Rapport sur les résultats

Consultation 2004/103: Loi fédérale sur l'introduction de l'initiative populaire fédérale et révision de la législation fédérale sur les droits politiques · 203 pages

Fedlex · Rapport sur les résultats · Page 137Fedlex · Rapport sur les résultats

Bundeskanzlei: Volksrechtsreform und Revision BPR. Vernehmlassungsergebnisse 2004/05 p. 137/203 Chancellerie fédérale: Réforme des droits populaires et révision de la LDP. Résultats de la consultation

Cancelleria federale: Riforma dei diritti politici e revisione della LDP. Risultati della consultazione

erübrigt sich auch die Änderung von Art. 60 Abs. 1 Bst. b, Art. 67a Bst. a und Art. 67b Abs. 2 Bst. d VE-BPR." (ZH)

401. "Die zweimalige Veröffentlichung desselben Erlasses im Bundesblatt ist

unbefriedigend. Dieses formalistische Hindernis lässt sich dadurch vermeiden, dass dem (sehr engen) Kreis der Beschwerdeberechtigten der von der Bundesversammlung beschlossene Umsetzungserlass den Genannten direkt zugestellt wird und so auf eine Publikation im Bundesblatt verzichtet werden kann." (SVP)

402. "Etwas befremdet hat zunächst die in Art. 104b des Bundesgesetzes über die

politischen Rechte (BPR) [recte: Parlamentsgesetzes] vorgesehene erste Veröffentlichung der Umsetzungserlasse im Bundesblatt zur Auslösung der Frist für die Beschwerde an das Bundesgericht. Es ist – auch auf kantonaler Ebene – ungewöhnlich, dass im Rahmen eines Rechtsetzungsverfahrens vor Eröffnung der Referendumsfrist eine spezielle Frist für die Anfechtung eines Erlasses angesetzt wird. Die Lösung erscheint jedoch sachgerecht, um zu verhindern, dass Unterschriften gesammelt werden müssen und eine Volksabstimmung durchzuführen ist, bevor über die Rechtmässigkeit einer Regelung Klarheit besteht." (EVP)