Rapporto sui risultati
Consultazione 1995/11: Ordonnanza sull'assicurazione malattie · 69 pagine
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Vernehmlassung
Verordnung über die Krankenversicherung (KW) Juni 1995
Artikel 29-33 Aufsichtsdaten
Artikel Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Vorbringende
29 Technische Hinweisezur Berechnung und Zusammensetzung der - ZG
-Versichertanbestände-. - KSK
- Institut für Sozial- und Präventivmedizin Universität
Bem
29-31 Wir messen qualitativ guten und ausreichend vorhandenen Auf- - VSA
sichtsdaten sowie einer umfassenden Veröffentlichung dieser nrga-
ben sehr hohe Bedeutung bei.
29-33 Der Verordnungsgeber wird darauf zu achten haben, dass die Auf- - so
zählung der zur Veröffentlichungvorgesehenen Daten nicht ver-
kIeinertwird.
29-33 Das Erfassen von statistischen Daten erscheint uns richtig; der Auf- Fs
wand muss sich jedoch in Grenzen halten. Es darf nicht sein, dass
zum Schluss ein wesentlicherTeil der Versicherungsprämiendafür
gebraucht wird, um dwl Verwaltungsaufwand für statistische Ertre-
bungen zu finanziuen.
29-33 Die Erhebung von Daten unter den Kantonen, Gemeinden und allen - GR, AR, Al,
weiteren Bundesämtem ist umfassend zu koordinieren. Die Umset- SG, GL, SH, ZH
zung des KVG darf nichtzu einem übermässigen, sprich unnötigen - SVP
Verwaltungsaufwand führen.
29-33 Die Regelungensind unvollständigund müssen detaillierterformu- - PKU
liert werdvl.
Antrag: Die Art. 29 - 33 seien zu streichen und M. 29 sei durch die
folgende Bestimmung zu ersetzen: -Die Weisungen über die Stati.
stik werden in einer separaten Verordnung geregelt.-
Eventualanträge zu den einzelnen Bestimmungen siehe a.a.O.
29-33 Es ist darauf zu achten, dass die Kantone auf die Daten direkten
Zugriff haben. SG, GL, SH, ZH
30 und 31 Ergänzen: 'Zur Präzisierung der zu erhebenden Daten, der Festset- - SAV
zung der Modalitäten sowie du Koordination wird eine Expertul-
kommission eingesetzt. In dieser sind Versicherer und Leistungser-
bringer vertreten.'