahrung Netstal ist Bundessache.

-

Die räumliche Abstimmung mit Landschafts-, Naturschutz sowie landwirtschaftlichen Vorranggebieten und FFF ist erfolgt.

ZE

V3.04 Glarus Umfahrungsstrasse - Planung, Bau und Unterhalt der Orts-

Glarus umfahrung Glarus ist grundsätzlich Sache des Kantons (in Abstimmung mit dem Bund).

-

Die räumliche Abstimmung mit Landschafts-, Naturschutz sowie landwirtschaftlichen Vorranggebieten und FFF ist auf Stufe Vorprojekt erfolgt.

FS

V3.05 Glarus Verbindungsstrasse - Das Auflageprojekt liegt vor.

zwischen den Kan-

tonsstrassen Netstal -

Stand: 17.08.2022 V / 17 Näfels und Netstal - - Die räumliche Abstimmung mit Flug-Mollis (Querspange platznutzung, Landschafts-, Natur-Netstal) schutz sowie landwirtschaftlichen Vorranggebieten und FFF ist erfolgt.

VO

V3.06 Glarus Verbindungsstrasse - Verbindungsstrasse zur Erschlies-

im Bereich Leimen - sung der Arbeitsplatzgebiete in Ennenda zwischen Ennenda und zur Entlastung des Kantonsstrasse und Dorfkerns von Ennenda. Linthbrücke (Holensteinstrasse)

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E Erläuterungen / Grundlagen

Aus der Sicht der heutigen Aufgabenverteilung im Bereich Strassenwesen sind grundsätzlich zwei Gruppen von Massnahmen zu unterscheiden:

-

Massnahmen, die durch den Kanton Glarus und durch die Gemeinden selbstständig realisiert und finanziert werden können.

-

Massnahmen, die in den Kompetenzbereich des Bundes fallen. Dazu gehören die Umfahrungsstrassen von Näfels und Netstal.

Grundlagen:

-

Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz (Netzbeschluss), in Kraft per 1.1.2020

-

Auflageprojekt Umfahrung Näfels; Kanton Glarus; Departement Bau und Umwelt

-

Auflageprojekt Umfahrung Netstal; Kanton Glarus; Departement Bau und Umwelt

-

Vorprojekt Umfahrung Glarus; Kanton Glarus; Departement Bau und Umwelt

-

Auflageprojekt Stichstrasse Näfels - Mollis; Kanton Glarus; Departement Bau und Umwelt

-

Auflageprojekt Querspange Netstal; Kanton Glarus; Departement Bau und Umwelt

-

Projekt Kantonsstrasse Glarus: Betriebs- und Gestaltungskonzept

-

Projekt Flankierende Massnahmen Näfels/Netstal

Stand: 17.08.2022 V / 18

V4 Fuss- und Veloverkehr

A Ausgangslage

Der Ausbau und der Unterhalt des Fussweg- und Wanderwegnetzes sind im Wesentlichen Aufgaben der Gemeinden. Der Kanton setzt sich im Rahmen des Unterhalts und des Ausbaus der Kantonsstrassen sowie im Rahmen seiner Oberaufsicht und Bewilligungspraxis für die Attraktivierung der Fusswege ein. Die Grundsätze für die Koordination der Fuss- und Wanderwege sind durch das Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege aus dem Jahr 1985 vorgegeben.

Fusswegnetz

Das Fusswegnetz innerhalb der Siedlungsgebiete ist im Allgemeinen vorhanden und relativ dicht. Wichtig sind die Verknüpfungen der Fusswege mit dem öffentlichen Verkehr. Die Fusswege sind ein wichtiges Glied in der Transportkette. Die Verbesserung der Wege und des Wetterschutzes an Haltestellen sind Teil der Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Verkehrs.

Wanderwege

Wanderwege sind wichtige Voraussetzungen für die Naherholung und den Sommertourismus im Glarnerland. Das Departement Bau und Umwelt hat die Oberaufsicht über das Wanderwegnetz bzw. über die Landesfusswege. Der Kanton berücksichtigt bei seiner Aufsichtstätigkeit die Interessen von Naherholung und Tourismus.

Velorouten

Das Veloroutennetz wird entsprechend dem Radroutengesetz schrittweise zu einem sicheren und attraktiven Gesamtnetz ausgebaut. Anzustreben ist ein zusammenhängendes, auf die täglichen Bedürfnisse der Einwohner, der Erholung und des Tourismus abgestimmtes Gesamtnetz. Die kantonale Radroute verfügt im Bereich des Pendlerverkehrs grosses Potenzial. Als Hauptachse im Veloverkehr wird eine schnelle und möglichst direkte Verbindung zwischen den Siedlungsgebieten angestrebt. Wichtig ist die optimale Verknüpfung des Velowegnetzes mit dem öffentlichen Verkehr. Beim Ausbau des Velonetzes soll auch die Sicherheit, insbesondere für den Schülerverkehr, erhöht werden. Die erforderliche Verbesserung der Feinerschliessung ist in erster Linie Aufgabe der Gemeinden.

