Rapport sur les résultats

Consultation 2015/74: Iv.pa. 14.417 «Amender le régime de financement des soins» · 84 pages

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Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori

3 Stellungnahme zu den im Bericht ebenfalls aufgeführten Problembereichen IG Pflege

3.1 Zu Ziffer 2.4.1 des erläuternden Berichts (Beitrag der Krankenpflegeversicherung)

Wir sind uns bewusst, dass die Einführung der Neuordnung der Pflegefinanzierung für die obli-gatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) kostenneutral zu erfolgen hatte. Die Kosten der Pflege sind aber genau wie die zugrunde liegenden Leistungen nicht statisch; beide entwickeln sich weiter. In den letzten Jahren hat die sich Spitex stark professionalisiert und ist heute in der Lage, Patienten/-innen bereits in subakutem Stadium aus dem Spital zu übernehmen. Dies passt auch zur Entwicklung der immer kürzer werdenden Hospitalisationsdauern. Gleichzeitig bleiben alte, multimorbide

Menschen immer länger zu Hause. Spitex benötigt zur Pflege von subakuten

Patient/innen und Menschen mit komplexen, chronischen Krankheitsbildern auch

genügend gut ausgebildetes Personal. Dies ist mit entsprechenden Lohnkosten

verbunden. Weil die Menschen länger zu Hause bleiben, verändert sich auch der

„Bewohner-Mix“ in den Pflegeheimen hin zu mehr Bewohner/innen mit komplexen und Merfach-Erkrankungen. Auch hier ist gut ausgebildetes, teureres Personal erforderlich. Zudem erhöht auch die Personalknappheit im Gesundheitssektor die Kosten aktuell und in Zukunft: Der Fachkräftemangel schlägt sich nämlich auf die Löhne nieder, weil der Lohn ein wichtiger Anreiz ist, um qualifiziertes Personal für die Betriebe zu finden und in den Betrieben zu halten.

Wir fordern, dass der Grundsatz der jährlichen Anpassung der Beiträge der OKP an die Kos-tenentwicklung im Gesundheitswesen ins KVG aufgenommen wird.

Zudem ist das System bei den Pflegeheimen um sechs Stufen zu 20 Minuten auf 18 Stufen zu erweitern und mit entsprechend höheren Beiträgen zu entgelten.

In der Folge ist die Patientenbeteiligung sowohl für die Leistungen der Spitex wie auch jene in Pflegeheimen auf 10% des höchsten vom Bundesrat festgesetzten

Pflegebeitrages zu beschränken, damit die Patient/innen nicht über Massen belastet werden.

3.2 Zu Ziffer 2.4.2 des erläuternden Berichts (Instrumente zur Pflegebedarfsermitt-

lung)

Die IG Pflegefinanzierung ist gleicher Meinung wie die SGK-SR: Es braucht keine Ergänzung im KVG, um schweizweit mittels Messinstrumenten den identischen

Pflegebedarf für gleiche Fälle auszuweisen.

Allerdings ist zu bedauern, dass das anzustrebende Ziel bisher nicht erreicht wurde, mit allen Messinstrumenten einen gleichwertigen Pflegeaufwand abzubilden. Es ist unfair, wenn gewisse Patienten und Leistungserbringer aufgrund des angewendeten

Ermittlungstools eine tiefere Finanzierung durch Versicherer und öffentliche Hand erhalten.

Es sollten nicht nur die in Pflegeheimen angewendeten Pflegemessinstrumente gleiche Pflegesituationen identisch abbilden. Vielmehr sind auch in der ambulanten Pflege (Spitex) klare Kriterien für anerkannte Assessmentinstrumente nötig. Die strukturierte und standardisierte Einschätzung des klinischen Zustandes der Patient/innen, ihres sozialen Umfeldes und der Wohnumgebung sind Pflicht und tragen zur transparenten Leistungserbringung bei. Es ist heute deshalb allgemein anerkannt, dass ein reliables Instrument für das Assessment eingesetzt werden muss, das valide Daten produziert. Der Wettbewerb muss auf den Leistungen stattfinden, nicht auf der unfairen Ebene der Messinstrumente. Mit der Festlegung klarer Kriterien und einer Kalibrierung für

angewendete Instrumente zur Pflegebedarfsermittlung könnte dies garantiert werden. Dadurch werden Monopole verhindert und es besteht eine Auswahl anerkannter

Anbieter mit verschiedenen Systemen, welche zu identischen Resultaten führen.

3.3 Zu Ziffer 2.4.3 des erläuternden Berichts (Abgrenzung von Pflege- und Betreu-

ungskosten)

Für das KVG und auch den Tarifschutz ist nur relevant, welche Kosten als

„Pflegekosten“ gelten und somit gemäss Pflegefinanzierung abzurechnen sind. Dies ist in Verordnungen und Rechtsprechung bereits ausführlich präzisiert. Zur Messung und Bestimmung der Pflegekosten existieren genügend Hilfsmittel (nebst den

Pflegemessinstrumenten wie BESA, RAI/RUG und Plaisir etwa das „Handbuch