Rapport sur les résultats

Consultation 2007/2: Stratégie nationale en matière de cybersanté · 95 pages

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Anhörung Nationalen Strategie „eHealth“

Audition stratégie nationale en matière de cybersanté (« eHealth »)

Frage 4: Handlungsfeld «elektronisches Patientendossier» (vgl. S. 24ff)

Die Ziele/Meilensteine und Inhalte sind richtig und angemessen gesetzt, sodass das Endziel A7 (lebenslanges elektronisches Patientendossier)

Abkür- erreicht werden kann (allenfalls Bemerkungen zur Dringlichkeit der aufgezung Art führten oder zu weiteren Meilensteinen).

Helsana D Eine frühzeitige Festlegung von Standards für den elektronischen0

Datenaustausch ist von entscheidender Bedeutung für die Einführung der Patientendossiers, allenfalls sind gesetzliche Leitplanken notwendig.

Entschieden zu weit geht die Idee der staatlich verordneten Einführung eines obligatorischen Patientendossiers, Umsetzung muss auf freiwilliger Basis sein. Das elektronische Patientendossier muss innerhalb von geregelten Vorgaben wachsen können.

Das elektronische Patientendossier ist mit hohen Anforderungen und Risiken verbunden: Es

- könnte auch mit Kostensteigerungen verbunden sein, da die Leistungserbringer etwa zusätzliche Behandlungen durchführen, um nachzuweisen, dass sie nichts unterlassen haben (Haftpflicht).

- muss hohen Sicherheitsstandards genügen, es muss vollständig und sorgfältig gepflegt sein, wenn es Nutzen bringen soll. Das ist mit grossem Aufwand verbunden. Die Ärzteschaft bezweifelt die Zuverlässigkeit, Aktualität und Vollständigkeit des Dossiers.

Die Umstellung auf Patientendossier bedeutet einen enormen Aufwand für Ärzte, den diese über Tarife entschädigt haben wollen.

HL7 F Umsetzung nur in Abstimmung resp. auf Basis von EU-Standards zu realis- 2

ieren. Erfahrungen zeigen, dass mit einem föderalistischen Ansatz eine Insel geschaffen wird (elektronische Rechnung).

HPLUS C Im Handlungsfeld «A zum elektronischen Patientendossier» sollten weni- 0

ger Inhalte oder Technologie definiert werden. Dafür sind verbindliche Auflagen für die Anbieterseite zu erwähnen. Um bessere Interoperabilität zu erreichen, müssen offene Systeme mit klar definierten Schnittstellen definiert werden. Diese können dann auch den Anforderungen für epidemiologische Auswertungen bei kantonalen und Bundesstellen entsprechen. Bund und Kanton könnten definieren, dass jeder Patient und Leistungserbringer Zugang zum jeweiligen Patientendossier haben. Gesetzliche Regelungen sind hier sinnvoll und Datenschutzbestimmungen eindeutig zu klären. Technische Definitionen und Einschränkungen wären fatal (vlg. Einführung von IT durch das NHS in UK).

Ein Koordinationsgremium Bund-Kantone ist überflüssig.

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