Rapport sur les résultats

Consultation 2009/115: Assurance-invalidité - 6e révision de l'AI, deuxième volet (révision 6b) · 55 pages

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4.2.1 Sind Sie mit der eingliederungsorientierten Beratung und Begleitung von versicherten Personen und Arbeitgebenden einverstanden?

A) Absolute Zahlen Kantone Politische Dachorganisation Versicherungs- Behinderten- Übrige Parteien der Wirtschaft organisationen organisationen Ja 24 5 7 1 2121

Nein 0 1 0 0 16

Mit Vorbehalt 0 0 0 0 21

TOTAL 24 6 7 1 2428

B) Prozentuale Werte

Kantone Politische Dachorganisation Versicherungs- Behinderten- Übrige

Parteien der Wirtschaft organisationen organisationen

Ja 100% 83% 100% 100% 88% 75% Nein 0% 17% 0% 0% 4% 21% Mit Vorbehalt 0% 0% 0% 0% 8% 4%

TOTAL 100% 100% 100% 100% 100% 100%

Die Einführung einer eingliederungsorientierten Beratung und Begleitung für Versicherte und Arbeitgeber, mit dem Ziel präventive Unterstützung anbieten zu können, wird nahezu einhellig positiv aufgenommen.

Kantone

Ausnahmslos alle Kantone, die hierzu Stellung genommen haben, begrüssen die Einführung dieses Instruments, welches die Invaliditätsprävention verstärken soll. Dabei wird insbesondere der frühzeitige und unkomplizierte Kontakt zwischen IV-Stelle und Arbeitgebenden von Kantonen wie SZ, OW, AG, BL, JU, NW und SO hervorgehoben. LU betont, dass diese wichtige Erweiterung der Zuständigkeit der IV-Stellen und insbesondere das selbständige Antragsrecht der Arbeitgebenden […] die partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen IV-Stelle und Arbeitgebenden fördern wird.

Etliche Kantone, darunter etwa SZ, BL und ZG regen an, die eingliederungsorientierte Beratung und Begleitung gesetzessystematisch an einen anderen Ort, nämlich vor die Früherfassung zu platzieren um damit die formale Reihenfolge der Massnahmen der IV im Gesetz korrekt abzubilden. Ausserdem solle anstelle von Leistung von einer Dienstleistung gesprochen werden.

Politische Parteien

Auch die politischen Parteien stehen hinter dem Ziel, durch das schnelle und unbürokratische Angebot einer eingliederungsorientierten Beratung und Begleitung der Prävention mehr Gewicht zu verleihen. Die EVP würdigt dabei besonders, dass dieses Angebot auf Anfrage des Arbeitgebers ohne die Notwendigkeit einer Früherfassung oder der Eröffnung eines IV-Verfahrens besteht.

Einzig die SVP spricht sich gegen dieses Instrument aus und bringt ihre strikte Ablehnung jeglicher Angebotsausweitung, zumal über das „eigentliche Aufgabengebiet“ der IV hinaus, zum Ausdruck. Für sie birgt gerade die unbürokratische Ausgestaltung die Gefahr, dass diese die Validierung des Nutzens dieses Instruments erschwert.

Dachorganisationen der Wirtschaft

Die Dachorganisationen der Wirtschaft befürworten einhellig die Einführung einer eingliederungsorientierten Beratung und Begleitung. So äussert beispielsweise der Schweizerische Arbeitgeberverband: Die klare Regelung des Grundsatzes der Beratung und Begleitung der versicherten Personen und der Arbeitgeber wird begrüsst. Sie zählt zu den Schlüsselfunktionen für eine erfolgreiche Eingliederung. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund merkt jedoch an, dass ein Rechtsanspruch auf diese Leistung bestehen sollte.