Rapport sur les résultats
Consultation 2004/77: Réforme de la péréquation et de la répartition des tâches RPT · 330 pages
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Zusammenfassung der Vernehmlassung zur NFA-Ausführungsgesetzgebung
Die nachfolgende Zusammenfassung stellt bewusst die weiterführenden kritischen Eingaben der Vernehmlasser in den Vordergrund.
Aufgabenteilung allgemein
Grundsätzlich wird die NFA von einer Mehrzahl der Vernehmlasser befürwortet. Mit der Begründung, dass das Ziel der Entlastung und der Effizienzsteigerung aufgrund mangelhafter Gesetzesrevisionen verfehlt werde, weist nur die SVP die NFA-Ausführungsgesetzgebung vollständig zurück.
Im Allgemeinen wird die Entflechtung der Aufgaben, Kompetenzen und Finanzströme zwischen Bund und Kantone als sinnvoll erachtet. Es wird darauf hingewiesen, dass die NFA als Gesamtwerk behandelt werden soll und nicht einzelne Teile herausgebrochen werden dürfen. Kritisiert wird, dass einzelne Umsetzungen nicht den Zielsetzungen der NFA entsprechen.
Sowohl die Stärkung des Föderalismus als auch der interkantonalen Zusammenarbeit wird als wichtiges Resultat der NFA erachtet. Allerdings werden die kantonalen Handlungsspielräume von einigen Kantonsregierungen als zu klein eingestuft, während andere Kantone lediglich darauf hinweisen, dass diese so gross wie möglich sein sollten. Bei der Umsetzung der NFA wird deshalb die Beachtung der Grundsätze der Subsidiarität und des Vollzugsföderalismus gefordert, während Doppelspurigkeiten reduziert werden müssen.
Vermessung /Strafrecht
Im Grossen und Ganzen befürworten die Kantonsregierungen die Neuregelungen in den Bereichen Vermessung und Strafrecht. Kritik geübt wird an der vorgesehenen Kostenbeteiligung des Bundes; diese werde zu tief ausfallen.
Bildung
Verschiedene Vorbehalte werden im Bildungsbereich geäussert. Erklären sich die Vernehmlassungsteilnehmer mit den vorgeschlagenen Änderungen bzgl. Berufsbildung und Universitäten noch einverstanden, so fordern mehrere Kantone wie auch die CVP und economiesuisse, dass sich der Bund vollständig aus dem Gebiet Turnen und Sport (3-Stunden-Turnobligatorium) zurückzieht.
Die Hauptkritik der Vernehmlasser im Bildungsbereich richtet sich allerdings gegen das ihrer Meinung nach finanzielle Desengagement des Bundes bei den Ausbildungsbeihilfen. Dies stimmt ihrer Ansicht nach nicht mit seinem stärkeren rechtlichen Engagement überein. Die in Art. 10 Ausbildungsbeihilfegesetz (ABG) zur Diskussion stehenden Varianten, wonach für Erstausbildungen entweder nur Stipendien (Variante 1) oder wahlweise Stipendien bzw. Studiendarlehen (Variante 2) gewährt werden können, finden beide ihre Befürworter, wobei sich eine deutliche Mehrheit (insbesondere auch der Kantone) für Variante 1 ausspricht. Einige Unstimmigkeiten gibt es ausserdem hinsichtlich der im ABG verwendeten Terminologie (Ausbildungsbeihilfen, Erstausbildung, Zweitausbildung, Weiterbildung, usw.). Zur Klärung der Begriffe werden Änderungen und genauere Definitionen gefordert.
Natur- und Heimatschutz
Während gegen die Neuregelungen im Natur- und Landschaftsschutz im Allgemeinen keine Einwände bestehen, werden im Bereich des Heimatschutzes und der Denkmalpflege Vorbehalte geltend gemacht. In erster Linie wird die Trennung zwischen Natur- und Landschaftsschutz einerseits und Heimatschutz und Denkmalpflege andererseits abgelehnt – dies aus inhaltlichen und gesetzgeberischen Gründen. Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer
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