Rapport sur les résultats
Consultation 2009/120: Rapport sur l'évaluation de l'efficacité de la péréquation financière entre la Confédération et les cantons 2008-2011 · 63 pages
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Résultats de la consultation relative au rapport sur l'évaluation de l'efficacité de la péréquation financière entre la Confédération et les cantons – 2008-2011
onsbereiche (ohne Finanzen und Steuern) im Jahr 2007 CHF 3183 pro Kopf betrug. Im Schnitt liegt die Nettobelastung in diesen Städten damit rund 39 Prozent höher als in den übrigen Gemeinden (CHF 2288 pro Kopf).
Städte und urbane Gemeinden müssen für die soziale Sicherheit 57 Prozent mehr ausgeben als die übrigen Gemeinden. Besonders krass ist die Mehrbelastung der Städte im Bereich der öffentlichen Sicherheit. Pro Kopf der Bevölkerung liegen die Kosten in Städten 2,65-mal so hoch wie in nicht-urbanen Gemeinden. Hohe Zusatzlasten tragen Städte und urbane Gemeinden auch beim Verkehr (40 Prozent mehr). Je urbaner und grösser eine Gemeinde, umso höher fällt die Nettobelastung aus.
Diese Ergebnisse bestärken die Städte in ihrem Anliegen, die SL im Lastenausgleich besser zu berücksichtigen. Unser Anliegen stützt sich auch darauf, dass der NFA-Wirkungsbericht feststellt, dass Sonderlasten der Kernstädte nur mit 5 Prozent abgegolten sind und die übrigen SL mit 12 Prozent, was zusammen einer Abgeltung von lediglich 8,3 Prozent der SL entspricht. Die urbanen Kantone tragen also über 90 Prozent ihrer Sonderlasten selber. Hingegen werden die GL immerhin zu 22 Prozent abgegolten.
Dieses Missverhältnis gilt es zu korrigieren. Die Argumente des Bundesrates, die gegen eine Anpassung des Verhältnisses zwischen GLA und SLA aufgeführt werden, erachten wir als nicht stichhaltig. Die Städte halten deswegen an ihrer Forderung fest, die GL und die SL entsprechend ihrem Gewicht abzugelten. Dabei geht es den Städten nicht darum, den ländlicheren Gebieten etwas wegzunehmen. Wie einleitend festgestellt, stehen die Städte voll umfänglich hinter dem Solidaritätsgedanken der NFA. Bei der Abgeltung der Sonderlasten, die aufgrund klarer Kriterien bemessen werden, geht es allerdings nicht um einen Ausgleich im Sinne einer Umverteilung wie beim umfangmässig weit gewichtigeren Ressourcenausgleich, sondern um die Abgeltung objektiv berechneter Sonderlasten. Es ist nicht einzusehen, warum die SL schlechter abgegolten werden als die GL.
SAB Die SAB teilt die Auffassung, dass der Grundbeitrag an den Lastenausgleich gemäss Art. 9, abs. 2 FiLaG fortgeschrieben werden soll. Zwar könnten wir aus Sicht der Gebirgskantone argumentieren, dass die NFA ihr Ziel einer minimalen Ressourcenausstattung von 85 Indexpunkten im Jahr 2010 knapp nicht erreicht und deshalb der GLA aufgestockt werden müsse. Im Interesse eines stabilen und verlässlichen Systems verzichten wir aber vorerst auf diese Forderung.
Die SAB begrüsst ausdrücklich den Entscheid des Bundesrates, das Verhältnis zwischen GLA und SLA bei 50 zu 50 Prozent zu belassen und lehnt eine Veränderung zu Gunsten des SLA entschieden ab. Die SAB hat zusammen mit Vertretern der Kantone Appenzell Ausserrhoden, Freiburg, Graubünden, Jura, Uri und Wallis einen ausführlichen Bericht zu dieser Fragestellung verfasst. Der Bericht ist auf www.sab.ch abrufbar. Bestandteil dieses Berichtes ist ein Gutachten von Prof. Claude Jeanrenaud von der Universität Neuenburg, welches sich kritisch mit den Ecoplan-Gutachten 2004 und 2009 zur Bemessung der Ausgleichsgefässe auseinandersetzt.
FDP.Die Liberalen Analog zum Ressourcenausgleich unterstützt die Partei auch beim Lastenausgleich den Vorschlag des Bundesrates, den Gesamtbetrag gemäss FiLaG (Art. 9, abs. 2 FiLaG) fortzuschreiben.
Bezüglich der Dotierung des Lastenausgleichs teilt sie die Auffassung des Bundesrates, wonach die bisherige Aufteilung (50 % GLA; 50 % SLA) bis zum nächsten Wirksamkeitsbericht beibehalten werden soll.
SP Die Partei unterstützt die vorgeschlagene Fortschreibung des Lastenausgleichsgesamtbetrags.
Die SP ist jedoch klar der Auffassung, dass die Aufteilung des Lastenausgleichs gemäss den errechneten, effektiven Sonderlasten im Verhältnis von 73 Prozent (soziodemografischer Ausgleich) zu 27 Prozent (geografisch-topografischer Ausgleich) erfolgen soll. Trotz der Tatsache, dass der soziodemografische Ausgleich erst im Nachhinein in den interkantonalen Lastenausgleich aufgenommen worden ist, zwingen die vorliegenden Zahlen, wie