Freizeitnutzung Fuss- und Veloverkehr

Nebst den Bedürfnissen im Berufsverkehr haben die Fuss- und Velowege eine zunehmende Bedeutung bei Freizeitnutzungen (Walken, Joggen, Skaten, Mountainbiken, Radfahren und Reiten). Insbesondere das Velofahren hat für Tourismus und Freizeitaktivitäten an Attraktivität gewonnen. Die Veloroute Linthal−Ziegelbrücke ist Bestandteil der Alpen-Panoramaroute Nr. 4 von Schweizmobil. Am Walensee vorbei führt die Seen-Route Nr. 9. Für das Erholungsgebiet Walensee ist das Walenseenetz von Bedeutung.

B Richtungsweisende Festlegungen / Beschluss

V4-B/1 - Das Veloroutennetz ist periodisch den neuen Anforderungen von Pendlerverkehr sowie Freizeit- und Tourismusnutzungen anzupassen. Das Velowegnetz ist zusammenhängend, direkt, schnell und sicher zu gestalten. Schwachstellen sind zu beheben.

Stand: 17.08.2022 V / 19

V4-B/2 - Fuss- und Velowege sind an den öffentlichen Verkehr und an bedeutende Zielorte anzuschliessen.

V4-B/3 - An Bahnhöfen und bei publikumsintensiven Einrichtungen sind genügend öffentlich zugängliche, diebstahlsichere und überdachte Fahrradabstellplätze zur Verfügung zu stellen.

V4-B/4 - Der Kanton berücksichtigt bei eigenen Planungs- und Bauvorhaben sowie im Rahmen seiner Genehmigungstätigkeit bei Nutzungsplanungen die Anliegen für ein attraktives und sicheres Fuss- und Velowegenetz im Siedlungsraum.

C Handlungsanweisungen

V4-C/1 Die Gemeinden stellen sicher, dass an den Bahnhöfen und publikumsintensiven Einrichtungen genügend öffentlich zugängliche, sichere und überdachte Fahrradabstellplätze erstellt werden.

Federführung: Gemeinde

V4-C/2 Die Gemeinden überprüfen die Qualität ihres Fuss- und Velowegnetzes im Siedlungsraum sowie ihres Wanderwegnetzes. Sie ergreifen die notwendigen Massnahmen zur Förderung von Attraktivität und Sicherheit.

Federführung: Gemeinde

D Objekte

Objekt-Nr. Gemeinde Standort / Gebiet Bemerkung / Hinweis KS

V4.01 Glarus Nord, Route von Linthal bis Kantonale Radroute A

Glarus, Gla- Bilten und Niederurnen rus Süd bis Mühlehorn

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E Erläuterungen / Grundlagen

Siehe Erläuterungsbericht

Grundlagen:

-

Kantonale Radrouten; Kanton Glarus

-

Wanderwegnetz; Kanton Glarus

Stand: 17.08.2022 V / 20

V5 Zivilluftfahrt V5.1 Flugplatz Mollis

A Ausgangslage

Nach dem Rückzug der Luftwaffe im Jahr 2007 hat der Kanton Glarus die Umnutzung des Militärflugplatzes in ein privates ziviles Flugfeld initiiert. Nach der Übernahme des Flugplatzes Mollis durch die Gemeinde Glarus Nord lag die Federführung des Umnutzungsverfahrens in den vergangenen Jahren bei der Gemeinde.

Mitte 2017 hat der Bundesrat das Objektblatt Flugplatz Mollis des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) erlassen. Im Objektblatt werden die Zweckbestimmung, die betrieblichen Rahmenbedingungen, der Flugplatzperimeter sowie verschiedene umweltrechtliche Rahmenbedingungen verankert. Momentan wird das Umnutzungsverfahren (Erteilung Umnutzungsbewilligung durch das BAZL) durchgeführt. Die grundeigentümerverbindlichen raumplanerischen Festlegungen werden letztlich im Zonenplan der Gemeinde Glarus Nord vorgenommen.

B Richtungsweisende Festlegungen / Beschluss

V5.1-B/1 - Die zivile Nutzung des Flugplatzes Mollis ist für den Kanton von grosser wirtschaftlicher Bedeutung und stellt einen wichtigen Standortfaktor dar. Der Kanton unterstützt die Umnutzung des Flugplatzes in eine zivile Nutzung.

C Handlungsanweisungen

V5.1-C/1 Die Gemeinde Glarus Nord schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die nichtmilitärische Nutzung des Flugplatzes Mollis.

Federführung: Gemeinde

D Objekte

Objekt-Nr. Gemeinde Standort / Gebiet Bemerkung / Hinweis KS

V5.1.01 Glarus Nord Flugplatz Mollis Umnutzung des ehemaligen Militär- FS

flugplatzes zu zivilaviatischer Nutzung

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E Erläuterungen / Grundlagen

Grundlagen:

-

Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL)/Teil IIIC/12. Serie - Objektblatt GL-1, 28. Juni 2017

-

Flugplatz Mollis: Weiterbetrieb ehemaliger Militärflugplatz als Zivilflugplatz (Umnutzungsverfahren); Genehmigungsdossier, November 2017

Stand: 17.08.2022 V / 21

V5.2 Gebirgslandeplätze

A Ausgangslage

Gebirgslandeplätze sind Landestellen auf über 1100 m ü. M., die Ausbildungs-, Übungs- und sportlichen Zwecken oder der Personenbeförderung zu touristischen Zwecken dienen. Sie verfügen über keine Infrastruktur. Im Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) Teil III B6a - Gebirgslandeplätze sind auf Kantonsgebiet die folgenden Gebirgslandeplätze erwähnt:

-

Gebirgslandeplatz «Glärnischfirn»

-

Gebirgslandeplatz «Limmerenfirn»

-

Gebirgslandeplatz «Vorabgletscher»

-

Gebirgslandeplatz «Clariden-Hüfifirn»

Die Gebirgslandeplätze sind für den Kanton von unterschiedlicher touristischer Bedeutung. Eine Analyse der Landebewegungen oder touristische Nutzungskonzepte liegen nicht vor. Für Heli-Skiing kann gemäss SIL nur der Landeplatz Vorabgletscher angeflogen werden.

Zunehmend zeigen sich bei einzelnen Gebirgslandeplätzen Nutzungskonflikte. An Orten mit Zielkonflikten zwischen erhöhter Landefrequenz, anderen touristischen Nutzungen und Naturschutz ist eine Abwägung der Interessen zu erstellen. Während die Landeplätze Vorabgletscher und Clariden-Hüfifirn touristische Potenziale aufweisen, ist für die Landeplätze Glärnischfirn und Limmerenfirn mittelfristig eine Stilllegung in Betracht zu ziehen.

B Richtungsweisende Festlegungen / Beschluss

V5.2-B/1 - Die negativen Auswirkungen der Gebirgslandeplätze sind im Hinblick auf die Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes zu minimieren.

C Handlungsanweisungen

V5.2-C/1

Der Kanton überprüft die Landebewegungen der Gebirgslandeplätze und erarbeitet ein Konzept zu deren touristischen Nutzung.

Federführung: Dep. Bau und Umwelt

Stand: 17.08.2022 V / 22

D Objekte

Objekt-Nr. Gemeinde Standort / Gebiet Bemerkung / Hinweis KS

V5.2.01 Glarus Gebirgslandeplatz SIL Teil III B6a – Gebirgslandeplätze FS

Glärnischfirn

V5.2.02 Glarus Süd Gebirgslandeplatz SIL Teil III B6a – Gebirgslandeplätze FS

Limmerenfirn

V5.2.03 Glarus Süd Gebirgslandeplatz SIL Teil III B6a – Gebirgslandeplätze FS

Vorabgletscher

V5.2.04 Glarus Süd Gebirgslandeplatz SIL Teil III B6a – Gebirgslandeplätze FS

Clariden-Hüfifirn

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E Erläuterungen / Grundlagen

Siehe Erläuterungsbericht

Grundlagen:

-

SIL Teil III B6a - Gebirgslandeplätze; Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, 24. Oktober 2015

Stand: 17.08.2022 V / 23

V6 Schifffahrt, Bootsliegeplätze

A Ausgangslage

Am Walen- und am Klöntalersee bestehen folgende Bootshäfen für Segelyachten und Motorboote:

-

Mühlehorn: ca. 200 Liegeplätze (plus 8-10 Trockenplätze)

-

Gäsi (Filzbach): ca. 124 Liegeplätze

-

Seerüti-Martiberg (Glarus): 40 Plätze, 40 Seilplätze (Bojen)

-

Kanal Vorauen (Glarus): 40 Anlegeplätze

Total sind im Kanton Glarus 577 Schiffe registriert (Klöntaler- und Walensee, Stand Januar 2017). Diese verteilen sich auf Trockenplätze, Liegeplätze, Bojen und Domizilboote.

Beim Neubau, Ausbau oder dem Betrieb von Hafenanlagen und Bootsplätzen ist eine umfassende Interessenabwägung mit den Anliegen des Gewässerschutzes, des Immissionsschutzes, des Biotopschutzes, des Landschaftsschutzes, der Fischerei, des Wasserbaus, des Tourismus und der Schifffahrt nötig. Um negative Auswirkungen möglichst zu reduzieren, sind Bootsplätze in zentralen Anlagen zu konzentrieren. Dabei muss auch auf die dafür notwendige Infrastruktur wie die Erschliessung und Parkierung, die Ver- und Entsorgung, WC-Anlagen, usw. geachtet werden. Grössere Anlagen sind planungspflichtig. Standorte sind im Rahmen der kommunalen Nutzungsplanung festzulegen.

B Richtungsweisende Festlegungen / Beschluss

V6-B/2 - Neue Wasserplätze für Boote sind in zentrale Anlagen, welche mit entsprechender Infrastruktur ausgerüstet sind, zu integrieren.

C Handlungsanweisungen

V6-C/1 Allfällige Veränderungen bezüglich Bootsliegeplätze sind mit der Seeuferplanung Walensee des Kantons St.Gallen abzustimmen.

