Rapport sur les résultats
Consultation 2009/115: Assurance-invalidité - 6e révision de l'AI, deuxième volet (révision 6b) · 55 pages
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Versicherungsorganisationen
Als einzige Versicherungsorganisation äussert sich die IV-Stellen-Konferenz zu dieser Bestimmung und befürwortet diese. Sie hebt hervor, dass es damit den IV-Stellen ermöglicht wird noch früher tätig zu werden. Die Verhältnismässigkeit müsse aber wie bei allen präventiven und Eingliederungsmassnahmen gewahrt sein. Wie mehrere Kantone regt sie die gesetzestechnische Umplatzierung der Regelung und die Verwendung des Wortes „Dienstleistung“ statt „Leistung“ an.
Behindertenorganisationen
Die Behindertenorganisationen sprechen sich grossmehrheitlich für die Einführung einer eingliederungsorientierten Beratung und Begleitung aus.
Dabei bezweifelt aber etwa die DOK, dass dazu ein weiteres der Früherfassung vorgelagertes Angebot geschaffen werden muss. Jedenfalls müsste ein rechtlicher Anspruch auf Beratung und Begleitung bestehen. Organisationen, wie die Schweizerische Vereinigung der Gelähmten, Integras und Procap teilen diese Bedenken. Die Genossenschaft Selbstbestimmtes Leben hegt den Vorbehalt,
dass dabei unbedingt der Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte der versicherten Personen zu beachten seien.
Die Coordination Romande des Associations d’Action pour la Santé Psychique (Coraasp) spricht sich, wiewohl sie den Grundgedanken der Prävention begrüsst, eher gegen dieses Instrument aus: Mais cette disposition est à nos yeux à "double-tranchant". Nous pensons que sans protection, cette mesure ouvrira une sorte de “chasse aux sorcières“, stigmatisera encore plus les personnes atteintes dans leur santé psychique, voire même déresponsabilisera les employeurs quant au rôle qu'ils jouent dans les conditions de travail. Nous considérons en effet qu'il n'est pas de la responsabilité de l'Office AI d'assumer des difficultés relevant de la compétence des employeurs.
Übrige
Auch in der Kategorie der „Übrigen“ wird die Einführung der eingliederungsorientierten Beratung und Begleitung mehrheitlich gutgeheissen. Beispielsweise begrüsst die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) diese ausdrücklich, fordert jedoch, dass die IV-Stellen mit den dafür notwendigen Ressourcen auszustatten seien.
Diejenigen Stellung nehmenden, die den Vorschlag eher nicht gut heissen, wie etwa die Association Valaisanne d’Entraide Psychiatrique (AVEP), teilen insbesondere die Befürchtungen von Coraasp (s.o.).
4.2.2 Sind Sie mit der Einführung von interprofessionellen Assessments einverstanden?
Im Wesentlichen wird von der Mehrheit der Vernehmlasser der Grundsatz einer ganzheitlichen und interprofessionellen Beurteilung von Versicherten mitgetragen. Gleichzeitig herrscht aber grosse Einigkeit darüber, dass die Art und Weise der Beurteilung in Form eines interprofessionellen Assessments nicht explizit auf Stufe Gesetz zu regeln sei. Die diesem Thema „hinterlegte“ Auswertungsfrage lautete: „Sind sie mit der Einführung eines interprofessionellen Assessments einverstanden,
welches in den meisten Fällen durchgeführt wird?“
Kantone
Lediglich LU, TG und NE begrüssen die Einführung eines interprofessionellen Assessments uneingeschränkt.
Die grosse Mehrheit der antwortenden Kantone, wie beispielsweise ZH,SZ, BE, ZG, BL spricht sich für die verfolgte Grundidee einer integrierten Beurteilungspraxis unter Einbezug medizinischer und erwerbsbezogener Elemente aus. Ebenso wird die klare Kompetenzordnung hinsichtlich dessen, wer die Eingliederungsfähigkeit festlegen soll, begrüsst. Einigkeit herrscht jedoch unter diesen Vernehmlassern, dass die Wahl der Beurteilungsmethode der Durchführungsstelle zu überlassen und daher keinesfalls auf Gesetzesstufe zu regeln sei. OW und AR lehnen die Regelung aus diesem Grund generell ab.