Rapport sur les résultats
Consultation 2004/8: Révision de l'Assurance-maladie: projets des lois 1 · 145 pages
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Vernehmlassung
Teilrevisionen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung und
Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung
Procedure de consultation
Revisions partielles de Ja loi sur /'assurance-maladie et
modification de /'ordonnance sur l'assurance-ma/adie
Alternative Anträge:
Grundsätzlich sehen wir 3 Säulen vor:
1. Verhinderun g unnötiger Leistungen zulasten der Krankenversicherung
Ärzteseitig: Griffige Massnahmen gegen "Schwarze Schafe" sowie eine qualitativ hochstehende und kontinuierliche Aus-, Weiter- und Fortbildung
Versichertenseitig: Einführung einer Patientenkarte, welche auch medizinische Behandlungsdaten enthält und dadurch unnötige Leistungen verhindern hilft
2. Schaffung von geeigneten Rah menbedingungen zur Förderung integrierter Netzwerke von Leistungserbringern
Ein Netzwerk definiert sich als System von Leistungserbringern, welche eine gemeinsame Qualitäts- und Effizienzkontrolle betreiben. Ziel der Netzwerke ist ein optimierter langfristiger Behandlungsprozess.
In Netzwerken besteht eine freie Grundversorgerwahl für Versicherte, welche diesem Netzwerk beigetreten sind
Pro Region können mehrere Netzwerke existieren, so dass in Ballungsgebieten mehrere Netzwerke spezifische Schwerpunkte ihrer Tätigkeit ausbilden können Netzwerke werden durch versichertenseitige (Prämienermässigung, niedrigerer Selbstbehalt) und ärzteseitige Anreize gezielt gefördert.
3. Effizienzoptimierung der erbrachten Leistungen
Entwicklung nationaler Qualitätsstandards
Prüfung der Kosteneffektivität neuer Leistungen unter Einschluss der pharmazeutischen Produkte und Produkte der Medizinaltechnik.
Nationale Koordination der Spitzenmedizin
Die Festlegung der Anzahl Leistungserbringer nach Fachgebiet und Region ist nach unserem Modell Aufgabe der Netzwerke, welche hierdurch flexibel auf demoqraphische und medizinische Entwicklunqen reaqieren können.
Die vorgeschlagene Regelung zur Aufhebung des Vertragszwangs ist ungenügend H+ und muss wesentlich angepasst werden. Die Vertragsfreiheit ohne die dazu notwendigen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen führt nicht zu einem medizinisch, qualitativ und wirtschaftlich effizienteren System und ist damit nicht im Interesse der Patienten. Dies aus folgenden Gründen:
Unter den heute gültigen Rahmenbedingungen dürfen die Krankenversicherer nicht freie Hand bei der Auswah l der Leistungserbringer haben. Zwei Gefahren sind hervor zu heben:
- Die Negativselektion teurer Patientinnen und Patienten über die Auswahl ihrer Leistungserbringer (medizinisch unerwünschte Risikoselektion);
- Die nicht-medizinische Risikoselektion: Der Ausschluss nach will kürlichen Prinzipien. Hier muss das Gesetz klar festlegen, nach welchen Kriterien Leistungserbringer ausgeschlossen werden dürfen.
Die in der Botschaft vorgeschlagene Vertragsfreiheit ist nicht realisierbar, weil sie auch stationäre Leistungserbringer betrifft, also Art. 35 für alle Leistungserbringer anstatt nur Art. 36-38 für ambulante Leistungserbringer in der Praxis.
Die Art der ambulanten Behandlung in Spitälern mit deren Infrastruktur (Apparaturen, Behandlungs- und Operationssälen, sowie medizinischen und paramedizinisc~en Spezialisten) unterscheidet sich wesentlich von jener der frei praktizierenden Arzte.
Die betriebliche Verknüpfung von ambulanten und stationären Behandlungen in einem Spital lässt unterschiedliche vertragliche Regelungssysteme dieser beiden Bereiche nicht zu. Die Institution Spital wurde damit führungsmässig auseinandergerissen,
Die unterschiedliche vertragliche Situation von stationären und ambulanten Behandlungen innerhalb desselben Spitals wird zu Verschiebungen führen, wie sie aus der Ungleichbehandlung der Finanzierung schon bekannt sind. Dies kann zu einer vo lkswirtschaftlich und aus Patientensicht unsinnigen Verschiebung vom ambulanten in den stationären Bereich führen, mit entsprechenden höheren Steuern.
Die Einführung der Vertragsfreiheit muss mit klaren Rahmenbedingungen, der Einführunq des Monismus und mit einem klar verbesserten Risikoausqleich abqestimmt