Federführung: Dep. Bau und Umwelt, Hauptabt. Tiefbau

D Objekte

Objekt-Nr. Gemeinde Standort / Gebiet Bemerkung / Hinweis KS

V6.01 Glarus Nord Mühlehorn Bootshafen FS

V6.02 Glarus Nord Gäsi (Filzbach) Bootshafen FS

V6.03 Glarus Seerüti-Martiberg Bootshafen / Amphibienlaichgebiet FS

von nationaler Bedeutung

V6.04 Glarus Kanal Vorauen Bootshafen FS

Stand: 17.08.2022 V / 24

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E Erläuterungen / Grundlagen

Siehe Erläuterungsbericht

Grundlagen:

-

Gesetz über die öffentlich-rechtlichen Verhältnisse am Walensee (Stand vom 5. Mai 1985) (Walenseegesetz)

-

Seeuferplanung Walensee (1999) des Kantons St.Gallen

-

Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Schifffahrt; Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Stand: 17.08.2022 V / 25

N Natur und Landschaft

N1 Landschaftsqualität

N2 Vorranggebiete Natur und Landschaft

N3 Landwirtschaft

N3.1 Vorranggebiete für die Landwirtschaft und Fruchtfolgeflächen N3.2 Intensivlandwirtschaftszonen

N4 Wildruhezonen, Wildtierkorridore und Jagdbanngebiete

N5 Gewässer

N6 Wald

N7 Naturgefahren

N / 1

Stand: 3.12.2021

N1 Landschaftsqualität

A Ausgangslage

Die Landschaft umfasst den gesamten Raum wie ihn Menschen im Alltag wahrnehmen und erleben. Die durch den Menschen geprägten Siedlungs- und Kulturräume sind ebenso Teil der Landschaft wie von der Natur geformte, wenig berührte Gebirgsräume. Strategien zur Landschaftsentwicklung haben sich daher auf die Landschaft in ihrer Gesamtheit zu beziehen.

Die Landschaft erfüllt vielfältige Funktionen. Sie erbringt Leistungen für den Menschen, etwa zur Erholung, zur Stärkung der Identität und als kulturelles Erbe, als Wirtschafts- und Standortfaktor (Grundlage für den Tourismus) sowie als räumliche Basis für die Biodiversität und die Regenerationsfähigkeit der natürlichen Ressourcen. Landschaften haben daher auch Einfluss auf die Lebensqualität.

Im Kanton Glarus bildet die wenig berührte Hochgebirgs- und Gebirgslandschaft eine eindrückliche Kulisse für die vom Menschen gestalteten Kulturlandschaften im Talboden und an vielen Hanglagen. Die naturnahen Gebirgslandschaften und die Kulturlandschaften lassen auf den Werdegang des Kantons schliessen und tragen dazu bei, Wissen zu vermitteln. Die Landschaft wird so auch zu einem räumlichen Gedächtnis:

Die spektakuläre Geologie gibt Aufschluss über die Entstehung der Alpen und über die der Gebirgsbildung zu Grunde liegenden Prozesse (erdgeschichtliche Zeugen). Die Gletscher und Gletschervorfelder lassen die glazialen Prozesse und die Klimaveränderung erkennen.

Die vielen gut erhaltenen historischen Industriekomplexe mit dazugehörigen Bauten und Anlagen prägen noch heute die Tallandschaft und die Siedlungsstruktur. Sie zeugen davon, dass der Kanton Glarus schweiz- und europaweit zu den Pionieren der Industrie gehörte.

Trotz der zunehmenden Mechanisierung und Intensivierung der Landwirtschaft sind noch Flächen mit vielen Kleinstrukturen (Hecken, Trockensteinmauern) und weiträumige Sömmerungsgebiete erhalten. Der Landwirtschaft kommt im Kanton nach wie vor ein wichtiger Stellenwert zu.

Aufgrund der Nähe des Kantons Glarus zum Grossraum Zürich birgt die abwechslungs- und erlebnisreiche Landschaft ein beträchtliches wirtschaftliches Potenzial. Sie bietet Rückzugs- und Erholungsorte für Städter und schafft für Ortsansässige attraktive Möglichkeiten für Aktivitäten im Freien.

Während bei den besonders erhaltenswerten naturnahen Landschaften der Schutz vor menschlichen Einflüssen in der Regel oberste Priorität hat, stehen bei den Kulturlandschaften insbesondere die Verbesserung der Landschaftsqualität sowie die Vernetzung der Lebensräume und eine hohe Biodiversität im Vordergrund (Landschaftspflege und Landschaftsplanung).

N / 2

Stand: 3.12.2021

B Richtungsweisende Festlegungen / Beschluss

N1-B/1 Landschaftsqualität

Die Qualität der Landschaft im Kanton Glarus wird erhalten und wo möglich gesteigert.

Der Wert der Landschaft für die ortsansässige Bevölkerung wie auch für Gäste in Bezug auf Wohlbefinden, räumliche Identifikation, Standortattraktivität und weiterer Leistungen nimmt zu. Elemente zur Zielerreichung sind:

-

Die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Nutzflächen erfolgt standortgerecht unter Berücksichtigung der ökologischen Tragfähigkeit sowie des öffentlichen Interesses an hochwertigen Nahrungsmitteln und an einer identitätsstiftenden Kulturlandschaft. Landwirtschaftliche Vorranggebiete werden für die nachhaltige Nutzung in ihrer Ausdehnung und Qualität gesichert.

