Rapport sur les résultats

Consultation 2007/2: Stratégie nationale en matière de cybersanté · 95 pages

Fedlex · Rapport sur les résultats · Page 18Fedlex · Rapport sur les résultats

Anhörung Nationalen Strategie „eHealth“

Audition stratégie nationale en matière de cybersanté (« eHealth »)

Frage 1: Grundsätzlich

Abkür- Der Inhalt der Strategie entspricht unseren Erwartungen uns ist für das zung Art Thema zielführend.

MSDGP F Handlungsfeld C umfasst eher ein spezifisches Teilgebiet. Vielmehr müsste 2

der gesamte Telemedizin-Bereich von Konsultationen, Diagnose, Verschreibung bis hin zur Therapieüberwachung und Abrechnung eingebettet sein. Das elektronische Patientendossier ist zwar zentraler Teil, letztlich aber bloss der Schlüssel zu den oben genannten Prozessen.

Die Rolle von Bund und Kantonen ist ungenügend geklärt, sie sollten primär koordinieren, Standards setzen und subsidiär in einzelne Bereiche eingreifen, die von den einzelnen Anspruchsgruppen im Gesundheitswesen nicht oder nur teilweise abgedeckt sind. Entsprechend ist die Rolle der privaten Anbieter zu wenig berücksichtigt.

PHS C Die Bestrebungen von Herrn Bundesrat P. Couchepin, die verfügbaren0

elektronischen Mittel der Schweiz im Gesundheitswesen einzusetzen, um effizienter und sicherer zu arbeiten werden unterstützt, ebenso das «Patient Empowerment».

Generell steht PHS unterstützend und positiv hinter diesem Anliegen.

PRIVA- B Der Priorisierung von Zielen ist mehr Aufmerksamkeit zu schenken.0

TIM Wichtigste Voraussetzung einer eHealth-Strategie bilden die rechtlichen

Rahmenbedingungen, die unter Einbezug aller Beteiligten zu schaffen sind. Es wäre wünschenswert, die Handlungsfelder auf rechtlichen Grundlagen ruhen könnten, und nicht aufgrund tatsächlicher Gegebenheiten rechtliche Belange nachgebessert werden müssten.

SAMW G Der Bericht nimmt sehr umfassend Bezug auf wichtige Probleme wie Dat- 0

enschutz und Veränderungen im Verhältnis der Patienten zur Medizin (Beispiel Telemedizin von zu Hause aus, Verwaltung der Gesundheitsdaten durch Patienten, Patienteninformationen via Internet). Vor allem für das zweite Thema sieht sich die SAMW in der Rolle der «überwachenden Instanz».

SANTES D Dem vorliegenden Entwurf kann in vielen Punkten nicht zugestimmt wer- 0

den. Der Gesetzgeber soll lediglich einen verbindlichen Standard über den Austausch elektronischer Daten festlegen, die Umsetzung aber den Partnern im Gesundheitswesen überlassen.

SATW G3

SGAM C Die Themenauswahl und Analyse ist adäquat. Die wiederholt aufgeführten 2

Ziele der Verbesserung von Effizienz, Qualität und Sicherheit sind unterstützungswürdig, dürfen aber nicht losgelöst vom dazu nötigen Aufwand betrachtet werden. Deshalb sind unbedingt begrenzte Pilotstudien nötig um beurteilen zu können, ob Aufwand und Ertrag in vertretbarem Verhältnis stehen. Die WZW-Kriterien sind hier konsequent zu fordern.

Falls Behörden, Institutionen oder Politiker mehr wünschen, wollen oder «verordnen», müssen auch die entsprechenden Mittel zur Verfügung gestellt werden. Die Umsetzung der Strategie wird allenfalls Kosten verlagern, aber keine Kosten sparen.