Rapport sur les résultats
Consultation 2007/2: Stratégie nationale en matière de cybersanté · 95 pages
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Anhörung Nationalen Strategie „eHealth“
Audition stratégie nationale en matière de cybersanté (« eHealth »)
Frage 4: Handlungsfeld «elektronisches Patientendossier» (vgl. S. 24ff)
Die Ziele/Meilensteine und Inhalte sind richtig und angemessen gesetzt, sodass das Endziel A7 (lebenslanges elektronisches Patientendossier)
Abkür- erreicht werden kann (allenfalls Bemerkungen zur Dringlichkeit der aufgezung Art führten oder zu weiteren Meilensteinen).
INSEL C Statt ein umfassendes Patientendossier einzuführen, wird Konzentration auf 2
übergreifenden Datenaustausch und Patient Record Summary, wie in der EU praktiziert, empfohlen (S.24: IHE-Profil «Cross Enterprise Sharing of Medical Summaries, XD-MS»).
Das Papier sollte klarer betonen, dass föderale Strukturen möglich sein sollen. Eine Institution muss die Möglichkeit haben, ein eigenes eHealth-Angebot aufzubauen, das im Rahmen der Nationalen eHealth-Strategie interportabel ist (wie das US-amerkanische «Regional Health Information Organizations RHIO»).
Bei der Zielformulierung fehlt Hinweis auf pflegerelevante Informationen, die Pflegedokumentation wird erst im Begleittext zum Ziel A4 (S. 26) erwähnt.
Ziel A3 ist prioritär. Wichtig ist ein pragmatisches Vorgehen,
Beschränkung auf das Wesentlichste. Keine Vorgaben für Architektur von Systemen, sondern Beschränkung auf Datenaustausch zwischen den Systemen und ein Standard für die Langzeitarchivierung (S.25). Empfehlung: Patient Record Summary (S.24) hier erwähnen.
Ziel A5 sollte gesplittet werden. Die Identifikation der Leistungserbringer ist vordringlich und sollte bis 2010 realisiert werden.
Patient Empowerment: Im Jahr 2015, das Ende der Planung eHeath-Strategie, wird es mindestens über 1 Mio. Menschen geben, die nicht als «selbständige Patienten» gelten und ihre Dossiers nicht selber verwalten können. Die vorliegende Strategie «entdramatisiert» und schätzt die Problematik opportun ein.
Ziel A6: Die Formulierung «bis zum Jahr 2012 …möglich» ist unklar.
Möglich ist der Datenaustausch, sobald das Ziel A3 (Standardisierung 2008) erreicht ist: Deshalb: «bis zum Jahr 2012 …realisiert».
Inter- F0
pharm IWISG G2
KKA C Dem Datenschutz muss unbedingt mehr Aufmerksamkeit geschenkt wer-0
den. Es ist klar zu regeln, wer Zugriff auf sensible Personendaten hat und wie diese durch den Zugriff von Unberechtigten geschützt werden. Insbesondere muss gewährleistet sein, dass die Versicherer keinen Zugriff auf die Daten haben und die Daten nicht zweckentfremdet werden (Studien, Gesundheitskampagne, etc.). Eine klare, transparente Regelung des Datenschutzes ist essentiell, um das Vertrauen der Patienten für diese Sache zu gewinnen.