Rapport sur les résultats

Consultation 2009/120: Rapport sur l'évaluation de l'efficacité de la péréquation financière entre la Confédération et les cantons 2008-2011 · 63 pages

Fedlex · Rapport sur les résultats · Page 52Fedlex · Rapport sur les résultats

Résultats de la consultation relative au rapport sur l'évaluation de l'efficacité de la péréquation financière entre la Confédération et les cantons – 2008-2011

über 95 liegt, insgesamt 35 Mio. Franken Ressourcenausgleich, während die ressourcenschwächsten Kantone die Mindestausstattung 85 nicht oder nur knapp erreichen.

BS Der (ressourcenstarke) Kanton BS spricht sich explizit gegen eine Belastungsobergrenze

aus, da eine solche das heutige System des Ressourcenausgleichs fundamental verändern würde. Der Kanton verweist in diesem Zusammenhang allerdings auf seine grundsätzlichen Bemerkungen zum Wirksamkeitsbericht (Ziff. 2.1, namentlich stärkere Dotierung des SLA).

JU L'introduction d'une limite maximale de charges n'a pas de sens, il faut l'abandonner. Il

faut pourtant que la Confédération qui pilote le système de péréquation réponde absolument et rapidement à la double question : pourquoi les cantons forts se plaignent des montants annuels en augmentation alors que dans le même temps les cantons les plus faibles demandent au moins l'atteinte de la dotation minimale de 85 % ? N'y a-t-il pas un problème d'efficacité dans l'allocation des ressources?

Il faut peut-être revoir le système : instauration d'une zone neutre entre, par exemple 90 et 100 d'indice, soit sans versement péréquatif dans l'optique d'utiliser prioritairement les ressources financières limitées pour les plus faibles et d'alléger les contributions des cantons forts.

Stellungnahmen der übrigen Vernehmlasser:

SSV Die Meinung der Städte ist in diesem Punkt nicht einhellig.

SAB Es liegen keine neuen Argumente vor, die eine Belastungsobergrenze rechtfertigen wür-

den. Auch wurde seit 2008 die Handlungs- und Wettbewerbsfähigkeit der ressourcenstarken Kantone durch die NFA nicht eingeschränkt.

FDP.Die Liberalen Die Partei teilt die Auffassung des Bundesrates, wonach keine neuen Argumente vorlie-

gen, die eine Belastungsobergrenze für die ressourcenstarken Kantone rechtfertigen würden. Die Ausgleichszahlungen der ressourcenstarken Kantone sind zwar nominell gestiegen, jedoch haben sie sich im Verhältnis zu ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit in etwa konstant oder sogar rückläufig entwickelt. Zudem zeigt sich, dass die ressourcenstarken Kantone ihre Steuerbelastung in den letzten Jahren weiter senken oder zumindest halten konnten.

SVP Die genau in den Beobachtungszeitraum gefallene weltweite Wirtschaftskrise dürfte den

Finanzausgleich stark beeinflussen und verfälschen. Üblicherweise werden die Folgen solcher Krisen in den öffentlichen Finanzen erst mit einiger Verzögerung sichtbar. Es gibt Hinweise darauf, dass die Belastungen für die Geberkantone übermässig hoch werden können und die Einführung von Obergrenzen in Zukunft zu prüfen wäre.

SP Auf die Einführung einer Belastungsobergrenze für ressourcenstarke Kantone ist definitiv

zu verzichten. Die Handlungs- und Wettbewerbsfähigkeit der ressourcenstarken Kantone wird durch die NFA in keiner Weise eingeschränkt. Entsprechend ist im Wirkungsbericht (S. 95) auch festgehalten, dass „den ressourcenstarken Kantonen durch die NFA bisher weder im nationalen noch im internationalen Steuerwettbewerb offensichtliche Nachteile erwachsen sind“.

economiesuisse economiesuisse teilt die Auffassung, dass auf die Einführung einer Belastungsober-

grenze für die ressourcenstarken Kantone vorläufig verzichtet wird. Es fehlt derzeit an ausgewogenen und überzeugenden Ansätzen für eine Belastungsobergrenze. Die beiden im Bericht vorgeschlagenen Varianten haben erhebliche Schwächen, auch wenn nicht alle Argumente überzeugen.

Statt einer Belastungsobergrenze für die ressourcenstarken Kantone schlägt economiesuisse eine Deckelung des Gesamtbetrags des Finanzausgleichs vor. Dabei würde eine Limite im Verhältnis zum Bruttoinlandprodukt (BIP) oder im Verhältnis zum konsolidierten Ressourcenpotenzial der Kantone gesetzt. Unter diese Limite müssten dann sämtliche Zahlungen von Bund und Kantonen inklusive Härteausgleich fallen.