Rapport sur les résultats
Consultation 2006/82: Ordonnance sur l'agriculture biologique et la désignation des produits et des denrées alimentaires biologiques (Ordonnance sur l'agriculture biologique) · 2 pages
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schutzgesetzgebung in die Bio-Verordnung wurde besonders von Konsumentenkreisen, Umweltschutzverbänden und von einigen Kantonen begrüsst. Als Bedingung wurde von einigen genannt, dass kein zusätzlicher Kontrollaufwand entstehen dürfe. Nur drei Stellungnahmen äusserten sich negativ mit der Begründung, die Aufnahme dieser Vorschriften in die Bio-Verordnung gehe zu weit und sei ausserdem überflüssig. Der Verband der Kantonschemiker wünschte ausserdem eine Erwähnung des Lebensmittelgesetzes.
Der Vollzug und die Informationspflicht in Bezug auf diese Vorschriften, in Artikel 34 Absatz 3 vorgeschlagen, wurden befürwortet. Es wurden jedoch einige Fragen sowie Bedenken bezüglich des Informationsflusses geäussert.
Auch die Anpassung von Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe e wurde von den meisten Organisationen akzeptiert. Einzig Umweltverbände und in der Biolandwirtschaft tätige Unternehmen forderten, dass mit der Änderung gewartet werden solle, bis die Koexistenz- und Freisetzungs-Verordnung revidiert sei. Da es sich beim Vorschlag um eine rein redaktionelle Anpassung handelte, wurde auf diesen Vorschlag nicht eingegangen.
2/2 Referenz/Aktenzeichen: 2006-11-06/72 / sct