Rapport sur les résultats

Consultation 2013/106: Révision de l'Ordonnance du DFI sur les denrées alimentaires génétiquement modifiées (ODAlGM) · 187 pages

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Organisation Prise de position

einzelnen Produkte zertifiziert werden. Eine Produktzertifizierung ist hier nicht vorgesehen. Die Kontrolle soll wie bei der Auslobung "ohne Gentechnik hergestellt" nicht durch Zertifizierungsstellen, sondern durch den kantonalen Vollzug erfolgen. Mit einem unverhältnismässig hohen Kontrollaufwand ist zu rechnen.

Die Verbände und Fachorganisationen der Schweizer Landwirtschaft haben unseres Erachtens genügend Möglichkeiten, via Richtlinien den Einsatz von Futterpflanzen ohne GVO bei der Fütterung von Tieren zu regeln und dies entsprechend allgemein zu kommunizieren. Bei den bestehenden Labelprogrammen "IP Suisse" und "Suisse Garantie" dürfen gemäss den geltenden Richtlinien bei der Fütterung von Tieren keine GVO-Futtermittel eingesetzt werden. Durch diese Produktlabels wird somit der Verzicht auf gentechnisch veränderte Futterpflanzen bereits abgedeckt. Neue bundesrechtliche Regelungen sind folglich auch unter diesem Gesichtspunkt nicht nötig.

Kanton Glarus, Auf das Label "Produktion ohne gentechnisch veränderte Futterpflanzen" ist Interkantonales La- zu verzichten. Dafür ist im Gegenzug das Label "ohne Gentechnik hergestellt" bor für Lebensmittel tierischer Herkunft dahingehend anzupassen, dass neben

dem Einsatz von Tierarzneimitteln und Impfstoffen auch der Einsatz von Futtermittelzusatzstoffen, die mit Hilfe gentechnischer Verfahren in geschlossenen Systemen hergestellt worden sind, erlaubt ist. Futtermittelzusatzstoffe, die von gentechnisch veränderten Mikroorganismen produziert werden, sind nur zulässig, wenn sie nach gültigem Recht nicht als "gentechnisch verändert" zu kennzeichnen sind.

Diese Anpassung sollte aus folgenden Überlegungen erfolgen:

 Für die Konsumenten ist es schwierig zwischen den beiden Labels "ohne Gentechnik hergestellt" und "Produktion ohne gentechnisch veränderte Futterpflanzen" zu unterscheiden. Die Unterschiede werden nicht wahrgenommen. Der Labeldschungel wird noch undurchsichtiger.

 Zusatzstoffe, welche aus gentechnisch veränderten Mikroorganismen gewonnen werden, von den Organsimen abgetrennt, gereinigt und chemisch definierbar sind und in geschlossenen Systemen hergestellt werden, müssen nach aktueller Gesetzgebung auch nicht mit "aus gentechnisch verändertem X hergestellt" gekennzeichnet werden (Art.7, Abs. 7bis).

 Es gibt keine Gründe, weshalb bei Futtermitteln zwischen "Zusatzstoffen" und "Arzneimitteln" ein Unterschied gemacht werden soll. Auch Aminosäuren oder Vitamine dienen einer ausgewogenen Tierernährung und damit dem Wohl und der Gesundheit der Tiere.

Kontrollaufwand

Ein Label ist nur so gut wie seine Kontrolle. Die Kontrolle für Produkte "ohne Gentechnik hergestellt", egal ob nach neuem oder bisherigem Recht produziert, ist sehr aufwändig. Durch die Änderung wird die Zahl solcher Produkte steigen. Dies bedeutet für die Kontrolle und damit den Vollzug einen erheblichen Mehraufwand.

Lebensmittelkon- Hinweis "Produktion ohne gentechnisch veränderte Futterpflanzen"

trolle Kanton Solo-

thurn, Es ist aus folgenden Gründen auf den Hinweis unter Art. 7c zu verzichten: