Rapport sur les résultats

Consultation 2010/147: Révision totale de l'ordonnance/du règlement relative à l'examen complémentaire permettant aux titulaires d'une maturité professionnelle fédérale d'être admis aux hautes écoles universitaires · 2 pages

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Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Staatssekretariat für Bildung und Forschung SBF

Bildung

Totalrevision der Verordnung/des Reglements

über die Ergänzungsprüfung für die Zulassung von Inhaberinnen und Inhabern eines eidge-

nössischen Berufsmaturitätszeugnisses zu den universitären Hochschulen: Ergebnisse der Anhörung vom 19. August 2010

1. Allgemeines

Da Bund und Kantone die Neuregelung unter einander abstimmen - das EDK-Reglement und die Bundesverordnung sind gleichlautend - haben die drei Träger EDK, BBT und SBF unter Federführung des Staatssekretariats die Anhörung gemeinsam lanciert.

1.1 Adressaten der Anhörung

Neben den Erziehungsdirektionen aller 26 Kantone wurden die schweizerischen Konferenzen verschiedener Bildungskreise, Verbände, Interessensvertretungen sowie die direkt betroffenen Schulen in die Anhörung einbezogen. Am 19. August 2010 konnten insgesamt 58 Anhörungsdossiers1 in deutscher, französischer und italienischer Sprache versandt werden.

1.2 Rückmeldungen

Die Möglichkeit der Anhörung wurde rege benützt: rund 72% der Angeschriebenen haben sich geäussert. Bei den kantonalen Erziehungsdirektionen ist der Rücklauf 96%2. So sind insgesamt 42 Stellungnahmen eingegangen.

2. Ergebnisse

Die Totalrevision wird von einer grossen Mehrheit begrüsst: 85% der Rückmeldungen befürworten die vorgeschlagene Totalrevision, je rund 5% äussern sich eher negativ3, weder positive noch negativ4 oder verzichten explizit5 auf eine Stellungnahme.

Ein Punkt erntet bei rund 26% Kritik und kann daher als der "Stein des Anstosses" beschrieben werden: Die Einführung einer auch mündlichen Mathematikprüfung wird vor allem aus Kreisen der vorbereitenden Schulen abgelehnt mit dem Argument, die zur Verfügung stehenden Unterrichtslektionen reichten für die Vorbereitung auf eine mündliche Prüfung nicht aus. Detaillierte Angaben dazu unter Punkt 2.4.

Die zu den 16 Artikeln eingegangenen konkreten kritischen Äusserungen werden nachfolgend einzeln aufgeführt. Auf eine Wiedergabe der expliziten Zustimmung wird verzichtet. Nicht aufgeführte Artikel waren völlig unbestritten.

Nicht unerwähnt bleiben darf, dass kritische Bemerkungen teilweise auf mangelnde Sachkenntnisse hindeuten (etwa wenn gefordert wird, Wirtschaft und Recht sei "wieder" einzuführen).

2.1 Art. 2 "Zweck"

Ö 1 Kanton (FR) findet die Streichung des Bst. c unverständlich.

Hinweis: Die Streichung wurde bei der formalen Prüfung durch das Bundesamt für Justiz (BJ) gefordert6, eingefügt wurde neu Abs. 3.

1 Liste der Anhörungsadressaten in der Beilage 2 nur der Kt. VD hat nicht reagiert 3 die SDK äussert grundsätzliche politische Bedenken mit der Passerelle 'Berufsmaturität - universitäre Hochschulen", die Lehrerschaft des Gymnase de Bienne sieht durch die Anpassungen des Prüfungsverfahrens organisatorische Probleme auf sich zukommen 4 der Kt. SG sieht Handlungsbedarf für einen Zugang auch von Absolvierenden der Fachmaturitäten, die ISME (des Kt. SG) wünscht für die Prüfungsdurchführung weniger Anpassungen 5

2 Kantone (AI, GL) N:\06-Allgemeine Bildung\06-Mitarbeitende\No\Matur\SMK\AG Passerelle 2009\Anhörung\101025_Ergebnisse Anhörung.doc