-

Kleinstrukturen wie Hecken, Bäume, Trockensteinmauern, Lesesteinhaufen o.a. prägen die Landschaft wesentlich und stellen Lebensräume für Tiere und Pflanzen dar. Sie werden erhalten, aufgewertet (Sanierung von Trockensteinmauern o.a.) oder neu geschaffen (Pflanzung von Hecken, Hochstammobstbäumen o.a.).

-

Die Gewässer werden als Lebensadern der Landschaft aufgewertet und erhalten Raum und die Möglichkeit, einen naturnahen Zustand zu erreichen.

-

Die Sömmerungsgebiete sollen als Grundlage für eine funktionierende Alpwirtschaft mit hochwertigen regionalen Produkten sowie als naturnahe und ökologisch wertvolle Erholungsräume erhalten bleiben.

-

Die Gestaltung der Siedlungen nimmt auf das Bedürfnis nach Erholung, Bewegung und Begegnung Rücksicht und lässt Freiräume. Die Landschaftsqualität in der Wohnumgebung wird beibehalten und wenn möglich verbessert.

-

Neue Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone sind zu vermeiden. Ist eine Vermeidung nicht möglich, werden sie landschaftsschonend realisiert. Nicht mehr benötigte Bauten werden, wenn immer, möglich zurückgebaut.

-

Die Wälder werden nachhaltig gepflegt. Besonders naturnahe und artenreiche Wälder werden gefördert.

-

Die Hochgebirgslandschaften bleiben weitgehend unberührt.

-

Die Erlebbarkeit der Landschaft mit ihrer natur- und kulturräumlichen Geschichte wird verbessert und in Wert gesetzt.

-

Besonders erhaltenswerte Gebiete für Natur und Landschaft werden unter Schutz gestellt und objektspezifische Schutz- und Aufwertungsziele definiert.

N1-B/2 Vorranggebiete

-

Im kantonalen Richtplan werden besonders wertvolle Gebiete für die Landschaft (Vorranggebiete Natur und Landschaft) sowie besonders geeignete Gebiete für die Landwirtschaft (Vorranggebiete Landwirtschaft) bezeichnet.

N1-B/3 Schonende Landschaftsentwicklung

-

Der Kanton und die Gemeinden setzen sich im Rahmen ihrer raumwirksamen Tätigkeiten und bei der Beurteilung von Nutzungs- und Bauvorhaben für eine schonende Entwicklung von Natur und Landschaft ein. Planungen zielen auf das Sichern, Wiederherstellen und Schaffen von Landschaftsqualitäten.

N / 3

Stand: 3.12.2021

C Handlungsanweisungen

N1-C/1

Als strategische Grundlage für die gesamtkantonale Landschaftsentwicklung wird bis 2022 eine Landschaftskonzeption erarbeitet.

Federführung: Dep. Bau und Umwelt, Abt. Umweltschutz und Energie

N1-C/2

Die Landwirtschaft als wichtigste Gestalterin der Kulturlandschaft orientiert sich am öffentlichen Interesse an einer identitätsstiftenden, schönen Kulturlandschaft und fördert Landschaftsqualitäten gezielt. Anreize der Agrarpolitik zur Schaffung von Landschaftsqualitäten (Landschaftsqualitätsbeiträge) und zur Erhaltung sowie Vernetzung von Biotopen werden ausgeschöpft. Das im Kanton bereits eingeleitete Landschaftsqualitätsprojekt wird weitergeführt.

Federführung: Dep. Volkswirtschaft und Inneres, Abt. Landwirtschaft

N1-C/3

Der Kanton fördert die Erhaltung und Pflege von erhaltenswerten Kulturlandschaften und Biotopen. Er unterstützt die Gemeinden und Grundeigentümer bei der qualitativen Aufwertung von Landschaften und Biotopen durch Beratung und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und Möglichkeiten durch finanzielle Beiträge.

Federführung: Zuständiges Departement

N1-C/4

Die Gemeinden sichern die Vorranggebiete Natur und Landschaft sowie besonders geeignete Gebiete für die Landwirtschaft (Vorranggebiete Landwirtschaft) in ihren Nutzungsplänen.

Die Gemeinden prüfen die Erarbeitung von Konzepten zur Verbesserung der Landschaftsqualität (Landschaftsentwicklungskonzepte und Landschaftsqualitätsprojekte) in Naherholungsgebieten und in der Wohnumgebung. Sie formulieren unter Einbezug der Bevölkerung Massnahmen zur qualitativen Aufwertung von Landschaften im Bereich der Siedlungen und Naherholungsräume (Förderung von Kleinstrukturen mit Hecken, Bachläufen, Baumgruppen und anderer Strukturelemente). Sie prüfen die Schaffung von angepassten ökologischen Ausgleichsflächen und Vernetzungsprojekten.

Federführung: Gemeinde

D Objekte

Keine

E Erläuterungen / Grundlagen

Siehe Erläuterungsbericht

N / 4

Stand: 3.12.2021

N2 Vorranggebiete Natur und Landschaft

A Ausgangslage

Als Vorranggebiete Natur und Landschaft werden die in Bezug auf Natur und Landschaft besonders erhaltenswerten Landschaften, Naturdenkmäler, Lebensräume (Biotope) und Geotope bezeichnet. Diese Objekte sind in Verzeichnissen der schützenswerten Objekte von regionaler und von lokaler Bedeutung gemäss Art. 12 der kantonalen Natur- und Heimatschutzverordnung zu erfassen. Besonders erhaltenswerte Objekte werden in kantonale Inventare nach Art. 9 des kantonalen Gesetzes über den Natur- und Heimatschutz aufgenommen. Bestandteil der kantonalen Inventare sind auch die Objekte der Bundesinventare von nationaler Bedeutung.

Im kantonalen Richtplan werden die Vorranggebiete in Naturschutzgebiete (Biotope) und Landschaftsschutzgebiete unterschieden. Im kantonalen Richtplan werden Objekte von nationaler und kantonaler Bedeutung festgelegt. Die grundeigentümerverbindliche Sicherung dieser Objekte erfolgt in der kommunalen Nutzungsplanung durch die Gemeinden.

Die in der Regel relativ kleinflächigen Naturschutzgebiete dienen dazu, die Lebensräume der standorttypischen Tiere und Pflanzen langfristig zu sichern und wo möglich zu verbessern. Um dies zu erreichen, sind diese schutzwürdigen Flächen wie Auen, Moore und Trockenwiesen zu erhalten, ökologisch aufzuwerten und die Biotope miteinander zu vernetzen. Dadurch kann die natürliche Dynamik vermehrt gefördert werden. Ökologische Pflege-, Aufwertungs- und Vernetzungsmassnahmen führen häufig auch zu visuellästhetischen Mehrwerten, z.B. durch die Schaffung von Kleinstrukturen oder eine artenreiche Magerwiesenflora infolge einer extensiven Bewirtschaftung.

Landschaftsschutzgebiete sind oft grossflächig und umfassen Landschaften, die aus verschiedenen Gründen als besonders wertvoll und daher als schützenswert erachtet werden, zum Beispiel aufgrund ihrer Ursprünglichkeit, der Vielfalt der Schönheit oder ihrer natur- und kulturgeschichtlichen Bedeutung. Die Gründe für die Ausscheidung einer Landschaft als Landschaftsschutzgebiet sowie die deren spezifischen Schutz- und Entwicklungsziele sind den Verzeichnissen und Inventaren zu entnehmen.

Gebiete des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN-Gebiete), Moorlandschaften sowie das UNESCO-Weltnaturerbe Tektonikarena Sardona (Geotop-Landschaft von internationaler Bedeutung) entsprechen speziellen Formen von Landschaftsschutzgebieten, welche durch Verordnungen auf Bundesebene bzw. durch eine internationale Konvention geschützt sind. Sie bedürfen jedoch zusätzlicher kantonaler bzw. kommunaler Schutzbestimmungen. Für das UNESCO-Weltnaturerbe Tektonikarena Sardona besteht unter den beteiligten Gemeinden eine Vereinbarung, welche die Entwicklungsplanung für das Gebiet sowie erwünschte, zulässige und unerwünschte Nutzungen regelt.

B Richtungsweisende Festlegungen / Beschluss

N2-B/1 Erhaltenswerte Biotope

-

Besonders erhaltenswerte Biotope werden erhalten, räumlich gesichert und wo möglich ökologisch aufgewertet. Die Biotope werden untereinander vernetzt und die natürliche Dynamik gefördert. Mit diesen Massnahmen wird zur Erhaltung der Vielfalt an Arten und Lebensräumen beigetragen.

N / 5

Stand: 3.12.2021

- Besonderen Schutz verdienen Lebensräume von seltenen und bedrohten Arten und Lebensgemeinschaften. Die Schutz- und Entwicklungsziele (Schutz- und Pflegemassnahmen am Objekt, allfälliger Umgebungsschutz und Pufferbereich) richten sich nach den Verzeichnissen und Inventaren.

N2-B/2 Erhaltenswerte Landschaftsräume und Naturdenkmäler

-

Besonders erhaltenswerte Landschaftsräume und Naturdenkmäler werden erhalten, räumlich gesichert und bei bestehenden Beeinträchtigungen wo möglich aufgewertet. Der besondere Charakter dieser Landschaftsräume und Naturdenkmäler bleibt erhalten. Die Schutz- und Entwicklungsziele (Schutz- und Pflegemassnahmen am Objekt, allfälliger Umgebungsschutz und Pufferbereich) richten sich nach den Verzeichnissen und Inventaren.

-

Bestehende Bauten und Anlagen in Landschaftsschutzgebieten können unterhalten, massvoll erneuert und wenn notwendig ausgebaut werden. Erforderliche Ausbauten sind landschaftsverträglich und umweltschonend durchzuführen.

