Projet
Consultation 2004/16: Révision de l'Assurance-maladie: projets des lois 2 · 186 pages
Fedlex · Projet · Page 42Fedlex · Projet
gelten Zusammenarbeit zwischen einer Gruppe von Leistungserbringern und einem Versicherer. Die Krankenversicherer wären verpflichtet worden, solche Versicherungsformen mit Budgetverantwortu11gund einer begrenzten Anzahl von Leistungserbringern anzubieten. Der Bundesrat hätte Ausnahmen erlauben können, beispielsweise für ländliche Regionen.
Nachdem der Ständerat an seiner Sitzung vom 16. Dezember 2003 den Anträgen der Einigungskonferenz zur 2. KVG-Revision zustimmte, wurde diese dennoch vom Nationalrat an dessen Sitzung vom 17. Dezember 2003 abgelehnt. Dies bedeutete das Scheitern der Vorlage – drei Jahre nach Beginn der Beratungen im Parlament.
1.3 Reformvorschläge in Expertengutachten
An einer Sondersitzungvom 22. Mai 2002 zur sozialenKrankenversicherung zog der Bundesrat den Schluss, dass mit dem KVG insgesamt gute Ergebnisse erzielt wurden, jedoch die kostendämpfenden Massnahmen verstärkt und die Krankenversicherung schrittweise entsprechend reformiert werden müssten. Der Bundesrat beauftragte das Eidgenössische Departementdes Innern (EDI), unter anderem damit Vorschläge zu unterbreiten, wie die Verbreitung der Managed Care-Modelle mit geeigneten Anreizsystemen gefördert werden kann. In diesem Zusammenhang sollte geprüft werden, wie die Rahmenbedingungenverändert werden müssen, damit solche
Modelle fÜr Versicherer, Leistungserbringerund Versicherte attraktiver werden.
Diese Arbeiten sollten die Grundlage für eine dritte Teilrevision des KVG bilden.
In der Folge hat das EDI eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von Dr. iur. Markus Moser beauftragt, entsprechende Szenarien auszuarbeiten. An der Arbeitsgruppe beteiligt waren der Verband der schweizerischen Krankenversicherer santësuisse, die Schweizerische Sanitätsdirektorenkonferenz (heute: Schweizerische Konferenz
der kantonalenGesundheitsdirektorinnenund –direktoren),die Verbindungder
Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH), die Medix Management AG, der Verband der Spitäler Schweiz (H+), der QualitätszirkelÄrzte-Apotheker Freiburg und das Bundesamt fÜr Sozialversicherung (BSV). Unter Berücksichtigung der im Auftrag formulierten Kriterien hat der konsultierte Experte zusammenfassend erklärt, welche Reformschritte im Vordergrund stehen. Dabei wird von folgenden Grundsätzen ausgegangen :
Es soll nicht mehr von Versicherungsformen mit eingeschränkter Wahl der Leistungserbringergesprochen, sondern der Begriff „integriertes Versorgungsmodell“ verwendet werden. Diese sprachliche Umformulierung soII vermehrt die besondere Art der medizinischen Versorgung in den Vordergrund stellen.
Wirksame Anreize seien zu setzenund den Akteuren viel Freiraum für die konkre-
te Ausgestaltung zu belassen. In diesem Sinne werden weder Verpflichtungen fÜr die Versicherten (Beitritt) noch fÜr die Versicherer bzw. Leistungserbringer (Angebot) vorgesehen.
Folgende Elemente werden für die Realisierung des Ziels der Förderung von Managed Care vorgesehen: