Rapport sur les résultats
Consultation 2005/112: Projet de modification de l'ordonnance du 27 juin 1995 sur l'assurance-maladie (OAMal) · 60 pages
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Anhörung Verordnung über die Krankenversicherung
Audition ordonnance sur l'assurance-maladie
Gli effetti sui costi della malattia, soprattutto in un Cantone di confine, potrebbero essere tangibili, garantendo nel contempo all'assicurato una maggior possibilità di scelta e limitando gli effetti di possibili situazioni di monopolio di fornitori di prestazioni che possono determinarsi a livello dei Cantoni.
È tuttavia indispensabile che questa modifica sia oggetto di valutazioni scientifiche concernenti la qualità e l'efficacia delle prestazioni fornite, al fine di evitare che
eventuali "trasferimenti" di pazienti siano effettuati unicamente per ragioni eco-
nomiche.
Der Kanton Zug stimmt im Grundsatz zu, auch das Verfahren erscheint zweck- ZG mässig.
Die kantonale Spitalplanung darf nicht unterlaufen werden. Partner von Pilotpro-
jekten sind folgerichtig die Kantone.
Die Rahmenbedingungen für Pilotprojekte sind näher zu regeln. Aus Sicht des einzelnen Versicherten sind in der Wirkungsanalyse die Kosten und der Nutzen im
Sinne der Qualität und des Resultats zu ermitteln. Des Weiteren ist auch der Ge-
samtnutzen einer (reziproken) Lockerung des Territorialprinzips in die Evaluation einzubeziehen.
Eine kontrollierte Lockerung des Territorialprinzips setzt voraus, dass der Bundesrat gezielte Leistungsbereiche definiert und diese nur zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abgerechnet werden dürfen, wenn die Leistungen
nicht mit kantonalen Planungen kollidieren.
En principe, approuvent. L'assouplissement ne requiert pas d'adaptation correspon- AVS dante dans le domaine des prestations complémentaires à l'AVS/Al.
Durch diese Lockerung wird das Marktverhalten gestärkt. Die FDK stimmt, mit- FDK tels Pilotprojekten Erfahrung zu sammeln und diese auszuwerten, zu. Bezüglich
der Modalitäten der vorgesehenen Lockerung schliesst sie sich den Bemerkungen der GDK an.
Die CSP sagt nein zu Pilotversuchen im grenznahen Ausland. CSP Auch wenn sich die vorgeschlagene kontrollierte Lockerung des Territorialitätsprinzips nur auf bestimmte Leistungen oder auf einen regionalen Markt beschränken, wird darin eine Entwicklung gesehen, welche für PatientInnen weitreichende Folgen haben könnten.
Da medizinische Leistungen im grenznahen Ausland 1/3 unter den Kosten in der Schweiz liegen, befürchtet die CSP, dass vermehrt PatientInnen aus Kostengründen in diesen Regionen behandelt werden. Für eine rasche und vollständige Genesung spielen aber auch das Vertrauen in Ärzteschaft und Spital, das vertraute Umfeld sowie die Unterstützung von Familie und Freunden eine wichtige Rolle.
Zu befürchten ist auch, dass in der Schweiz durch diese Pilotversuche Angebote
abgebaut werden, dafür aber im grenznahen Ausland gleiche Angebote kosten-
günstiger aufgebaut werden.
Die CVP hat die regionale Zusammenarbeit in der Gesundheitspolitik stets unter- CVP stützt und auch gefordert. Die Realisierung des Pilotprojektes in der Grenzregion
Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Landkreis Lörrach ist zweckmässig. Chancen
und Risiken des Pilotprojektes sollen klar analysiert werden. Deshalb verlangt die CVP eine zeitliche Beschränkung des Pilotprojektes und ein Zwischenbericht nach 2 Jahren. Ebenfalls opportun erscheint der CVP die wissenschaftliche Begleitung.
Dabei sind nicht nur Elemente der Gesundheitsversorgung oder Versicherungsfragen zu klären, sondern auch volkswirtschaftliche Auswirkungen einer partiellen
Lockerung des Territorialprinzips.
Für die CVP stellen sich folgende zusätzliche Fragen: