Rapport sur les résultats

Consultation 2009/120: Rapport sur l'évaluation de l'efficacité de la péréquation financière entre la Confédération et les cantons 2008-2011 · 63 pages

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Résultats de la consultation relative au rapport sur l'évaluation de l'efficacité de la péréquation financière entre la Confédération et les cantons – 2008-2011

Gegenüber den beiden vom Bundesrat geprüften Varianten einer Belastungsobergrenze hat eine solche Lösung den Vorteil, dass die Verhältnisse zwischen den Kantonen wie auch die Gewichtung zwischen den verschiedenen Ausgleichsgefässen unverändert bleiben. Gleichzeitig ermutigt sie alle Kantone zu einer umsichtigen und eigenständigen Finanz- und Steuerpolitik. Mögliche Grenzen sollen sich am Niveau der heutigen Transferzahlungen ausrichten. Gemäss Zahlen für 2010 liegen die entsprechenden Werte bei ungefähr 0,8% des BIP bzw. 0,2% des aggregierten Ressourcenpotenzials.

SBV Auf eine Belastungsobergrenze ist zu verzichten. Die Handlungs- und Wettbewerbsfähig-

keit der ressourcenstarken Kantone wurde durch die NFA nicht eingeschränkt.

SGB Eine Belastungsobergrenze für die ressourcenstarken Kantone erachtet der SGB als

nicht notwendig.

RKGK Es liegen keine neuen Argumente vor, die eine Belastungsobergrenze rechtfertigen wür-

den. Auch wurde seit 2008 die Handlungs- und Wettbewerbsfähigkeit der ressourcenstarken Kantone durch die NFA nicht eingeschränkt.

FER La fédération plaide pour l'introduction d'une limite maximale des charges incombant

aux cantons à fort potentiel de ressources ("bouclier péréquatif"). Cela permettrait d'éviter que le changement de la situation d'un canton n'affecte de manière brutale la situation des autres cantons.

Handelskammer Auf eine Belastungsobergrenze für die ressourcenstarken Kantone ist zu verzichten; sie beider Basel wäre systemfremd. Aus ihrer Einführung würde ausschliesslich dem ressourcenstärksten

Kanton, dem Kanton Zug, zu Lasten der übrigen ressourcenstarken Kantone ein Vorteil erwachsen.

Tableau 8 Propositions relatives à la manière de prendre en compte les revenus des frontaliers dans le potentiel de ressources

Participant Proposition

KdK Antrag:

Eine Mehrheit der Kantone unterstützt die vorgeschlagene Reduktion des Einbezugs der Grenzgängereinkommen in das Ressourcenpotenzial um 25 %.

Begründung:

Es ist dem Umstand Rechnung zu tragen, dass von Grenzgängern verursachte Kosten nicht im Rahmen der interkantonalen Zusammenarbeit mit Lastenausgleich abgegolten werden können.

Minderheitsantrag:

Auf die Anpassung der Besteuerung der Grenzgänger im Ressourcenpotenzial soll verzichtet werden. Diesen Antrag stellen in ihren Stellungnahmen explizit die Kantone ZH, BE, OW, NW, GL, ZG, AI, AG, VD, VS. Für den Fall, dass trotzdem eine Anpassung vorgenommen werden sollte, sprechen sich einige Kantone für die Variante "Reduktion um 25%" aus: BE, OW, GL, AI, VS. Der Kanton AG plädiert für diesen Fall auf eine Beschränkung einer reduzierten Anrechnung der Grenzgängereinkommen auf Kantone, die keinen Anspruch auf SLA-Zahlungen haben.

Begründung des Minderheitsantrags:

Die Reduktion der Berücksichtigung der Grenzgängereinkommen ist im Vergleich mit Zupendlern im innerschweizerischen Verkehr nicht angebracht: Zupendler verursachen am Ort ihres Arbeitsplatzes Lasten. Infolge des Grundsatzes der Besteuerung am Wohnort können sie im Unterschied zu Grenzgängern steuerlich vom Arbeitsplatzort überhaupt nicht belangt werden. Die im innerschweizerischen Verhältnis bestehende Möglichkeit der Lastenabgeltung vermag dies nicht ausreichend zu kompensieren.

Zusatzänträge / -Bemerkungen einzelner Kantone: