Rapport sur les résultats
Consultation 2001/2: Loi fédérale sur le commerce électronique · 255 pages
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Ñschˆne neue Weltì30 Internet nicht mehr ganz so neu und der Umgang mit dem Medium weit verbreitet ist31, ¸berholt. Die Gefahr, sich in einem Ladengesch‰ft von einem Verk‰ufer zum Vertragsabschluss ¸berreden zu lassen, ist ungleich grˆsser, der Vertragsabschluss bei den Handgesch‰ften des t‰glichen Lebens ungleich schneller.
Weiter wird geltend gemacht, der Handel ¸ber Datennetze f¸hre zu geringeren Kontrollmˆglichkeiten ¸ber Vertragspartner und Ware. Was auf dem Bildschirm oder im Katalog noch als hochwertiges Qualit‰tsprodukt erscheine, kˆnne sich in natura als Billigware entpuppen32. Dies traf jedoch bereits f¸r den klassischen Versandhandel zu, ohne dass daraus jemals ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf abgeleitet wurde. Dem Nachteil, den Kaufentscheid nicht Ñgoods-in-handì treffen zu kˆnnen, stehen im E-Commerce andere Vorteile gegen¸ber: Aufgrund der Unabh‰ngigkeit von r‰umlichen Grenzen verf¸gt der Konsument ¸ber eine grˆssere Auswahl und ¸ber verbesserte Mˆglichkeiten, sich ¸ber Produkte und Dienstleistungen zu informieren und sie zu vergleichen33. Ist er im Ladengesch‰ft auf seinen persˆnlichen Eindruck vom Produkt angewiesen und von den Angaben des Verkaufspersonals abh‰ngig, so stehen ihm im Internet nach wenigen Mausklicks Warentests, Erfahrungen anderer Kunden, Informationen ¸ber Konkurrenzprodukte und vieles mehr zur Verf¸gung. Betrachtet man die Entwicklung der letzten Jahre, so haben sich als Folge einer weitgehenden Professionalisierung34 zahlreiche Standards und Mechanismen der Selbstkontrolle gebildet35. Anbieter im Internet haben l‰ngst erkannt, dass sich nur mit klar strukturierten Websites, einem umfassenden und ¸bersichtlichen Informationsangebot sowie etlichen Sonderleistungen wie R¸ckgaberecht etc. ¸berhaupt ein Umsatz generieren l‰sst. Dies wird sich mit
36 noch in zunehmendem der sich abzeichnenden technologischen Entwicklung
Masse verst‰rken. Entsprechend gilt auf betriebswirtschaftlicher Ebene Ñcustomer relationship managementì als neue Maxime, verbunden mit einer immer st‰rkeren Integration der Kunden in den Leistungsherstellungsprozess
30 Vgl. ROSENTHAL, Internet ñ Schˆne neue Welt?, Z¸rich 1999. 31 Zur Problematik der Medienkompetenz siehe auch ROSENTHAL (Konsumentenschutz im Internet, in: Weber/Hilty/Auf der Maur (Hrsg.), Gesch‰ftsplattform Internet, Z¸rich 2000, 219, 234 ff.) hin. 32 Siehe F¸nfter Zwischenbericht ÑVerbraucherschutz in der Informationsgesellschaftì der Enquete-Kommission ÑZukunft der Medien in Wirtschaft und Gesellschaft ñ Deutschlands Weg in die Informationsgesellschaftì, BT-Drucks. 13/11003, S. 11 ff. (http://dip.bundestag.de/btd/13/110/1311003.pdf; 15.5.2001); ‰hnlich der 14. Erw‰gungsgrund der Fernabsatz-RiL. 33 Siehe F¸nfter Zwischenbericht der Enquete-Kommission (Fn 81), S. 8 ff. 34 Glaubte man vor vier Jahren noch, jeder kˆnne quasi vom Kinderzimmer aus einen virtuellen Supermarkt betreiben, so zeigt sich mittlerweile aufgrund der hohen Entwicklungs- und Markteinf¸hrungskosten f¸r eine entsprechende Plattform ein grundlegend anderes Bild. 35 Im hier relevanten Bereich denke man z.B. an die bedienungssicheren Ñvirtuellen Einkaufskˆrbeì, an der Bereitstellung von Leser- und Hˆrerrezensionen sowie Chat-Foren, in denen Kunden unter sich Erfahrungen ¸ber Produkte austauschen kˆnnen. Wirtschaftsverb‰nde planen zudem die Einrichtung von G¸tesiegeln und Ombudsstellen (siehe K-Tipp vom 17. Januar 2001, 38). 36 Siehe z.B. HELFENSTEIN, Aufbruch ins Internet der dritten Generation, Finanz und Wirtschaft 6/2001 vom 24.1.2001, S. 30.