Rapport sur les résultats
Consultation 2009/115: Assurance-invalidité - 6e révision de l'AI, deuxième volet (révision 6b) · 55 pages
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tatsächlich realisieren. Die Grünen nehmen das vorgeschlagene neue Rentensystem als Pseudo-Variante eines stufenlosen Modells wahr. Zum einen sei es wirkungslos, weil die meisten IV-
Rentnerinnen und -Rentner ihre Resterwerbsfähigkeit nicht realisierten. Zum anderen bliebe die Schwelle beim Austritt aus dem IV-System (Invaliditätsgrad von 40 Prozent) auch im neuen Rentensystem bestehen und diese würde durch die 2. Säule noch verstärkt. Hinzukomme, dass der Vorschlag mit einer massiven, nicht gerechtfertigten Kürzung der Renten verbunden sei. Damit werde die Existenzsicherung durch IV-Renten infrage gestellt und in vielen Fällen käme es lediglich zu einer Verschiebung von IV-Ausgaben zu den Ergänzungsleistungen. Die Variante der AHV/IV-Kommision erscheint den Grünen als „sachgerechter“. Doch letztlich wird auch dieses Modell abgelehnt, da es bei einzelnen Invaliditätsgraden zu Rentenkürzungen bis zu 30% führt, welche nicht zu rechtfertigen sind. Auch die vorgeschlagene Regelung für RentnerInnen mit hohen Invaliditätsgraden lehnen die Grünen ab. Es wird zwar grundsätzlich befürwortet, dass tatsächlich erzielte Erwerbseinkommen von Personen mit hohen Invaliditätsgraden bei der Berechnung des Rentenanspruchs berücksichtigt werden. Doch gemäss den Grünen ist es realitätsfern davon auszugehen, dass Personen mit einem Invaliditätsgrad ab 70 Prozent ihre Resterwerbsfähigkeit auch verwerten können: Die ganze Rente ist deshalb bei Erwerbslosigkeit bereits ab einem Invaliditätsgrad von 70% zu gewähren.
Dachorganisationen der Wirtschaft
Die Ausgestaltung des stufenlosen Rentensystems ist bei den Dachorganisationen der Wirtschaft umstritten. Economie Suisse betont die Bedeutung des stufenlosen Rentensystems für die Eingliederung von IV-RentnerInnen und erachtet die mit der Anpassung verbundenen Ausgabenkürzungen als notwendig, ohne die nach der Zusatzfinanzierung durch die Mehrwertsteuererhöhung wieder jährliche Defizite von mehreren hunderten Millionen anfallen. Auch der Gewerbeverband befürwortet die finanzielle Entlastung der IV, die mit dem neuen Rentensystem realisiert werden kann. Einige Mitglieder des Arbeitgeberverbands monieren die mögliche Verschiebung der Lasten der IV auf andere Sozialleistungsträger. Doch insgesamt befürwortet der Arbeitgeberverband die vorgeschlagene Rentenformel, da die aktuelle finanzielle Situation der IV keine Wahl lasse und es inakzeptabel wäre, wenn aufgrund der mit der IV-Zusatzfinanzierung erfolgten ‚Entspannung’ der finanziellen Situation in einem ersten Schritt auf Leistungskürzungen verzichtet würde. Auch die Einführung einer Erheblichkeitsschwelle wird unterstützt.
Der Bauernverband stellt fest, dass nur von einer echten Kosteneinsparung gesprochen werden könne, wenn durch die Massnahmen die Kosten nicht einfach auf andere Träger der sozialen Sicherheit […] abgeschoben werden. Beim stufenlosen Rentensystem würde deshalb eine Variante vorgezogen, die bei einem IV-Grad von 40% eine IV-Rente von 25% vorsieht, die aber bei zunehmendem IV-Grad so ansteigt, dass bei einem IV-Grad von 50% wie im heutigen System, eine halbe Rente ausgerichtet wird. Ab einem IV-Grad von 50% soll die Rente dem IV-Grad entsprechen. Mit dieser Rentenformel würde die IV gemäss dem Bauernverband dem Auftrag der Existenzsicherung invalider Personen entsprechen und die Chancen der Vorlage bei einer allfälligen Volksabstimmung würden steigen, was letztendlich auch für die finanzielle Lage der IV wesentlich besser ist als eine Ablehnung der Vorlage durch das Volk. Die Regelung für IV-Rentnerinnen und -Rentner mit einem Invaliditätsgrad ab 80 Prozent begrüsst der Bauernverband genauso wie die Einführung der Erheblichkeitsschwelle.
Der Kaufmännische Verband Schweiz lehnt das vorgeschlagene Rentensystem aufgrund des damit verbundenen Leistungsabbaus ab. Sollte ein stufenloses Rentensystem eingeführt werden, müsste die Neuregelung ohne Kürzung der Rentengesamtsumme umgesetzt werden. Auch Travail.Suisse kritisiert die neue Rentenformel und fordert, dass ein stufenloses Rentensystem eingeführt wird,
welches kostenneutral ausgestaltet wird. Denn Einsparungen sollten dort erfolgen, wo die Nutzung [der] Resterwerbsfähigkeit möglich gemacht wird, ohne aber Kosten auf die Betroffenen und die nachgelagerten Systeme […] abzuwälzen. Insbesondere sei es auch wichtig, Teilrenten attraktiver zu machen, um das Modell Teilrente plus Teilerwerbstätigkeit zu fördern. Für den Gewerkschaftsbund führt die vorgeschlagene Rentenformel dazu, dass die Existenzsicherung durch die erste Säule infrage gestellt wird, was verfassungswidrig und inakzeptabel sei. Gegen die Regelung für Personen mit Invaliditätsgrad ab 80 Prozent wendet sich der Gewerkschaftsbund nicht, er merkt aber an: Für einen wirkungsvollen Eingliederungsanreiz müsste diese Regelung auch für tiefere IV-Grade gelten.