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Consultation 1997/8: L'article sur la protection des Alpes · 80 pages
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Umsetzung des Alpenschutzartikels, Vernehmlassung Seite 25
Erhalt der heute von der Bahn transportierten Gütermengen;
möglichst weitgehende Aufnahme des alpenquerenden GüterverkehrstvachsriInzs ;
Verlagerung der auf der Strasse durch die Schweiz transportiertenGütermengenim
Ausmass des Ziels des Alpenschutzartikelsund weitgehendeRücknahmedes Umwegverkehrs
Ab dem Jahr 2005 sind ca. 1,25 Millionen Schwerverkehrsfahrzeuge20)pro Jahr von der Strasse auf die Schiene zu verlagern. Dieses zu verlagernde Verkehrsaufkommen steigt bis zum Jahr 2015 auf rund 1,6 Millionen Schwerverkehrsfahrzeuge pro Jahr an
Zur Übernahme dieses zusätzlichen Verkehrs bietet sich im alpenquerenden Güterverkehr in
erster Linie die Förderungdes kombiniertenVerkehrs an. Allerdingsreicht eine aus-
schLlesslt che Förderung des unbegleitetenkombinierten Verkehrs UKV nicht aus, wenn die angestrebte Entlastung der Alpenübergänge/risfgerec/zf erreicht werden soll.
Da zudem die Einflussmöglichkeiten der Schweiz auf die Abwicklung des Güterverkehrs innerhalb der EU beschränkt sind, kann das kurzfristige Bahnangebot nicht nur auf internationale Angebotskonzepteabstellen. Im Rahmen der Umsetzung des Alpenschutzarti-
kels erfolgtdie Förderungdes Schienengüterverkehrsdeshalbauf zwei Ebenen (vgl.
Abb 5)
Förderung des unbegleiteten kom- Realisierung einer hochpr(xluktiven
biniertenVerkehrs (DKV) zur: Rollenden Autobahn zur:
- Stärkung der Marktposition der raschen Verlagerung des beste
Bahnen im Güterverkehrsmarkt; henden Güterverkehrs von der
Strasse auf die Schiene
- Übernahme des Wachstums im
alpenquerenden Güterverkehr; Übernahme eines allfälligen
Wachstums him alpenquerenden
- längerfristigen Ablösung der Schwerverkehr bei Bedarf
Rollenden Autobahn.
Übernahme des Umwegverkehrs
Abb. 5 : Strategie für das Bahnangebot im Rahmen der Umsetzung des ALpen-
schutzartikels .
20 Verbleibender alpenquerender Schwerverkehr im Jahr 2005 nach Einführung der LSVA und der 40-Tonnen-Limite= ca. 1,9 Mio Fahrten; wobei vereinfachend angenommenwird, dass bereits im Jahr 2005 die Produktivitätseffekte der Gewichtslimitenerhöhung vollständig realisiert sind. Noch erlaubter alpenquerender Schwerverkehr = ca. 0,65 Mio. Fahrten (Ausmass des alpenquerenden Binnen-, Import-und Exportverkehrsdes Jahres 1999). + 1,9 Mio. Fahrten - 0,65 Mio. Fahrten = 1,25 Mio. Fahrten