Rapport sur les résultats

Consultation 2009/115: Assurance-invalidité - 6e révision de l'AI, deuxième volet (révision 6b) · 55 pages

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ausgewertet worden sind. Da Angaben zu tatsächlich erfolgten Eingliederungen, bzw. zur Anzahl erhaltener Arbeitsplätze fehlten und man nicht wisse, wie weit sich die Massnahmen für Menschen mit Behinderung in Existenz sichernde Löhne umwandeln liessen, müsse festgehalten werden, dass trotz abnehmender Zahl an Neurentnern und –rentnerinnen, die Betroffenen heute nicht eingegliedert seien. Procap geht davon aus, dass die bisherigen Eingliederungsbemühungen nur zu einem geringen Teil zu einer erhöhten Anstellung gesundheitlich beeinträchtigter Menschen geführt und die Zahl von Nischenarbeitsplätzen für Leistungsbeeinträchtigte abgenommen habe.

Zudem fehlten Angaben, wie die Arbeitgebenden in die Pflicht genommen werden könnten (Behindertenkonferenz Zürich, Schweizer Paraplegiker-Vereinigung, Federazione ticinese integrazione andicap et. al.), sowie ein Konzept, wie die notwendigen Arbeitsstellen zu schaffen seien, bzw. unter welchen Bedingungen Betroffene zur Aufnahme eines Erwerbs angehalten werden könnten. Einige befürchten, ein grosser Teil der Leistungskürzungen führe bloss zu Kostenverschiebungen in die EL und die Sozialhilfe, was zu wenig transparent gemacht werde (DOK, Integration Handicap, Pro mente sana, Insos, Schweizerischer Blindenbund et.al.). Procap sieht nur noch geringe Möglichkeiten für echte Einsparungen, es sei denn, man beabsichtige, Menschen mit Behinderung generell in die Armut zu treiben. Harsch kritisiert wird schliesslich auch die Terminologie. Die Federazione ticinese integrazione andicap spricht von einer terminologia fuorviante e affirmazioni errate. Für Insos ist die Darstellung beschönigend, der Schweizerische Zentralverein für das Blindenwesen hegt sogar den Verdacht auf politische Lüge, denn die Terminologie reicht für ihn von der unglücklichen Wortwahl bis hin zum demagogischen Sprachgebrauch. Verbunden mit diesen Vorwürfen ist oftmals die Forderung an Bundesrat und Verwaltung, den Leistungsabbau beim Namen zu nennen und die Vorlage als Abbauvorlage zu bezeichnen. Trotz Verärgerung über den allgemeinen Tonfall der Erläuterungen, - damit werde gegenüber den Betroffenen und ihren Ärzten ein allgemeines Misstrauen an den Tag gelegt – unterstützt die Schweizerische Vereinigung der Gelähmten die Vorlage unter der Voraussetzung, dass auch auf der Einnahmenseite massvolle und tragbare Massnahmen eingeführt würden.

Übrige

Aus der Kategorie „Übrige“ lehnen knapp zwei Drittel die Vorlage ab. 7 Teilnehmende formulieren Vorbehalte und ein Fünftel (GloboSana, Schweizerisch-Lichtensteinischer Gebäudetechnikverband, Société Suisse de Médecine du travail (SSMT), Schweizer Physiotherapie Verband et. al.) steht hinter den Vorschlägen des Bundesrates. So hält die Schweizerische Metallunion fest, die vorgeschlagenen Massnahmen seien zwar ehrgeizig, aber kohärent und ausgeglichen und vor allem unabdingbar, um die stark verschuldete IV nachhaltig zu sanieren. Auch der Schweizerische Städteverband begrüsst explizit, dass die IV auf eine solide Basis gestellt werden soll, weist aber darauf hin, dass dies nicht allein über Ausgabenkürzungen, sondern allenfalls auch über zusätzliche Einnahmen geschehen könnte. Die Innovation Zweite Säule schliesslich sieht in der Vorlage eine konsequente Weiterführung der bisherigen gesetzlichen Anpassungen. Besonders begrüsst sie die Fokussierung auf die Integration, den Ausbau der Prävention und die klare Definition der Eingliederungsfähigkeit. Allerdings müsse der Grundsatz der Verhältnismässigkeit zwischen dem Einsatz der Mittel und dem Erfolg besonders beachtet werden, und es sei darauf hinzuweisen, dass, obwohl die Auswirkungen der IV-Revision 6b auf die berufliche Vorsorge vertretbar seien, sei auch in dieser Versicherung vorübergehend mit einem erhöhten administrativen Mehraufwand zu rechnen. Weil die Teilhabe am Erwerbsleben auch für Menschen mit Behinderung ein zentraler Faktor zur Förderung der Lebensqualität darstelle, verfolgt die Vorlage für die Arbeitsgemeinschaft Schweizer Sozialfirmen (assof) die richtigen Ziele. Die ablehnenden Stimmen kritisieren in der einen oder anderen Form folgende Ausrichtungen der Vorlage: Erstens sei auch sie Ausdruck der Tendenz, sich immer weiter von einer gerechten Verteilung der Chancen in dieser Gesellschaft zu entfernen und damit die Grundlagen unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts in Frage zu stellen. Zweitens müsse sich die IV einer sich ändernden Arbeitswelt anpassen und drittens habe sie sich neben gut begründeten und notwendigen Sparmassnahmen auch vermehrt in der Armutsbekämpfung zu engagieren. Viele empfinden die Vorlage als „einseitig, vorschnell und wenig fundiert“ (Curaviva, supported employment schweiz, Justitia et Pax et. al.). Zum Stichwort „Einseitigkeit“ gehört der oft kritisierte fehlende Einbezug, bzw. die fehlende Verpflichtung der Arbeitgebenden zur Zusammenarbeit bei Integrationsbemühungen; so bleibe abzuwarten in welchem Umfang und mit welchen Ergebnissen die Arbeitgebenden dem vorgesehenen