Rapport sur les résultats

Consultation 2009/115: Assurance-invalidité - 6e révision de l'AI, deuxième volet (révision 6b) · 55 pages

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des Verfassungsauftrags zur Existenzsicherung im Invaliditätsfall, Kostenverschiebung auf Kantone und Gemeinden) als auch fachlicher Qualität ungenügend sei, wird eine grundlegende Überarbeitung verlangt, die sich auf eine seriöse Wirkungsanalyse der 5. IV-Revision stütze, sozialpolitisch ausgewogen sei und für das nötige finanzielle Gleichgewicht zusätzliche Einnahmen vorsehe. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund erkennt keinen dringlichen Handlungsbedarf, sieht in der hektischen Kadenz von Gesetzesrevisionen ein Risiko für die Rechtssicherheit und ist der Meinung, der Bund schleiche sich aus der finanziellen Verantwortung. Ferner hält er die Erreichung des Eingliederungsziels ohne politische Massnahmen bei den Arbeitgebern für völlig unrealistisch. Travail.Suisse geht davon aus, dass der Sanierungsbedarf systematisch überschätzt werde, da im Jahr 2009 die Zahl der Neurenten im Vergleich zu 2003 doppelt so stark gesunken sei, als noch in der Botschaft zur 5. IV-Revision angenommen. Ferner vermisst Travail.Suisse die Evaluation zur 5. IV-Revision insbesondere zu den Eingliederungsbemühungen. Auch für den Kaufmännischen Verband Schweiz ist es unbefriedigend, wenn strukturelle Änderungen auf der Leistungsseite vorgenommen werden, bevor Klarheit über die Auswirkungen der 4. und 5. IV-Revision herrscht. Schliesslich fordert er, der Bund habe sich an der Tilgung der Schuld zu beteiligen, trage er doch eine starke Mitverantwortung für das über lange Jahre aufgebaute Defizit.

Versicherungsorganisationen

Grundsätzlich wird die Revision von den Versicherungsorganisationen begrüsst. Zwar befürchtet die IV-Stellenkonferenz – ähnlich wie gewisse Kantone – dass starre Vorschriften bezüglich Prozessen oder Instrumenten sich negativ auf Behandlungsdauer und Erfolg des Eingliederungsprozesses auswirken könnten. Sie plädiert deshalb für Flexibilität in den zu wählenden Mitteln und Prozessen anstatt zu viel Regulierung bei der Abklärung und Eingliederung: Es gelte nur so viel wie nötig und so wenig als möglich zu regeln. Der Schweizerische Versicherungsverband hält die Einsparungen für zu ambitiös und vermisst eine Gesamtsicht über sämtliche Träger der Sozialversicherungen, denn es könne nicht Sinn und Zweck einer IV-Revision sein, die IV auf Kosten anderer Träger von Sozialleistungen zu sanieren.

Behindertenorganisationen

Die Behindertenorganisationen lehnen die Vorlage als sozialpolitisch inakzeptabel ab. Die ins Feld geführten Begründungen sind mannigfaltig und reichen von fehlender Opfersymmetrie, über den mangelnden Schutz der Würde der von Behinderung oder chronischer Krankheit betroffener Menschen bis zum Hinweis die Vorlage verunmögliche den Verfassungsauftrag, die IV habe den Existenzbedarf zu sichern. Zusammen mit DOK und Agile fordern zahlreiche Organisationen die grundlegende Überarbeitung und sozialverträglichere Ausgestaltung der Vorlage. Sie künden an, sollte es bei der in ihren Augen einseitigen massiven Abbauvorlage bleiben, würden sie das Referendum ergreifen. Kritisiert wird, der Sanierungsbedarf sei mit 800 Millionen Franken viel zu hoch veranschlagt. Die Berechnungen seien zu überprüfen, zu vervollständigen und dann nach unten zu korrigieren, denn im Hinblick auf eine ausgeglichene Jahresrechnung betrage der Sanierungsbedarf maximal 300 Millionen Franken pro Jahr. Um dieses Ziel zu erreichen, genügten weit weniger einschneidende Massnahmen, die mit einem Mix von Zusatzeinnahmen und Ausgabenkürzungen zu erreichen wären (Agile, DOK, Behindertenkonferenz Zürich, Procap, Pro Mente Sana, Insos, Federazione ticinese integrazione andicap, Avanti donne, Krebsliga Schweiz et. al.). Ebenfalls zahlreiche Organisationen stören sich daran, dass die Verschuldung der IV in ihren Augen einzig und ausschliesslich auf dem Buckel der Menschen mit Behinderung, also via Leistungskürzungen, abgetragen werden soll: Schuldentilgung und Bezahlung der Schuldzinsen seien nicht der IV zu überbürden, sondern hätten über (befristete) Ersatzeinnahmen zu geschehen. In diesem Zusammenhang weist Pro mente sana darauf hin, dass eine risikogerechte Finanzierung der Invalidenversicherung einen selbstregulierenden Mechanismus ausgelöst hätte und damit die Fehlentwicklung hätte verhindert werden können. Auch Avanti donne hält dafür, der Spielraum des Sanierungsgesetzes sei besser zu nutzen und es sei dafür zu sorgen, dass die Unterfinanzierung der IV beendet werde und die Finanzierung der gesellschaftlichen Entwicklung der letzten Jahre angepasst werde. Zu Unmut Anlass gegeben hat bei gewissen Organisationen (Behindertenkonferenz Zürich, Agile, Integration Handicap) die Tatsache, dass die Wirkun- gen der letzten IV-Revisionen, namentlich der 5. IV-Revision qualitativ und quantitativ noch nicht