Rapport sur les résultats

Consultation 2009/115: Assurance-invalidité - 6e révision de l'AI, deuxième volet (révision 6b) · 55 pages

Fedlex · Rapport sur les résultats · Page 24Fedlex · Rapport sur les résultats

Beschäftigungsgrad als IV-Bezüger zu erhöhen. Hauptursache, dass die Resterwerbsfähigkeit nicht genutzt wird, sind aber nicht die falschen Anreize, sondern die fehlenden Stellen auf dem Arbeitsmarkt. […] Travail.Suisse befürwortet ein möglichst stufenloses Rentensystem.

Gegen das stufenlose Rentensystem sprechen sich KV Schweiz und der Gewerkschaftsbund aus: Für KV Schweiz trifft es nur theoretisch zu, dass die Arbeitsanreize durch die Anpassung des Rentensystems verbessert werden. Faktisch bietet jedoch der heutige Arbeitsmarkt längst nicht genügend Stellen für Behinderte und vor allem in aller Regel nicht derart fein abgestufte Stellenangebote. Der Gewerkschaftsbund argumentiert, die IV-Rentnerinnen und -Rentner könnten ihre Resterwerbsfähigkeit erfahrungsgemäss nicht verwerten. Der Arbeitsmarkt werde diesbezüglich in naher Zukunft kaum liquider, weshalb das angebliche Ziel der Eingliederung verfehlt würde.

Versicherungsorganisationen

Die Versicherungsorganisationen sprechen sich mehrheitlich für das stufenlose Rentensystem aus. Gemäss der Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen und der Vereinigung der Verbandsausgleichskassen werde die Einführung des stufenlosen Rentensystems für die Ausgleichskassen zu mehr Aufwand führen. Sie begrüssen das vorgeschlagene System aber trotzdem, weil damit heute bestehende negative Anreize zumindest teilweise beseitigt werden. Der Schweizerische Versicherungsverband erachtet die auch von der OECD empfohlene Einführung einer stufenlosen Rentenskala als sinnvoll und geeignet, die bisherigen Sprünge in der IV-Skala und die darauf zurückzuführenden Fehlanreize auszumerzen. Die Schweizerische Kammer der Pensionskassen-Experten kann die Kernbotschaft der IV Revision ‚Arbeit muss sich lohnen’ und die daraus folgende lineare Rentenskala vollumfänglich mittragen.

Vorbehalte hat einzig die IV-Stellen-Konferenz. Das stufenlose Rentensystem gehe mit einer tiefgreifenden Umwälzung einher. Es würde eine für das System ‚Sozialversicherungen’ neuartige

Lösung geschaffen und die Komplexität nochmals erhöht. Für die IV-Stellen bestehe die Gefahr, dass alles in allem das gesamte Regelwerk und die Prozesse noch komplizierter, noch juristischer, noch medizinischer werden. Dies könne eingliederungshemmend wirken. Da die Anforderungen an die Umsetzungsorgane enorm seien, müssten ihnen zusätzliche Ressourcen zugesprochen werden. Da nun jedes Gradprozent finanzielle Auswirkungen hat, rechnen die IV-Stellen mit intensiveren medizinischen und juristischen Kämpfen um eben dieses einzelne Gradprozent. Das ist ein Nachteil; der Vorteil ist, dass die grossen Viertels-Stufen wegfallen und somit dem Grundsatz, dass sich Arbeit lohnt, noch besser nachgelebt werden kann.

Behindertenorganisationen

Ein Teil der Behindertenorganisationen befürwortet grundsätzlich das stufenlose Rentensystem: Die Paraplegiker Vereinigung etwa unterstützt die Absicht, die unerwünschten Schwelleneffekte im bestehenden Rentensystem zu eliminieren oder wenigstens etwas abzuschwächen. Auch die Multiple Sklerose Gesellschaft begrüsst ein stufenloses Rentensystem, erleichtert es doch die Berechnung der Renten und eröffnet, richtig angewandt, integratives Potential. Integration Handicap hat sich bereits seit Jahrzehnten für die Abschaffung der Rentenstufen bzw. die Einführung eines der UVG-Regelung ähnlichen Systems eingesetzt. Unter anderen sprechen sich auch die Lungenliga, die Gesellschaft für Cystische Fibrose, Pro Infirmis, GELIKO und die CORAASP im Grundsatz für die stufenlose Ausgestaltung des IV-Rentensystems aus.

Ein Teil der Behindertenorganisationen hat aber auch Vorbehalte gegenüber dem Grundprinzip eines stufenlosen Rentensystems: AGILE beispielsweise stellt einerseits fest: Ein feiner abgestuftes Rentensystem als heute sei durchaus in ihrem Sinn. AGILE hat sich bereits im Rahmen der 4. IVG-Revision dafür eingesetzt. Andererseits stellt AGILE (und auch die Groupe Romand d’Accueil et d’Action psychiatrique) die Frage, wie es insbesondere bei der Gruppe der Personen mit psychischen Erkrankungen möglich sei, die Invalidität in Einprozent-Schritten festzustellen. Für die DOK, der einige Behindertenorganisationen folgen, trifft es zu, dass ein stufenloses Rentensystem, wie es heute beispielsweise in der Unfallversicherung realisiert ist, den Vorteil hat, dass sich im Bereich der Schwellen keine problematischen Effekte ergeben. Diese Schwelleneffekte in der IV dürften jedoch nicht überbewertet werden, da viele IV-Rentnerinnen und -Rentner ein tieferes Einkommen realisierten als das von der IV hypothetisch angenommene, sodass eine Erhöhung der Erwerbseinkommens oft keinen