Rapport sur les résultats
Consultation 2004/77: Réforme de la péréquation et de la répartition des tâches RPT · 330 pages
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Vernehmlassung NFA 14. Übergangsprobleme
14. Übergangsprobleme
Grafik 10 102 Anträge zum Bereich „Übergangsprobleme“
EP03/04 Übergangsprobleme,
21.6% allg.
22.5%
nachschüssiges altrechtl. Verpfl.
Beitragssystem Verbund
20.6% 19.6%
altrechtl. Verpf.
Aufgabenteilung
15.7%
In weiten Teilen stimmen die Vernehmlasser den Lösungsansätzen bezüglich den Übergangsproblemen zu. Allerdings wird gefordert, dass die Übergangsfragen möglichst bald geklärt werden. Dies sei für die Ausrichtung der kantonalen Finanzpolitik notwendig (GL, SG, GE). economiesuisse und der Schweizer Gewerbeverband fordern diesbezüglich, dass die Kantone die neuen Aufgaben möglichst schnell einplanen.
Die definitive Ausarbeitung soll gemäss dem Kanton Freiburg in Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Kantonen erfolgen, während der Schweizerische Gemeindeverband möchte, dass die Kantone für die Umsetzung der NFA auch eng mit den Gemeinden zusammenarbeiten. Ausserdem sollen die Doppelbelastungen und die negativen Auswirkungen bei der Ausarbeitung möglichst schnell beseitigt werden (economiesuisse, sgv).
Hinsichtlich der Globalbilanz wird beantragt, dass diese möglichst aktuell ist und alle Finanzströme, auch die Entlastungsprogramme, beinhaltet. Dies sei notwendig für die kantonalen Gesetzgebungsarbeiten (BL).
Bedenken werden auch bezüglich der dreijährigen Übergangsfrist geäussert. Während Genf zur Beurteilung die konkreten Bedingungen wünscht, erachtet der Kanton Waadt die Übergangsfrist als zu kurz. Schwyz merkt an, dass bei Projekten, die durch höhere Gewalt nicht zum festgelegten Zeitpunkt beendet werden können, die Befristung nicht gelten soll. Die CSP lehnt die Regelung vollständig ab.
Übergangsprobleme werden im Behindertenbereich (ZH, BE, VD), bei der Koordination der Beiträge Strasse und NFA (VD), sowie Bahnreform 2 und NFA (VÖV), bei den Beiträgen für den öffentlichen Verkehr (VÖV) und beim innerkantonalen Lastenausgleich (CSP) ausgemacht.
Bezüglich der altrechtlichen Verpflichtungen in den verbleibenden Verbundaufgaben wird die zurückhaltende Zusicherungspolitik bei der Gewährung von Finanzhilfen und Abgeltungen abgelehnt (STV, Waldwirtschaft Schweiz, VD, GE). Diese Praxis würde zu einer diskriminierenden Behandlung derjenigen Dossiers führe, die bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der NFA einge-
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