Rapport sur les résultats
Consultation 2000/13: Loi sur l'assurance-maladie (LAMal) · 102 pages
Fedlex · Rapport sur les résultats · Page 39Fedlex · Rapport sur les résultats
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Es ist die Politik unserer Gesundheitskommission, im Einvernehmen mit unserer Regie- Ges.Komm. BS rung die Alternativmodelle wie HMO und Hausarztmodelle zu fördern. Aufgrund des Vernehmlassungstextes ist davon auszugehen, dass bei einer Aufhebung des Vertragszwanges die Versicherer kaum mehr Anreize haben werden, solche Alternativmodelle im Sinne von Art. 41 Abs. 4 KVG zu fördern. Anzeichen diesbezüglich sind bereits heute schon festzustellen. Bei einem Systemwechsel mit Aufhebung des Vertragszwangs werden sich alle Anstrengungen der Versicherer auf dieses neue Grundmodell mit Einschränkungen der Leistungserbringer konzentrieren.
Durch das neue Grundmodell werden für Leistungserbringer Anreize geschaffen hohe Risiken und teure Abklärungen oder Behandlungen abzulehnen oder an andere Leistungserbringer zu delegieren. Auch heute haben die Versicherer immer noch starke Anreize eine Risikoselektion vorzunehmen. Eine Risikoselektion wird nicht nur bei Billigkassen durch Abschiebung bestimmter Versichertengruppen, durch Verzögerung der Versicherungsleistungen und anderen Methoden betrieben. Mit dem vorliegenden Modell wird dies weitergehen. Das wird eine Entsolidarisierung in der Krankengrundversicherung zur Folge haben.
Die Entwicklung von Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitskriterien ist enorm schwierig. Im Zusammenhang mit den Alternativmodellen befasst sich die Kommission schon seit Jahren mit diesen Fragen. Mit der PatientInnenzufriedenheitsbefragung wird auch das Anspruchsverhalten der PatientInnnen unterstützt.
Vorlage muss als ganzes, da wenig ausgereift, zurückgewiesen werden. GL
- Verlust an Transparenz und grosser Informationsaufwand
- ungeheuerliche Bürokratie; Ärzte müssen mit vielen Versicherern einen Vertrag abschliessen
- Festlegung der Versorgungskriterien durch den Bund ist ein schwerer Eingriff in die Autonomie der Kantone
- Leistungskatalog der Grundversicherung wird ausgehöhlt, da Versicherte nicht mehr frei wählen kann
- die Wirkungen der Abschaffung des Kontrahierungszwangs sind unklar
Critiques principales: GPFI
- restrictions apportées par le projet à l'actuelle loi, introduction d'un droit médical plus restrictif que celui qu'instituait la LAMA;
- rétablissement de l'effet des conventions excluant le droit aux prestations (cf. art. 16 LAMA);
- restrictions apportées au choix du médecin;
- mise en place d'un système excessivement compliqué, en chargeant de surcroît les gouvernements cantonaux, voire le Conseil fédéral lui-même de nouvelles tâches dont l'exécution serait loin d'être aisée et pourrait même entraîner des disparités entre les cantons;
- le projet porte atteinte à la qualité de la médecine sous prétexte de favoriser la concurrence en mettant en péril l'existence de nombreux acteurs de la scène de la santé, en mettant en place un régime qui consacrerait même un sérieux recul par rapport aux dispositions de la LAMA;
- compensation des risques; doute quant au fonctionnement de la péréquation si les fournisseurs de soins autorisés ne sont pas les mêmes pour tous les assureurs.
Die Aufhebung des Kontrahierungzwangs ist grundsätzlich zu bejahen, in der vorlie- GR genden Ausgestaltung jedoch nicht vertretbar. Der ausgearbeitete Entwurf dient primär als Heimatschutz, dem Druck der kleinen Kassen zur Fusion und zum Wiederaufbau des Zusatzversicherungsbereichs der Kassen.
- Kostensenkung mittels Aufhebung des Kontrahierungszwangs ist fragwürdig
- Markt kann im Gesundheitswesen nicht spielen
- Nichts gesagt wird zur Finanzierung der Personen mit Zusatzversicherung
- werden sämtliche ambulante Arztkosten aus dem Zusatzversicherungsbereich bezahlt
- gibt der Zweiklassenmedizin die Legitimation
- Transparenz für die Versicherten nimmt deutlich ab; Wohnortsprinzip steht im Widerspruch mit der Möglichkeit für die Versicherer überregionale Verträge zu schliessen.
- Administration wird erheblich zunehmen
Vorschlag:
Ein interdisziplinäres Gremium ist mit der Ausarbeitung der Kriterien für Qualitätssicherung, Wirtschaftlichkeit, Bedarfsgerechtigkeit zu betrauen