Prises position
Consultation 2015/74: Iv.pa. 14.417 «Amender le régime de financement des soins» · 152 pages
Fedlex · Rapport sur les résultats · Page 129Fedlex · Rapport sur les résultats
ambulanten Patientinnen und Patienten zuerst selber die Spitex-Rechnung bezahlen und anschliessend eine Rückvergütung aus ihrem Herkunftskanton oder ihrer Herkunftsgemeinde beantragen, was für pflegebedürftige Menschen bzw. ihre Angehörigen keine zumutbare Lösung ist. Hier liegt es an den Kantonen, entsprechende Massnahmen zu treffen (z.B. zentraler Rechnungseingang), damit die Abrechnung der Kantonsbeiträge auch über die Kantonsgrenzen hinaus unkompliziert erfolgen kann.
Die SP Schweiz befürwortet in der stationären und ambulanten Langzeit-Pflege eine Übernahme der Restkosten, wie sie im Standortkanton des Pflegeheims anfallen, durch den Herkunftskanton.
Weitere Problembereiche
Akut- und Übergangspflege
Die SP Schweiz bedauert, dass die SGK-S die Akut- und Übergangspflege ausgeklammert hat, obwohl auch hier ein dringender Nachbesserungsbedarf besteht. So hat die kurze Dauer und der Ausschluss der Betreuungs- und Hotelleriekosten dazu geführt, dass die AÜP in vielen Kantonen bedeutungslos ist und die Chancen, die sich dadurch für die Rehabilitation und Reintegration der pflegebedürftigen Patientinnen und Patienten bieten, nicht genutzt werden.
Die SP Schweiz fordert eine Neuordnung der Akut- und Übergangspflege mit folgenden Regelungen:
• Verlängerung auf sechs Wochen und Möglichkeit einer einmaligen weiteren Verlängerung um sechs Wochen
• Übernahme der Leistungen nach den Regeln der Spitalfinanzierung (45% OKP, 55% Kantone) unter Einbezug der Hotellerie- und Betreuungskosten.
Mit der Annahme der Pa.Iv. 14.448 (Humbel) hat die SGK-N am 13. November 2015 bereits einen Schritt in die richtige Richtung unternommen.
Beitrag der Krankenversicherung
Die SGK-S sieht keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf, um die Beiträge der OKP an die Pflege allenfalls anpassen zu können. Die SP Schweiz ist damit einverstanden, dass hierzu keine gesetzlichen Änderungen vorgenommen werden, fordert jedoch den Bundesrat dazu auf, seinen diesbezüglichen Handlungsspielraum zu nutzen und die Pflegebeiträge periodisch an die Kosten- und Preisentwicklung im Gesundheitswesen anzupassen.
Instrumente zur Pflegebedarfsermittlung
Die SP Schweiz nimmt mit Befremden zur Kenntnis, dass die Kantone sich Ende 2014 aus den Projektarbeiten zur Kalibrierung der verschiedenen Systeme zur Pflegebedarfsermittlung zurückgezogen haben. Sie erwartet vom Bundesrat, dass er aktiv wird und eine Kalibrierung der vorhandenen Instrumente vornimmt, so dass gleiche Pflegesituationen in allen Kantonen gleich vergütet werden können. In der ambulanten Pflege braucht es zudem ein praktikables und schweiz-
2 Sozialdemokratische Partei Spitalgasse 34 Telefon 031 329 69 69 [email protected] der Schweiz Postfach· 3001 Bern Telefax 031 329 69 70 www.spschweiz.ch