Rapport sur les résultats

Consultation 2000/27: Loi fédérale sur la révision et l'unification du droit de la responsabilité civile (Loi sur la responsabilité civile) · 452 pages

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öffentlichen Verkehrs. Denn der öffentliche Verkehr hat die Aufgabe, den Service Public aufrechtzuerhalten und er fördert die Nachhaltige Entwicklung wie sie im Zweckartikel der Bundesverfassung gefordert wird. Aus diesen Grund beantragen wir ein Regressprivileg bei der Haftungskonkurrenz.

- Beachtung des internationalen Transportrechts: Das neue HPG soll ins

internationale Recht eingebettet sein. Das nationalen und internationalen Recht muss eine Einheit bilden. Diese Forderung gilt insbesondere für den öffentlichen Verkehr, denn dort werden regelmässig Personen und Güter über die Grenzen hinaus transportiert. Der grenzüberschreitende Verkehr ist etwas alltägliches. Eine Zersplitterung des Rechts ist auf jeden Fall zu vermeiden.

VSE: Grundsätzlich begrüssen wir die Vereinheitlichung des Haftpflichtrechts. Dieses ist heute in zahlreichen Gesetzen geregelt, die miteinander nicht oder ungenügend koordiniert sind. Deshalb ist eine Konzentration der Haftpflichtbestimmungen in einem allgemeinen Teil des Haftpflichtrechts anzustreben. Die Bestimmungen im OR, bzw. in einem Spezialgesetz sollen für alle haftpflichtrechtlichen Erlasse des Bundes gelten und haftpflichtrechtliche Spezialgesetze sollten nur noch bestehen, soweit dies dringend notwendig ist.

Der Zweck einer möglichst umfassenden Vereinheitlichung des Haftpflichtrechts wird mit der Revision erreicht. Hingegen geht der Vemehmlassungsentwurf teilweise weit über das gesteckte Ziel hinaus, indem mit materiellen Änderungen der Schutzgedanke zugunsten des Geschädigten überdehnt und die Haftpflichtbestimmungen zu stark ausgeweitet werden. So werden die Gefährdungshaftungen in bestehenden Spezialgesetzen ausgedehnt und zusätzlich eine Generalklausel eingeführt. Die vorgeschlagene Organisationshaftung als einfache Kausalhaftung wird die Schweizer Wirtschaft belasten und zu jahrelangen Interpretationsdiskussionen führen. Auch bezüglich Vermögensschäden bei Einwirkungen auf die Umwelt wurde der Schadensbegriff stark ausgeweitet. Schliesslich erhalten die Gerichte bei der Beurteilung einen zu grossen Ermessensspielraum, was der Rechtssicherheit zuwiderläuft. Der Revisionsentwurf sollte sich auf die Vereinheitlichung und Systematisierung des Haftpflichtrechts konzentrieren und von einer extensiven Einführung weiterer Haftpflichtbestimmungen absehen. Aufgrund der in sich abgeschlossenen Regelung im Bereich Haftpflichtrecht drängt sich der Erlass eines Spezialgesetzes auf.

VSGV: La nostra presa di posizione è, considerata anche la fase interlocutoria, di principio favorevole per quanto ci concerne in modo particolare.