Rapport sur les résultats
Consultation 2004/77: Réforme de la péréquation et de la répartition des tâches RPT · 330 pages
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Vernehmlassung NFA 8. Öffentliche Werke und Verkehr
8. Öffentliche Werke und Verkehr
Grafik 5 591 Anträge zum Bereich „Öffentliche Werke und Verkehr“
nicht werkgebundene
Beiträge Hochwasserschutz
5.2% 4.7%
übrige werkgebundene
Beiträge Agglomerationsverkehr
2.4% 24.7%
Hauptstrassen
5.8%
Verkehrstrennungs-
massnahmen
VM-CH 4.4%
9.6%
Regionalverkehr
10.8%
Nationalstrassen
24.4% Flugplätze
öffentliche Werke / 5.1%
Verkehr, allg.
2.9%
8.1. Öffentliche Werke und Verkehr allgemein
Tabelle 20 Anträge zum Bereich „Öffentliche Werke und Verkehr allgemein“
Vernehmlasser Anträge
Kanton Luzern Der Kanton Luzern unterstützt ausdrücklich die Vorschläge im Schlussbericht zur Neuordnung
der Zuständigkeiten und der Finanzierung beim Bau, beim Unterhalt und beim Betrieb der Nationalstrassen. Mit Blick auf die erheblichen Auswirkungen auf kantonaler Ebene sind die Differenzen in jedem Fall möglichst schnell zu bereinigen. Durch Grundsatzentscheide auf Bundesebene ist die weitere Stossrichtung ohne Verzug zu klären.
Kanton Appenzell Innerrho- Im Rahmen der NFA müssen konkretere Hinweise und Aussagen (z. B. Sachplan Verkehr) zur den Netzgestaltung (sowohl National- wie Hauptstrassen) gemacht werden. Die Standeskommissi-
on fordert weiterhin mit Nachdruck eine Nationalstrassenverbindung bis zum Kantonshauptort Appenzell, wie sie für alle anderen Hauptorte vorgesehen ist.
Schweizerische Volkspartei Die SVP weist darauf hin, dass das Nationalstrassennetz immer noch nicht fertig gestellt wor-
den ist. In diesem Zusammenhang ist es für die SVP inakzeptabel, dass bereits heute neue Zweckbindungen für die in der Spezialfinanzierung Strassenverkehr aufgelaufenen Mittel diskutiert werden.
Evangelische Volkspartei der Stimmt den Neuregelungen zu.
Schweiz
Schweizerisches Bundesge- Verzichtet auf eine Stellungnahme.
richt
Eidgenössisches Versiche- Verzichtet auf eine Stellungnahme.
rungsgericht - Sozialversiche-
rungsabteilung des Bundes-
gerichts
Automobil Club der Schweiz Der Automobil Club der Schweiz (ACS) hat den NFA-Bundesbeschluss, wie er am 28. Novem-
ber 2004 mit überzeugendem Mehr von Volk und Ständen angenommen worden ist, befürwortet und unterstützt. Dies primär deshalb, weil der Bund gemäss NFA-Bundesbeschluss die Nationalstrassen künftig in eigener Regie und Verantwortung baut, betreibt sowie unterhält und dafür auch die Kosten alleine trägt. Diese Entflechtung der Aufgaben und Kompetenzen ist der Sache dienlich.
Der ACS ist mit den für den Strassenverkehr massgebenden Vorschlägen im Schlussbericht grundsätzlich einverstanden.
Touring Club Schweiz Le TCS adhère aux nouvelles dispositions régissant les subventions, qui s'articulent autour des
deux instruments que sont les conventions-programmes, d'une part, et les subventions globales ou forfaitaires, d'autre part. Il salue également le principe selon lequel l'allocataire est tenu de fournir de son côté une prestation propre correspondant à sa capacité économique. Le seul bémol relatif à l'instrument des conventions-programmes porte sur la définition des objectifs,