-

Landschaftsschutzgebiete sind von neuen Bauten und Anlagen freizuhalten. Ausgenommen sind standortgebundene Bauten und Anlagen sowie Infrastrukturen (Trinkwasserversorgung), die zum Schutz der Bevölkerung (Gefahrenabwehr) oder für die Bewirtschaftung und Pflege des Gebietes erforderlich sind. Diese Bauten und Anlagen nehmen in Bezug auf Lage und Gestaltung Rücksicht auf den Charakter der Landschaft.

-

Der Unterhalt und der landschaftsschonende Ausbau von Wanderwegen, die zum Erleben dieser Landschaften beitragen, sind möglich, wenn sie den Schutzabsichten nicht entgegenstehen.

N2-B/3 UNESCO-Weltnaturerbe Tektonikarena Sardona

-

Innerhalb des Perimeters des UNESCO-Weltnaturerbes «Tektonikarena Sardona» richten sich die Schutz- und Nutzungsziele vorbehältlich weitergehendem übergeordnetem Recht nach dem Beschluss des UNESCO-Welterbekomitees und der Vereinbarung zwischen den beteiligten Gemeinden über den gemeinsamen Schutz des UNESCO-Weltnaturerbes.

C Handlungsanweisungen

N2-C/1

Der Kanton sorgt für den Schutz und den Unterhalt der Biotope von nationaler und kantonaler Bedeutung sowie den Unterhalt der landwirtschaftlich genutzten Biotopflächen von kommunaler Bedeutung. Er führt das kantonale Biotopverzeichnis, aktualisiert dieses periodisch, überprüft dabei die objektspezifischen Schutz- und Entwicklungsziele und passt diese gegebenenfalls an. Neue Objekte werden in Rücksprache mit den Gemeinden dem Regierungsrat zur Aufnahme in die Inventare vorgeschlagen.

Der Kanton berücksichtigt die in den Verzeichnissen und Inventaren festgelegten Schutz- und Entwicklungsziele bei seinen raumwirksamen Tätigkeiten. Er trifft weitere Massnahmen, welche zu Schutz, Aufwertung und Vernetzung der Biotope beitragen (z.B. Planung und Festlegung der ökologischen Infrastruktur; Umsetzung von Vernetzungskonzepten).

Federführung: Dep. Bau und Umwelt, Abt. Umweltschutz und Energie

N / 6

Stand: 3.12.2021

N2-C/2

Die Gemeinden sorgen für den Schutz und Unterhalt der Biotope von kommunaler Bedeutung. Die Gemeinden führen ein kommunales Biotopverzeichnis. Dessen Inhalt richtet sich nach den Vorgaben des NHG und NHV. Sie aktualisieren dieses periodisch, überprüfen die objektspezifischen Schutz- und Entwicklungsziele regelmässig und passen diese gegebenenfalls an.

Die Gemeinden scheiden die Biotope von nationaler und kantonaler Bedeutung in ihrer Nutzungsplanung aus. Biotope von kommunaler Bedeutung werden in Abwägung der weiteren Interessen im Rahmen der kommunalen Richtplanung der Gemeinde ebenfalls ausgeschieden und in der Nutzungsplanung gesichert.

Sie berücksichtigen die in den Verzeichnissen und Inventaren festgelegten Schutz- und Entwicklungsziele bei ihren raumwirksamen Tätigkeiten. Sie können weitere Massnahmen treffen, welche zu Schutz, Aufwertung und Vernetzung der Biotope beitragen (z.B. Umsetzung von Vernetzungskonzepten).

Federführung: Gemeinde

N2-C/3

Der Kanton sorgt für den Schutz und den Unterhalt der Landschaften von nationaler und kantonaler Bedeutung. Er führt das kantonale Landschaftsverzeichnis, aktualisiert das Verzeichnis periodisch und überprüft die Ziele bezüglich Erhaltung und Aufwertung regelmässig. Neue Inventarobjekte werden in Rücksprache mit den Gemeinden dem Regierungsrat zur Aufnahme in die Inventare vorgeschlagen.

Er berücksichtigt die in den Verzeichnissen und Inventaren festgelegten Schutz- und Entwicklungsziele bei seinen raumwirksamen Tätigkeiten. Er trifft weitere Massnahmen, um den speziellen Charakter dieser Landschaften zu wahren und wo möglich zu verbessern. Dazu gehören besondere Bewirtschaftungs- und Gestaltungsmassnahmen.

Der Kanton berücksichtigt die Bestimmungen gemäss dem Beschluss des UNESCO-Welterbekomitees und der Vereinbarung über den Schutz des UNESCO-Weltnaturerbes bei seinen raumwirksamen Tätigkeiten.

Federführung: Dep. Bau und Umwelt, Abt. Umweltschutz und Energie

N2-C/4

Die Gemeinden scheiden die Landschaftsschutzgebiete sowie die sinngemässen Schutzgebiete für Landschaften von nationaler und kantonaler Bedeutung in ihrer Nutzungsplanung aus. Landschaften von kommunaler Bedeutung werden in Abwägung der weiteren Interessen im Rahmen der kommunalen Richtplanung der Gemeinde ebenfalls ausgeschieden und in der Nutzungsplanung gesichert. Sie berücksichtigen die in den Verzeichnissen und Inventaren festgelegten Schutz- und Entwicklungsziele bei ihren raumwirksamen Tätigkeiten.

