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Consultation 2005/43: Evolution future de la politique agricole (Politique agricole 2011) · 370 pages
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(5) Die Administration vereinfachen und die Kontrollen besser koordinieren.
Mit der Strategie der Agrarpolitik 2011 kann ausgehend von aktuellen Schätzungen mehr als die Hälfte der voraussichtlichen Auswirkungen der WTO-Doha-Runde bewältigt werden. Sie bringt eine Annäherung an den europäischen Binnenmarkt und schafft im gleichen Ausmass Verhandlungsspielraum für Freihandelsabkommen. Unter der Voraussetzung, dass die Preisrückgänge an die Konsumentinnen und Konsumenten weitergegeben werden, ist der Abbau der inländischen Marktstützung volkswirtschaftlich vorteilhaft. Die Agrarpolitik ist Teil der Wachstumsstrategie des Bundes für „Mehr Wettbewerb auf dem Binnenmarkt“.
Zur Umsetzung dieser Handlungsachsen werden Änderungen in verschiedenen Gesetzen vorgeschlagen:
Landwirtschaftsgesetz
Im Rahmen der Vernehmlassung wird das Gesamtkonzept der Agrarpolitik 2011 dargestellt. Deshalb werden in der Vernehmlassungsunterlage nebst den Gesetzesänderungen auch die geplanten Anpassungen auf Verordnungsstufe skizziert. Im Bereich des Landwirtschaftsgesetzes kann die Agrarpolitik 2011 zu einem grossen Teil auf Verordnungsebene realisiert werden. Insbesondere die Gesetzesgrundlage für eine Umlagerung von Milchpreisstützungsmitteln in Direktzahlungen hat das Parlament bereits mit der Agrarpolitik 2007 geschaffen. Die vorgeschlagenen Gesetzesanpassungen umfassen im Wesentlichen die folgenden Punkte:
¾Rahmenbedingungen für Produktion und Absatz:
Fokussierung der Massnahmen im Bereich Absatzförderung (Art. 12); Unterstützung der Branchen zum Schutz der Herkunftsbezeichnungen ihrer Produkte (Art. 16 bis); Verteilung des Zollkontingentes Kartoffeln durch Versteigerung (Art. 22 bis); Aufhebung der Verarbeitungs- bzw. Verwertungsbeiträge für Zuckerrüben (Art. 54), Ölsaaten (Art. 56) und Kartoffeln (Art. 57); Möglichkeit zur Ausrichtung von Anbaubeiträgen für Zuckerrüben (Art. 54); Neuregelung der Klassifizierung der Weine und Weinhandelskontrolle (Art. 63 bis 69)
¾Direktzahlungen:
Ausdehnung der Beiträge für die Haltung raufutterverzehrender Nutztiere auf Milchkühe (Art. 73); Grundlage für das Programm nachhaltige Ressourcennutzung (Art. 77a)
¾Soziale Begleitmassnahmen:
Möglichkeit zur Umwandlung von Investitionskrediten in Betriebshilfedarlehen bei Betriebsaufgabe (Art. 79)
¾Strukturverbesserungen:
Ergänzungen bei den Strukturverbesserungen, insbesondere in Bezug auf regionale Projekte (Art. 88 bis 107)
¾Forschung und Beratung:
Vorgaben für die kommerziellen Tätigkeiten der Forschungsanstalten und des Eidgenössischen Gestüts (Art. 115 bzw. Art. 147); Beratungsunterstützung für regionale Projektinitiativen (Art. 136)
Bäuerliches Bodenrecht (BGBB) und landwirtschaftliches Pachtrecht (LPG)
Ziel ist die Förderung und Erleichterung der Strukturentwicklung in der Landwirtschaft. Die Erhöhung der Mindestgrösse für das landwirtschaftliche Gewerbe bewirkt, dass weniger Betriebe in der Familie zum Ertragswert übernommen und dann
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