Rapport sur les résultats

Consultation 2004/16: Révision de l'Assurance-maladie: projets des lois 2 · 203 pages

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Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung

Procédure de consultation sur la modification de la loi fédérale sur l’assurance-maladie

eine transparente externe Vergleichbarkeit von Leistungen. Das Ein-

sichtsrecht der Versicherer in die Führungsinstrumente bedeutet eine

Ungleichbehandlung von Spitälern als Leistungserbringer und Versiche-

rern als Kostenträger zu Ungunsten der Spitäler. Damit entstehen unge-

rechte Ausgangssituationen der Vertragsparteien, wenn Kostenträger

und Leistungserbringer Preisverhandlungen führen.

Antrag: Abs. 7 streichen.

49 7 Ein Vergleich der Wirtschaftlichkeit der Spitäler aufgrund einer VSAO

Kostenrechnung ohne Berücksichtigung des Outcome der erbrachten

Leistungen resp. Behandlungen greift zu kurz. Zur Qualitätssicherung

fordern wir die Erhebung von Outcome-Daten. Sie sollen dazu dienen,

die Qualität der erbrachten Leistungen zu messen und die Spitäler auch

hinsichtlich des erreichten Outcome zu vergleichen. Die Neuordnung der Spitalfinanzierung ist zudem wissenschaftlich zu begleiten.

49 7 Solange keine Behandlungs- und Qualitätsstandards vorgesehen sind, SRK

können keine echten und reellen Wirtschaftlichkeitsvergleiche

vorgenommen werden. Dasselbe gilt auch für den Einbezug der

Investitionskosten. Antrag: ... insbesondere führen sie auf den

Grundsätzen von Art. 49, Abs. 1 .... . ..

49 7 Wir begrüssen eine betriebswirtschaftlich gestützte Betriebsführung der PULSUS

Spitäler. Es ist jedoch nicht unsere Aufgabe, sich zu den Einzelheiten zu äussern.

49 7 Das Dateneinsichtsrecht zugunsten der Versicherer ist von grosser santé-

Bedeutung. Noch besser wäre es, die Daten zur Durchführung von suisse Simulationen, Plausibilisierungen und Berechnungen elektronisch zu

übermitteln.

49 8 Unseres Erachtens ebenfalls obsolet. Entscheidend wird künftig nicht AG

mehr sein, welche Kosten die Leistungserbringer haben, sondern welche Preise Kanton und Versicherer mit den Leistungserbringern aushandeln.

49 8 Sobald die dual-fixe Leistungsfinanzierung praktiziert wird, werden SO

unseres Erachtens Betriebsvergleiche überflüssig. Einzig Preisvergleiche für vergleichbare resp. identische Spitalleistungen sind dann noch nötig.

Die dual-fixe Leistungsfinanzierung bringt eine wesentliche und

nachhaltige Verbesserung der Preis-Leistungstransparenz. Das

Kostenmanagement wird bei der dual-fixen Leistungsfinanzierung

richtigerweise den Spitälern überlassen. Entweder schaffen diese es,

ihre Leistungen zu wettbewerbsfähigen Preisen (d.h. auch zu

wettbewerbsfähigen Kosten) zu erbringen und an die Patientinnen und

Patienten „zu bringen“, oder sie werden Defizite einfahren. Es ist dann

den Kantonen überlassen, ob sie diese Spitäler aus politischen und

wirtschaftlichen Gründen zusätzlich zur dual-fixen Leistungsabgeltung

mit zusätzlichen Mitteln unterstützen und „Strukturerhalt“ betreiben

wollen. Im heutigen Wirtschaftsleben nimmt der informierte Konsument

auch keine Betriebsvergleiche vor; er vergleicht lediglich die von ihm für

einen allfälligen Kauf in Betracht gezogenen Produkte und

Dienstleistungen.

49 8 E necessario definire su quale base saranno effettuate le comparazioni TI

fra ospedali. Riteniamo indispensabile che gli istituti siano paragonati in

funzione di parametri standardizzati ben definiti, come la grandezza del-

l'ospedale (numero di letti, per esempio), il tipo di prestazioni of-

ferte,...Questo articolo dovrebbe essere ulteriormente approfon-

dito.Rendiamo inoltre attenti alla traduzione dell'articolo: "...gli assicura-

tori possono disdire la convenzione secondo ..." (e non "denunciare" co-

me menzionato nel testo).

49 8 H+ lehnt eine Verordnung von Betriebsvergleichen ab. Wie bereits oben H+

dargestellt, schafft eine national einheitliche Leistungsnomenklatur die

Basis für eine externe Vergleichbarkeit von Betrieben. Wie diese

definierten Leistungen im Betrieb selber bereitgestellt werden, liegt in der unternehmerischen Verantwortung der Betriebe selber. Die