Rapport sur les résultats

Consultation 2008/75: Assurance-invalidité - 6e révision de l'AI, Premier train de mesures · 68 pages

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FE-Meldeberechtigung auch für Krankenversicherer gemäss KVG

Der Krankenversicherer soll zur Meldung an die IV-Stelle verpflichtet werden, wenn aufgrund seiner Daten ein hohe Wahrscheinlichkeit auf einen dauernden und erheblichen Gesundheitsschaden besteht. Die Vorgaben über den Datenschutz sind dabei einzuhalten (CVP, Santésuisse, Schweizerischer Versicherungsverband, Helsana).

Verbesserter Versicherungsschutz bei Eingliederungsmassnahmen

SZ regt an, bezüglich Rechtslage zum Versicherungsschutz bei sämtlichen Eingliederungsbemühungen eine überzeugende Lösung zu erarbeiten.

Synergien nutzen

Die Folgen von Erwerbsunfähigkeit sollten gesamthaft angegangen werden (AG). Die EDU regt die Prüfung einer allfälligen organisatorischen Zusammenlegung mit der SUVA und entsprechenden Abteilungen der Krankenversicherungen resp. der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren an. Zusammen mit der Behinderten-Selbsthilfe Schweiz (Agile) fordern mehrer Vernehmlasser vom Bundesrat eine umfassende sozialpolitische Strategie im Hinblick auf die Schaffung einer einzigen final ausgerichteten Versicherung (Dachorganisationenkonferenz der privaten Behindertenhilfe (DOK), Schweizerische Arbeitsgemeinschaft zur Eingliederung Behinderter, Zentrum für Selbstbestimmtes Leben, Federazione ticinese integrazione andicap, Schleudertraumaverband)

Finanzielle Belastung der Kantone

Zahlreiche Kantone fordern, der Bund habe nach einer bestimmten Zeit zu evaluieren, ob es tatsächlich zu den erwarteten Aufwandverminderungen für die Kantone gekommen sei. Ferner sei der Umsetzungsaufwand der Gesetzesrevision auf deren Verhältnismässigkeit sowie unter volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten zu prüfen. (Ebenso: Schweizerischer Zentralverein für das Blindenwesen, Fragile Suisse, Groupe mutuelle).

Invaliditätsbergriff

Das Zentrum für Selbstbestimmtes Leben fordert, den veralteten und integrationshemmenden Invaliditätsbergriff durch einen modernen Behinderungsbegriff zu ersetzen. Damit verbunden ist die Forderung nach der Einführung eines Nicht-Diskriminierungs-Nachweises, welcher zur kontrollierten Norm der gesamten Subventionspraxis auf Bundes- wie auch auf Kantonsebene werden müsse.

Ausgeglichener Arbeitsmarkt

La référence à un „marché du travail équilibré“ dont l’existence est de plus en plus hypothétique doit être remis en question.

Quotenpflicht

Travail.Suisse fordert die Einführung einer Pflicht zur Anstellung von Personen mit einer Behinderung (Anteil von 2,5 Prozent leistungsbeeinträchtigter Personen an der Belegschaft). Betriebe, die dieser gesellschaftlichen Verpflichtung nicht nachkommen können oder wollen hätten eine zweckgebundene Abgabe zu entrichten. Ebenso: ProCap, Association fribourgeoise action et accompagnement psychiatrique, Schweizerische Gesellschaft für Arbeitsmedizin.