Die Gemeinden berücksichtigen die Bestimmungen gemäss dem Beschluss des UNESCO-Welterbekomitees und der Vereinbarung über den gemeinsamen Schutz des UNESCO-Weltnaturerbes bei ihren raumwirksamen Tätigkeiten und sichern diese in der Nutzungsplanung.

Federführung: Gemeinde

N / 7

Stand: 3.12.2021

D Objekte

D-1 Objekte nach NHG

D-1.1 Biotope von nationaler Bedeutung gemäss Art. 18a NHG

Bundesinventar der Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung

Objekt-Nr. Gemeinde Standort / Gebiet Bemerkung / Hinweis KS

(Bundesbezeichnung)

N2.1 Glarus Nord Niederriet GL2 Niederriet FS

N2.52 Glarus Nord Walenberg GL17 Walenberg FS

N2.94 Glarus Nord Talalpsee GL18 Talalpsee FS

N2.110 Glarus Nord Feldbach GL47 Feldbach FS

N2.167 Glarus Schletter GL20 Klöntalersee Nordostufer FS

N2.176 Glarus Klöntalersee Nordostufer GL20 Klöntalersee Nordostufer FS

N2.181 Glarus Klöntalersee Vorauen GL96 Klöntalersee Vorauen FS

N2.244 Glarus Süd Oberblegisee GL37 Oberblegisee FS

Bundesinventar der Auengebiete von nationaler Bedeutung

Objekt-Nr. Gemeinde Standort / Gebiet Bemerkung / Hinweis KS

(Bundesbezeichnung)

N2.2 Glarus Nord Gäsi / Linth Delta 348 - Linth Delta FS

N2.185 Glarus Hinter Klöntal 109 - Hinter Klöntal; Delta FS

N2.261 Glarus Süd Bruch 216 - Chrauchbach, Haris; FS

Fliessgewässer

N2.388 Glarus Süd Oberstafelbach 1302 - Oberstafelbach; Alpine FS

Schwemmebene

Bundesinventar der Flachmoore von nationaler Bedeutung

Objekt-Nr. Gemeinde Standort / Gebiet Bemerkung / Hinweis KS

(Bundesbezeichnung)

N2.01 Glarus Nord Niderriet 1834 Niderriet FS

N2.11 Glarus Nord Lachen 1550 Lachen (auch Kanton SZ) FS

N2.20 Glarus Nord Blossen 3697 Blossen FS

N2.57 Glarus Nord Scheidegg 1838 Scheidegg (auch Kanton SZ) FS

N2.65F Glarus Nord Gross Moos 1840 Gross Moos im Schwändital FS

N2.83F Glarus Nord Boggenberg 1845 Boggenberg FS

N2.102 Glarus Nord Türliboden 1846 Türliboden FS

N2.64 Glarus Nord Meur bei Britteren 627 Meur bei Britteren FS

N2.125F Glarus Nord Grossi Friiz 1918 Mürtschen FS

N2.141 Glarus Nord Ober Mürtschen 1919 Ober Mürtschen FS

N2.219 Glarus Süd Gnappetriet 1932 Gnappetriet FS

N2.246 Glarus Süd Stäfeli 1868 Längriet FS

N2.248F Glarus Süd Längriet 1868 Längriet FS

N2.250 Glarus Süd Ochsenbüel 1869 Rossweid FS

N / 8

Stand: 3.12.2021

Objekt-Nr. Gemeinde Standort / Gebiet Bemerkung / Hinweis KS

(Bundesbezeichnung)

N2.274F Glarus Süd Garichti 1876 Garichti FS

N2.289F Glarus Süd Matt 1877 Matt FS

N2.310 Glarus Süd Werbenrüsli 1882 Werbenrüsli FS

N2.301F Glarus Süd Etzelhüsli 1858 Etzelhüsli FS

N2.382 Glarus Süd Unter Jetz 1894 Unter Jetz FS

Bundesinventar der Hoch- und Übergangsmoore von nationaler Bedeutung

Objekt-Nr. Gemeinde Standort / Gebiet Bemerkung / Hinweis KS

(Bundesbezeichnung)

N2.65H Glarus Nord Gross Moos 245 Gross Moos im Schwändital FS

N2.83H Glarus Nord Boggenberg 246 Boggenberg FS

N2.125H Glarus Nord Grossi Friiz 441 Mürtschen FS

N2.290 Glarus Süd Wyssriet 248 Grotzenbüel FS

N2.301H Glarus Süd Etzelhüsli 247 Ethelhüsli FS

N2.289H Glarus Süd Matt 427 Matt oberhalb Stausee Garichti FS

N2.274H Glarus Süd Garichti 422 Garichti FS

N2.248H Glarus Süd Längriet 492 Längriet FS

Bundesinventar der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung

 Diese Objekte werden nur in der Richtplankarte dargestellt.

L’original contient ici une illustration, une formule ou un tableau : la voir dans le PDF officiel.