Rapport sur les résultats

Consultation 2003/137: Avant-projet de révision du Code civil (protection de l'adulte, droit des personnes et droit de la filiation); Avant-projet de loi fédérale réglant la procédure devant les autorités de protection de l'enfant et de l'adulte · 133 pages

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Abs. 2 / al. 2 / cpv. 2

Interessierte Organisationen / Organisations intéressées / Organizzazioni interessate:

SAV: Entscheidwesentliche Beweise sind immer durch die ganze Kollegial-

behörde zu erheben (Unmittelbarkeitsprinzip). Mit noch nicht entscheidwesentlichen Vorabklärungen (24) soll eine Einzelperson beauftragt werden können.

Vorschläge / Propositions / Proposte

Kantone / Cantons / Cantoni:

ZH: Die Einstellung des Verfahrens ist den Verfahrensbeteiligten mitzu-

teilen, soweit nicht wichtige Gründe dagegensprechen.

Interessierte Organisationen / Organisations intéressées / Organizzazioni interessate:

SAV: Die Ermittlung des Sachverhaltes und die Erhebung der notwendigen

Beweise hat durch die Kollegialbehörde zu erfolgen.

SSV: Die Einstellung des Verfahrens ist den Verfahrensbeteiligten mitzu-

teilen, soweit nicht wichtige Gründe dagegen sprechen.

Abs. 3 (neu) / al. 3 (nouveau) / cpv. 3 (nuovo) Vorschläge / Propositions / Proposte

Interessierte Organisationen / Organisations intéressées / Organizzazioni interessate:

SAV: (Bish. Abs. 2)

SSV: Die beauftragte Person erstattet über ihre Abklärungen einen kurzen

Bericht.

Art. 26 Vorsorgliche Anordnungen

1 Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde trifft auf Antrag einer betroffenen Person oder von Amtes wegen alle für die Dauer des Verfahrens erforderlichen vorsorglichen Anordnungen. Sie kann insbesondere eine Kindes- oder Erwachsenenschutzmassnahme vorsorglich anordnen.

2 In dringenden Fällen sind der Präsident oder die Präsidentin oder das mit der Verfahrensleitung betraute Mitglied (Art. 25) zum Erlass von vorsorglichen Anordnungen ermächtigt.

3 Bei besonderer Dringlichkeit können die vorsorglichen Anordnungen auch ohne Gewährung des rechtlichen Gehörs erfolgen. In diesem Fall ist den Verfahrensbeteiligten unverzüglich Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben und dann neu zu entscheiden.

4 Der Entscheid über vorsorgliche Anordnungen ist immer zu begründen.

Art. 26 Mesures provisoires

1 L'autorité de protection de l'enfant et de l'adulte prend, d'office ou à la demande d'une personne concernée, toutes les mesures provisoires nécessaires pour la durée de la procédure. Elle peut notamment ordonner à titre provisoire une mesure de protection de l'enfant ou de l'adulte.