Rapport sur les résultats

Consultation 2000/13: Loi sur l'assurance-maladie (LAMal) · 102 pages

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Die Vorschläge für die Aufhebung des Kontrahierungszwanges sind nicht ausgereift und AGZ deshalb nicht geeignet das Gesundheitswesen zu verbessern. Die Aufhebung des Kontrahierungszwanges birgt nachhaltige Gefahren für die Versorgung kranker Menschen in der Schweiz:

- Patient kann schon heute auf freie Arztwahl verzichten

- die ausschliessliche Kompetenz zur Auswahl der Leistungserbringer in der staatlichen Sozialversicherung an die Versicherer entspricht einem Verzicht auf das Ordnungsprimat der Politik im Gesundheitswesen

- Auswahl der Leistungserbringer nach den Kriterien der Wirtschaftlichkeit birgt die Gefahr der unethischen Patientenselektion

- der Vorschlag kompliziert die Zusammenarbeit verschiedener Disziplinen im Gesundheitswesen

- die Vielfalt der Kassen dürfte rasch schrumpfen

- eine Plafonierung der Ärztewahl während der Aus- und Weiterbildungszeit ist aus

Gründen der Bildungsökonomie widersinnig.

- eine sinnvolle und gerechte Auswahl der Leistungserbringer nach wirtschaftlichen Kriterien ist nicht möglich.

- eine einseitige Lockerung des Vertragszwanges ausschliesslich im ambulanten Be-

reich führt grundsätzlich zu unerwünschten Verzerrungen im Wettbewerb zwischen stationärer und ambulanter Medizin.

Grundsätzlich entspricht die Aufhebung des Kontrahierungszwangs der Philosophie des AI KVG, den Akteuren eine weitest mögliche Vertragsfreiheit einzuräumen. Die einzelnen Gesetzesbestimmungen müssen jedoch im Interesse der Rechtssicherheit sowohl für die Leistungserbringer wie auch für die Versicherten klar formuliert werden. Die Stan-

deskommission befürwortet die Aufhebung des Kontrahierungszwangs.

Die Bemühungen die Gesundheitskosten in den Griff zu bekommen, dürfen nicht darauf AIDS-HILFE hinauslaufen, dass PatientInnen an diejenigen ÄrztInnen zwangsverwiesen werden,

welche den Krankenkassen aus rein ökonomischen Gründen genehm sind.

- wenn nun Ärztinnen, welche sich auf die Begleitung von HIV-positiven Menschen spezialisiert haben, die für sie notwendige Zeit nicht mehr verrechnen dürfen, würde sich

das nachteilig auf die PatientInnen auswirken und würde dazu führen, dass nur noch mit denjenigen ÄrztInnen Tarifverträge abgeschlossen werden, welche der Beratung einen geringen Stellenwert beimessen.

- Falls der Bundesrat den Krankenkassen das Recht zugestehen will, nur mit bestimmten ÄrztInnen Tarifverträge abzuschliessen, muss gleichzeitig dafür gesorgt werden,

dass dadurch den PatientInnen keine Nachteile erwachsen. Zu diskutieren wäre eine

verbesserte Kontrolle von ÄrztInnnen.

Die persönliche Betreuung durch den behandelten Arzt ist von eminenter Bedeutung. Es alliance F wird befürchtet, dass mit der vorgesehenen Änderung, welche die Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringer stärker gewichten soll, diesem Umstand zu wenig Rechnung getragen wird.

- Gefahr, dass die Versicherer Druck aufsetzen

- Führt im Endeffekt zu einer Verteuerung des Gesundheitswesens, da die medika-

mentengestützten Therapien häufig deutlich teurer sind als diejenigen, die persönlich

betreut werden.

- administrativer Mehraufwand

- Verstoss gegen HGF