Rapport sur les résultats
Consultation 2001/2: Loi fédérale sur le commerce électronique · 255 pages
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Wir unterst¸tzen die Anliegen des Entwurfs, den elektronischen Gesch‰ftsverkehr gesetzlich zu fassen und die Konsumentenvorschriften den Standards der EU anzun‰hern. Die Vorlage bedarf aber unseres Erachtens noch einer gr¸ndlichen ‹berarbeitung, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Dienstleistungen, an welche zu wenig gedacht wurde. Im Bereich des Konsumentenschutzes sollte sich die Gesetzgebung auf bekannte, konkrete Tatbest‰nde der Schutzbed¸rftigkeit beschr‰nken und nicht F‰lle antizipieren, welche vielleicht auch noch einmal einen Schutz nˆtig haben kˆnnten. Die Gefahr, am Vollzug zu scheitern und ungewollt kontraproduktive Regelungen zu treffen, wird mit zunehmendem Abstraktionsgrad immer grˆsser, besonders in Bereichen des allt‰glichen Gesch‰ftsverkehrs mit all seinen bew‰hrten Gewohnheiten und Usanzen. Der Schweizer Hotelier-Verein fordert mit aller Dringlichkeit eine Ausnahme vom Geltungsbereich der Fernabsatzvertr‰ge f¸r die touristischen und gastgewerblichen Dienstleistungen, wie sie auch das europ‰ische Recht vorsieht.
SICTA Wir halten es f¸r richtig, die bestehenden Gesetze im Vertrags- und Wettbewerbsrecht an die modernen Gegebenheiten anzupassen. Ein gut funktionierender elektronischer Gesch‰ftsverkehr liegt im Interesse von Anbietern und Kunden. Rechtssicherheit bedeutet auch Gesch‰ftssicherheit.
Ziel der neuen Rechtsregeln muss es sein, E-Commerce und E-Business zu fˆrdern. Die neuen Gesetzesbestimmungen sind deshalb auf E-Tauglichkeit zu pr¸fen.
Wir empfehlen Zur¸ckhaltung mit dem Konsumentenschutz. Zu viel Schutz der Konsumenten kann sich kontraproduktiv auswirken. Werden die Anbieter mit administrativen Vorkehren oder mit zus‰tzlichen Risiken belastet, schl‰gt sich dies auf den Preis nieder, oder es hemmt die modernen Gesch‰ftsformen. Wichtig ist das Vertrauen in die Regulierung durch Marktkr‰fte.
Wir stellen an den Gesetzgeber den Anspruch, dass die dispositiven Normen den allergrˆssten Teil der F‰lle abdecken. Dies erfordert eine ausgewogene Risikoverteilung durch die gesetzlichen Regeln.
Der hohe Anpassungsbedarf der Rechtsordnung an die neuen gesellschaftlichen und technischen Entwicklungen birgt in sich die Gefahr der Rechtszersplitterung. Anbieter und Kunden sind interessiert an einfachen Regeln, die man im Alltag begreifen und "auswendig lernen" kann. Das bedeutet zum Beispiel: keine unterschiedlichen Widerrufsfristen im Konsumentenrecht.
Die schweizerische Wirtschaft ist eingebettet in die europ‰ische. Industrielle Gesch‰ftsbeziehungen erfordern regelm‰ssig Lieferungen ¸ber Grenzen hinweg. Aber auch der europ‰ische Konsument nimmt keine R¸cksicht mehr darauf, wo der Lieferant sitzt und aus welchem Land er anbietet oder liefert. Diese Tendenz nimmt mit dem Versandhandel und dem elektronischen Gesch‰ftsverkehr massiv zu. Die schweizerischen Rechtsregeln m¸ssen deshalb mit dem europ‰ischen Recht harmonisiert sein.
SIK Zuerst mˆchten wir betonen, dass wir es sehr begr¸ssen, dass der Gesetzgeber in diesem zukunftstr‰chtigen Bereich (endlich) aktiv wird. Auch die Einfachheit und ‹bersichtlichkeit der Entw¸rfe beeindrucken uns, insbesondere die offensichtliche Absicht, den Text mˆglichst unabh‰ngig von der Technik und ihrer Entwicklung zu halten.