Rapport sur les résultats

Consultation 2006/83: Ordonnance du DFE sur l'agriculture biologique

Fedlex · Rapport sur les résultats · Page 1 · Deutsch

Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD

Bundesamt für Landwirtschaft BLW

Sektion Qualitäts- und Absatzförderung

dna / sct, 6. November 2006

Änderung der EVD-Verordnung über die bio-

logische Landwirtschaft 2006, SR 910.181

Zusammenfassender Bericht zu den Stellung-

nahmen der externen Anhörung

Die externe Anhörung zu den Änderungen der EVD-Verordnung über die biologische Landwirtschaft vom 22. September 1997 dauerte vom 10. Juli bis am 11. August 2006. Dabei wurden folgende Institutionen konsultiert: Die kantonalen Landwirtschaftsämter, die Bauernverbände SBV und AGORA, die Kleinwiederkäuer-Vereinigungen, die landwirtschaftlichen Beratungsstellen AGRIDEA, die eidgenössischen Forschungsanstalten, die privaten Inhaber von Bio-Label (Bio Suisse, Demeter, kagfreiland), IP Suisse, Coop, Migros-Genossenschaftsbund, die Konsumentenorganisationen, WWF, Pro Natura, der Schweizer Tierschutz, das Forschungsinstitut für biologischen Landbau FiBL, die gemäss Bio-

Verordnungen akkreditierten Zertifizierungsstellen, die Föderation der Schweizerischen Nahrungsmittel-Industrien, die Bundesämter für Gesundheit und Veterinärwesen sowie einzelne weitere interessierte Organisationen.

Die vorgeschlagenen Änderungen wurden generell begrüsst.

In Anhang 2 wurde die Zulassung von sämtlichen Kalisalzen anstatt nur, wie bisher, Kalirohsalzen als zulässiger Dünger für den biologischen Landbau vorgeschlagen. Auf diesen Änderungsvorschlag wird verzichtet, da die Kommission der Europäischen Gemeinschaft mitgeteilt hat, dass es sich bei der Vorlage, an die das schweizerische Recht hätte angepasst werden sollen, um einen Übersetzungsfehler handle und auch in der EU nur Kalirohsalze zugelassen seien.

Die Anpassung der Lebensmittelzusatzstoffe (Teil 3.1.) und der Verarbeitungshilfsstoffe (Teile B.1.

und B.3.) des Anhangs 3 an die revidierte Listen der EG wurde grundsätzlich begrüsst. Neben einzelnen konkreten Änderungsvorschlägen rief besonders die Aufnahme von E 160b, E 220 und E 224 Bedenken hervor, da diese Zusatzstoffe möglicherweise Allergien auslösen können.

Die ersatzlose Streichung von minimalen Flächenanforderungen für Schafe und Ziegen und den Verweis auf die RAUS-Verordnung in Anhang 6 stiess auf breite Zustimmung. Einzig das FiBL wünschte eine neue Festlegung von Mindestflächen.

Referenz/Aktenzeichen: 2006-11-06/172 / sct