Rapport sur les résultats
Consultation 2009/120: Rapport sur l'évaluation de l'efficacité de la péréquation financière entre la Confédération et les cantons 2008-2011 · 63 pages
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Résultats de la consultation relative au rapport sur l'évaluation de l'efficacité de la péréquation financière entre la Confédération et les cantons – 2008-2011
Tableau 3 Propositions relatives à la compensation des écarts par rapport à la neutralité budgétaire 2008 entre la Confédération et les cantons
Participant Proposition
KdK Antrag 1:
Die Kantone verlangen einstimmig, dass die im Rahmen der Überprüfung der Einhaltung des Grundsatzes der Haushaltsneutralität zulasten der Kantone festgestellte Abweichung von CHF 100 Millionen korrigiert wird und sowohl die künftigen Beiträge des Bundes um CHF 100 Millionen p.a. erhöht werden als auch eine rückwirkende Kompensation der viermal CHF 100 Millionen für die Jahre 2008 – 2011 vorgesehen wird.
Begründung:
Bereits vor der Einführung der NFA auf den 1. Januar 2008 wurde vom Bundesrat zugesichert, im Rahmen des ersten Wirksamkeitsberichts auch die Einhaltung der Haushaltsneutralität zwischen Bund und Kantonen aufgrund der Ergebnisse der Jahresrechnung 2008 zu überprüfen und im Falle einer grösseren Abweichung im Rahmen der Neudotierung der Ausgleichsgefässe auf den 1. Januar 2012 eine angemessene Anpassung der Dotierungen vorzunehmen. Im Gegensatz zum Bundesrat erachten die Kantone die festgestellte Abweichung von 4 Prozent des gesamten Ausgleichsvolumens des Bundes als erheblich. Zudem verweisen sie darauf, dass der Bund bereits beim Stabilisierungsprogramm 98 versprochen hatte, die damalige Mehrbelastung der Kantone von rund CHF 500 Millionen im Rahmen der Einführung der NFA zu kompensieren. Entgegen der seinerzeitigen Zusicherung wich der Bund jedoch nur in der Höhe seiner Beteiligung von CHF 244 Millionen am Härteausgleich von der Haushaltsneutralität ab und erfüllte somit sein Versprechen nur zur Hälfte. Die Kantone erwarten deshalb, dass der Bundesrat diesmal das gemachte Versprechen einhält.
Antrag 2:
- Antrag 2.1: Für die permanente jährliche Erhöhung befürworten die Kantone eine prozentuale Erhöhung der vertikalen Finanzausgleichsgefässe durch den Bund um CHF 100 Millionen p.a.
- Antrag 2.2: Für die rückwirkende Korrektur der viermal CHF 100 Millionen befürworten die Kantone eine auf vier Jahre befristete Erhöhung der vertikalen Finanzausgleichsgefässe durch den Bund um CHF 100 Millionen p.a., wobei diese Erhöhung bei der Berechnung der Beitragsgrenze der ressourcenstarken Kantone nicht zu berücksichtigen ist.
Begründung:
Die Anträge der Kantone beruhen auf den Grundsätzen, dass die Korrekturen systemkonform zu erfolgen haben, dass möglichst alle Kantone davon profitieren und die Beträge der ressourcenstarken Kantone nicht erhöht werden sollen.
Minderheitsanträge zum Antrag 2:
Sowohl die Mittel aus der permanenten jährlichen Erhöhung als auch jene für die rückwirkende Kompensation sollen vollumfänglich zur Erhöhung des soziodemografischen Lastenausgleichs verwendet werden. Diesen Antrag stellen in ihren Stellungnahmen explizit die Kantone ZH, BS und GE. Der Kanton ZG beantragt diese Lösung nur für die permanente Erhöhung, der Kanton AG nur für die rückwirkende Korrektur. Gemäss dem Kanton SZ ist die nachträgliche Kompensation so auszugestalten, dass sie den ressourcenstarken Kantonen zugute kommt. Eventualiter kann die Kompensation auch über die Einwohnerzahl erfolgen, so dass alle Kantone gleichermassen davon profitieren. Per il cantone del Ticino e per quanto riguarda il periodo 2008-2011, e possibile rinunciare a una compensazione,
tenuto conto di quanto presentato nel messaggio NPC del 2006 (il messaggio, non contestato, indicava la possibilità di tenere conto di questi scarti, ma soltanto nell’ambito del successivo periodo quadriennale).
Begründung der Minderheitsanträge: