Projet et Rapport (en allemand)
Consultation 1995/11: Ordonnance sur l'assurance-maladie · 109 pages
Fedlex · Projet · Page 91Fedlex · Projet
- 14-
die Praktikumserfordernisse bei anderen Lnistungserbringemvorgenommen. Die heutige überholte Regelung rührt daher, dass zur Entstehungszeit der Verordnung VI nur SRK-Zentren ergotherapeutische Leistungen anboten.
Artikel 54 Krankenschwestern und Krankenpfleger
Der Vorschlag zu dieser Regelung ist von einer Arbeitsgruppe Spttex erarbeItet worden, in der verschiedene Organisationenund die Kantone vertreten sind.
Massgetnnd war, dass auch hier tnretts im Auftrag der SDK vom SRK aufgestellte Regelungen bestehen. Alle Kantone anerkennen die entsprechenden Diplome. Die Formulierung erfasst alle anerkannten Diplome in Krankenpflege, zusätzlich wird atnr auch hier eine Angleichungan die Praktikumserfordemisse bei anderen Kate- ( gorienvon Leistungserbringemvorgenommen.
Artikel 55 Logopäden/Logopädinnen
Die hier vorgesehenen Zulassungsbedingungen sind von der ELK bereits im Hinblick auf eine Revision der Verordnungen Vl1) und 72)zum KUVG beschlossen worden.
Die erwähnten Verordnungen werden indes vor dem Inkrafttreten des KVG nicht mehr revidiert.
Artikel 56 ' Psychotherapeuten/Psychotherapeutinnen
c)
Der Schweizerische Psychotherapeuten-Verband (SPV), die Föderation der
Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP) und die Verbindung der
Schweizer Ärzte (FMH) sind in bezug auf die Zulassung der Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen um einen gemeinsamen Vorschlag gebeten worden. Dieser steht noch aus.
laaO.
2aaO.