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Consultation 2004/69: Assurance maladie: Financement des soins · 149 pages

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2 Probleme und Herausforderungen im Pflegebereich

Die unter Ziffer 1 dargestelltegeltendeOrdnung der Pflege und ihrer Finanzierung wirft verschiedene Probleme auf, die auf unterschiedlichen Ebenen anzusiedeln sind, und daher auch unterschiedliche Lösungsstrategien erfordern werden:

2.1 Ungenügendes Leistungsniveau bei einer altersbedingten Pflegebedürftigkeit

Die Tatsache, dass Pflegebedürftigkeit kein eigenständiges sozialversicherungsrechtlich geregeltesRisiko darstellt, sondern über die kausal orientierten primären

Sozialversicherungenmitgeregeltwird, führt dazu, dass die Leistungenbei einer

alters-, krankheits- oder unfallbedingten Pflegebedürftigkeit grundsätzlich unterschiedlich ausfallen32.Bei der Analyse der einzelnen Leistungsordnungen fällt auf,

dass das Leistungsniveaugerade bei einer altersbedingtenPflegebedürftigkeitde

lege lata als eher tief bezeichnet werden muss :

- Die AHV kennt keine Hilflosenentschädigung bei einem leichten Hilflosigkeitsgrad

- Das finale Korrektiv der Ergänzungsleistungenist mehrfach begrenzt, was insbesondere bei schwer pflegebedürftigen Personen wegen der grossen finanziellen Last zu einem erhöhten Sozialhilferisiko führt. Hier gilt es insbesondere die EL-Begrenzung bei Heimbewohner und –bewohnerinnenzu erwähnen: Gemäss Art. 3a Abs. 3 ELG darf die jährliche Ergänzungsleistungfür Personen, die dauernd oder für längere Zeit in einem Heim oder Spital leben, nicht mehr als 175 Prozent des Höchstbetrages für den Lebensbedarf von Alleinstehenden nach Art. 3b Abs. 1 Bst. a ELG betragen (Fr. 30’275/Jahr oder Fr. 2’525/Monat)

32 Vgl. hierzu eingehend Hardy Landolt, Das soziale Pflegesicherungssystem, Bern 2002, S.

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