Rapport sur les résultats
Consultation 2004/16: Révision de l'Assurance-maladie: projets des lois 2 · 203 pages
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Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung Procédure de consultation sur la modification de la loi fédérale sur l’assurance-maladie
massgeblichen Verschlechterung der Qualität im Gesundheitswesen führen.
41c 2 compléter l’alinéa 2 comme suit: SAV « … assument chacun la responsabilité financière des prestations qu’ils fournissent pour la couverture des soins médicaux et pharmaceutiques … . (…) La responsabilité budgétaire doit concerner toutes les prestations de l’assurance obligatoire de soins fournies par le réseau. »
41c 2 Der SBK steht der Förderung von Managed Care Modellen kritisch SBK gegenüber, insbesondere was die Budgetverantwortung durch die Ärzte betrifft. Es besteht die Gefahr, dass ärztliche Leistungen durch das Netz angeboten, pflegerische Leistungen hingegen billig eingekauft werden. Die Qualität der eingekauften Leistungen wird mit der vorliegenden Vorlage nicht sichergestellt. Es wäre in vielen Kantonen ohne weiteres möglich, dass das Netzwerk Laien anstellt oder beauftragt, die Pflege zu Hause durchzuführen. Der Anreiz durch Prämienverbilligungen für Personen, die sich einem Netzwerk anschliessen, darf nicht zur Diskriminierung
chronisch kranker Menschen führen. Die vorgeschlagene Lösung wird in ihrer Unverbindlichkeit jedoch zu keiner Förderung von Managed Care Modellen führen und das ursprünglich Ziel dieser Versicherungsformen, einen Beitrag zur Kostensenkung zu leisten, kann so nicht erreicht
werden.
41c 2 Die Übertragung der Budgetverantwortung an die Netzwerke birgt die SGIM Gefahr der Einschränkung der Leistung aufgrund finanzieller und nicht medizinischer Aspekte und wird deshalb von der SGlM abgelehnt.
Budgetverantwortung kann das Arzt-Patient-Verhältnis belasten, weil der Kranke nie weiss ob der Arzt ihm nicht diagnostische oder therapeutische Massnahmen alleinig aus Kostengründen vorenthält und birgt
insbesondere die Gefahr polymorbide und chronisch Kranke
auszuschliessen. Ein Qualitätsabbau einerseits und Engpässe in der Versorgung drohen anderseits. Bisherige Erfahrungen mit HMO Modellen in der Schweiz sind wenig genutzt und wenn, dann bevorzugt von jungen, gesunden Menschen (Selektion guter Risiken) während für ältere und chronisch Kranke die Nachteile der HMO zu überwiegen scheinen und sie oft eine Änderung der Versicherung vornehmen wenn sie Iänger krank sind. Wir möchten nochmals betonen, dass die Bevölkerung mit dem jetzigen Gesundheitssystem zufrieden ist!
Es wird suggeriert, dass das heutige Vergütungssystem Anreiz schafft, mehr Leistungen als notwendig zu erbringen. Diese Unterstellung weisen wir entschieden zurück. Wenn die Ärzteschaft eine derart bedauernswerte Ethik und Arbeitsmoral hätte, muss man in einem Versorgungsnetz mit Budgetverantwortung oder Capitation eine Unterversorgung der
Bevölkerung erwarten, weil ja Leistungen vorenthalten würden müssten, um das Einkommen zu verbessern! Was langfristig mit einer Verteuerung der Behandlungskosten verbunden sein dürfte.
41c 2 In der Vorlage wird verlangt, dass integrierte Versorgungsnetze min- Spitex destens alle Leistungen der OKP anbieten müssen. Es ist davon
auszugehen, dass die ÄrztInnen dereinst dafür Unterverträge mit
denjenigen Leistungserbringern abschliessen werden, die im ärztlichen Auftrag arbeiten (z. B. Spitex, Physio etc). Eine gleichwertige
Mitgliedschaft in einem MC-Netz wird z.B. für die Spitex schwer zu
erreichen sein.
Dem Spitex Verband Schweiz scheint zudem eine andere Entwicklung noch naheliegender: Künftig wird die Ärzteschaft die (bis anhin
delegierten) Leistungen (z.B. Spitex) selber erbringen und so der
Koordination mit andern Leistungserbringern (z.B. Spitex) ausweichen. Eine Ausnahme könnte es bei PatientInnen geben, welche grosse Kosten verursachen wie z.B. Personen mit Bedarf nach Langzeitpflege. Bei zeitaufwendigen PatientInnen delegieren die Ärztinnen die
Leistungserbringung weiterhin gern. Diese Entwicklung lokalisieren wir vor