Prises position
Consultation 2015/74: Iv.pa. 14.417 «Amender le régime de financement des soins» · 152 pages
Fedlex · Rapport sur les résultats · Page 116Fedlex · Rapport sur les résultats
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Bern, 17. Dezember 2015 – CST/rp
14.417 s Pa. Iv. Nachbesserung der Pflegefinanzierung Vernehmlassungsantwort des Verbandes senesuisse
Sehr geehrte Damen und Herren
Wir danken Ihnen für die Einladung zur Anhörung zur rubrizierten Vernehmlassung.
Weil die Finanzierung für senesuisse als Verband der wirtschaftlich unabhängigen Alters- und Pflegeinstitutionen eine Grundvoraussetzung für das Funktionieren des Gesundheitssystems darstellt, erhalten Sie in der angesetzten Frist diese Stellungnahme.
Im Jahr 1996 wurde der Verband senesuisse gegründet. Seither vertritt er die Interessen und Anliegen von Leistungserbringern im Bereich der Langzeitpflege. Mehr als 350 Institutionen mit über 20'000 Pflegeplätzen sind Mitglied.
Als Verband der nicht subventionierten Alters- und Pflegeinstitutionen setzt sich senesuisse seit jeher für wirtschaftliche und deregulierende Lösungen in allen Bereichen ein und wehrt sich gegen ständig steigende Bürokratie und zusätzlichen Administrativaufwand, die niemandem nützen. Entsprechend den Prämissen von Wirtschaftlichkeit, Selbstverantwortung, Freiheit und angemessener Finanzierungsregelungen lehnen wir den unterbreiteten Vorschlag zur klar
ungenügenden Finanzierung bei ausserkantonalem Leistungsbezug ab und begrüssen den Verzicht auf die weiteren Normen zu Betreuungskosten und Pflegemessinstrumente. Besonders enttäuscht sind wir, dass die Ständeratskommission die Chance nicht genutzt hat, dringend nötige Anpassungen in der Pflegefinanzierung anzugehen.
A Stellungnahme zur unterbreiteten Vorlage Als Mitglied der IG Pflegefinanzierung unterstützt der Verband senesuisse voll und ganz die von dieser Interessengruppe eingereichte Vernehmlassungsantwort. Besonders soll
nochmals unterstrichen werden, dass die vorgeschlagenen Regelungen die Probleme in der Pflegefinanzierung keineswegs lösen. Vielmehr sind weitere Anpassungen nötig und muss sich die Finanzierung bei ausserkantonalem Leistungsbezug nach dem Kanton richten, in dem die Pflegeleistung erbracht wird.
Die zusätzlich selbständige Beteiligung am Vernehmlassungsverfahren hat zum Zweck, den gemeinsamen Anliegen aller Gesundheitsverbände nochmals Nachdruck zu verleihen. Zudem erlauben wir uns nachstehend zusätzliche Erläuterungen aus Sicht der Alters- und Pflegeheime, namentlich weshalb die unterbreitete Lösung für ausserkantonalen Leistungsbezug besonders bei den Patienten in Pflegeheimen die Probleme eher verstärkt als löst.