Rapport sur les résultats

Consultation 2009/115: Assurance-invalidité - 6e révision de l'AI, deuxième volet (révision 6b) · 55 pages

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Statistische Auswertung

Grundlage für die statistische Auswertung bildet die Anzahl eingegangener Stellungnahmen insgesamt. Je mehr Vernehmlasser sich zu einer Frage aus dem Auswertungsraster geäussert haben,

desto bedeutender ist sie. Mit Abstand am meisten Stellungnahmen sind zu der Frage nach dem Einverständnis mit der Revision als Ganzes eingegangen [119], gefolgt von den Antworten zur Frage nach der Ausgestaltung (Umsetzung) des stufenlosen Rentensystems [116]. Am wenigsten haben sich die Vernehmlassenden zum Vorschlag geäussert, das neue Rentensystem auch auf die laufenden Renten in der beruflichen Vorsorge anzuwenden [27]. Angesichts dieser kleinen Anzahl, wurde darauf verzichtet, zu diesem Thema eine Tabelle zu publizieren.

Die Aufteilung der Vernehmlasser nach den Kategorien Kantone, Politische Parteien, Dachverbände der Wirtschaft, Versicherungsorganisationen, Behindertenorganisationen und Übrige erlaubt eine detailliertere Interpretation der Zustimmung / Ablehnung und der allenfalls geäusserten Vorbehalte. Allerdings stellte sich für diesen Ergebnisbericht das Problem der Gewichtung der einzelnen Vernehmlasser – besonders in der Kategorie Behindertenorganisationen und Übrige - noch viel akzentuierter als dies für die Auswertung der IV-Revision 6a der Fall gewesen war. Sehr viele Behindertenorganisationen schliessen sich explizit der Stellungnahme der Dachorganisationenkonferenz der privaten Behindertenhilfe (DOK) an. Das hat zur Folge, dass die Aussagen in der Kategorie Behindertenorganisationen bisweilen sehr stark in die eine oder die andere Richtung tendieren, und eigentlich ein verzerrtes Bild ergeben, zumal sich zahlreiche Organisationen nicht explizit zu allen Massnahmen geäussert haben, sondern nur allgemein auf die DOK verweisen. Im Vergleich mit den andern Vernehmlasserkategorien muss dieses aber gewichtet werden, damit man nicht zu einer verzerrten, da nicht den wahren Verhältnissen entsprechenden Aussage kommt. Die gleiche Problematik stellt sich auch in der Kategorie der Übrigen, in der unter anderem auch Einzelpersonen vertreten sind. Wichtig ist festzuhalten, dass jeder und jede sich in der Vernehmlassung äussern kann und dass jede Stellungnahme sorgfältig ausgewertet wird. Gleichzeitig gilt es zu berücksichtigen, dass einer der Zwecke der Vernehmlassung ist, zu prüfen, wie tragfähig die gemachten Vorschläge im Parlament sein werden, d.h. wie gross die Gefahr eines allfälligen Referendums gegen die Vorlage sein wird. Vorliegend haben immerhin 18 Vernehmlasser mit dem Referendum gedroht, sollten die wesentlichen Punkte der Vernehmlassungsvorlage unverändert in die Botschaft übernommen werden. Berücksichtigt man aber die Anzahl Personen, die durch die verschiedenen Organisationen vertreten werden, gilt es doch eine sorgfältige Gewichtung der einzelnen Stellungnahmen vorzunehmen. Weil es unmöglich ist, einen Schlüssel für die Gewichtung zu definieren, wurde beschlossen, - im Gegensatz zum Ergebnisbericht der IV-Revision 6a - keine grafische Auswertung des Totals zu erstellen, aber jede einzelne Stellungnahme statistisch zu erfassen, als solche aufzuführen und mit entsprechenden Textstellen zu illustrieren.

Konkrete Ergebnisse im Einzelnen

Kapitel 3 und 4 des vorliegenden Berichts illustrieren die konkreten Ergebnisse. Die Präsentation gliedert sich wie folgt:

Zuerst wird das statistische Ergebnis tabellarisch (absolute und prozentuale Zahlen) dargestellt.

Darauf folgt eine Zusammenfassung der wichtigsten Argumente. Diese werden nach den erwähnten Kategorien aufgeteilt und, wo immer möglich, mit illustrativen Textstellen aus den Stellungnahmen dokumentiert. Da die Zitate in der Originalsprache erfolgen, handelt es sich bei den Kapiteln 3 und 4 um gemischt-sprachliche Texte. Sie werden nicht übersetzt. Wir haben uns bemüht, möglichst alle Vernehmlasser mindestens einmal zu zitieren. Das ist möglicherweise nicht ganz gelungen. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass von der Ausführlichkeit eines Zitats oder das wiederholte Zitieren eines Vernehmlassers nicht auf die schlussendlich erfolgte sachliche Gewichtung seiner Argumente geschlossen werden kann. Im vorliegenden Bericht geht es darum, aufzuzeigen welcher Art die Kritikpunkte waren. Was schliesslich berücksichtigt worden ist und wie entsprechende Vorbehalte und Vorschläge umgesetzt werden, ist in der Botschaft zur IV-Revision 6b nachzulesen. Eine Synthese dieses Berichts findet sich in Kapitel 1.6 Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens.