Rapport sur les résultats

Consultation 2000/13: Loi sur l'assurance-maladie (LAMal) · 102 pages

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begrüsst die Vorlage grundsätzlich unter der Voraussetzung, dass Forderungen im In- kf teresse der Konsumentenschaft angemessen berücksichtigt werden.

Anerkannt wird:

- Beitrag zur Kosteneindämmung

- Steigerung des Wettbewerbes unter den Leistungserbringern

- Ausschluss von "schwarzen Schafen" unter den Leistungserbringern

- staatliche Regeldichte nicht weiter ausgebaut

Förderung Eigenverantwortung und Eigeninitiative der Konsumenten medizinischer Leistungen

Informationspflicht von Seiten der Versicherer wie der Leistungserbringer zu gewährleisten

Vermisst wird Konsequenz im Umdenkungsprozess, vor allem:

- besondere Stellung Konsument als Auftraggeber der Dienstleistung

- Information als Grundlage der Entscheidungskriterien; z.B. Standardanforderungen der Stiftung EQUAM oder das Qualidoc-Programm von SwissPEP

Standards sind in Zusammenarbeit von Konsumenten- und Patientenorganisationen, Kantonen, Versicherern und der Ärzteschaft, der Preisüberwachers und des Eidg. Datenschutzbeauftragten zu erarbeiten und kommunizieren.

Forderung nach klarer und eindeutiger Information der Konsumenten medizinischer Leistungen (Kunden) über das Bewertungssystem der Krankenkassen für ihre Vertragspartner (Orientierungshilfe) in seinem Einzugsgebiet.

Wendet sich gegen:

- Konzentration der Bewertung auf Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit und Zweckmässigkeit der Behandlung, welche in der Behandlungsqualität den gleichen Stellenwert haben

- starke Einschränkung der feien Arztwahl

- Implementierung des Modells, wenn nicht Forderungen hinsichtlich Transparenz und Konsumentenbedürfnisse erfüllt werden

Ausweitung des Leistungsangebotes durch ständig wachsende Zahl der Leistungser- KSK bringer, die in den nächsten Jahren infolge der Studentenzahlen und der Öffnung der Grenzen infolge der bilateralen Verträge mit der EU nicht abflachen dürfte. Zunahme der Arztpraxen zu erwarten, pro Arztpraxis Kosten von rund 440'000 Franken zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Prämienschub ist daher absehbar. De facto automatischer Anspruch der Leistungserbringer auf Honorierung durch die Krankenversicherung muss daher aufgehoben werden.

Vorlage wird daher grundsätzlich begrüsst, da das KSK diese für ein wichtiges Mittel gegen die ständige Leistungsausweitung und den damit verbundenen Kosten- und Prämienanstieg hält. KSK hält den fehlenden Wettbewerb für einen Hauptgrund, wieso die Instrumente des KVG zur Kostendämpfung zu wenig wirksam waren, da keine Massnahmen gegen unwirtschaftliches Handeln ergriffen werden konnten. Versicherer sind überzeugt, dass sich ohne Vertragszwang Modelle mit Sparanreizen (HMO-Praxen,

Hausarztmodelle, integrierte Versorgungsnetze) nicht auf breiter Ebene durchsetzen können.

Schrankenlose Deregulierung und Willkür der Versicherer ist nicht beabsichtigt, weshalb die Absicht des Bundesrates, Schutzbestimmungen für Patienten und Leistungs-

erbringer zu schaffen, unterstützt wird. Für die Versicherten soll weiterhin eine qualitativ gute medizinische Versorgung und das Recht auf freie Arztwahl gewährleistet sein, was der Vorschlag durch die freie Wahl des Versicherers und der beim Versicherer unter Vertrag stehenden Leistungserbringern sowie die umfassende Information garantiert. Vorschläge:

1. KSK setzt sich dafür ein, dass Patientenschutz und -beratung für Personen, denen es schwer fällt ihre Interessen zu wahren, ausgebaut wird, und ist bereit, - allenfalls gemeinsam mit Patientenschutzorganisationen - ein Projekt für einen die Vertragsfreiheit flankierenden Patientenschutz zu entwickeln.

2. Höchste Priorität für die Aufhebung des Vertragszwanges; daher sollen die beiden Vorlagen zur Aufhebung des Kontrahierungszwanges und zur Spitalkostenfinanzierung getrennt dem Parlament vorgelegt werden. Vorlage zum Kontrahierungszwang ist vorzuziehen, da aufgrund des Widerstandes der Kantone eine schwierige und langwierige Debatte zur Spitalkostenfinanzierung zu erwarten ist.