Rapport sur les résultats

Consultation 1995/11: Ordonnance sur l'assurance-maladie · 69 pages

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Vernehmlassung

Verordnung über die Krankenversicherung (KW) Juni 1995

Artikel 29-33 Aufsichtsdaten

Artikel Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Vorbringende

29 Technische Hinweisezur Berechnung und Zusammensetzung der - ZG

-Versichertanbestände-. - KSK

- Institut für Sozial- und Präventivmedizin Universität

Bem

29-31 Wir messen qualitativ guten und ausreichend vorhandenen Auf- - VSA

sichtsdaten sowie einer umfassenden Veröffentlichung dieser nrga-

ben sehr hohe Bedeutung bei.

29-33 Der Verordnungsgeber wird darauf zu achten haben, dass die Auf- - so

zählung der zur Veröffentlichungvorgesehenen Daten nicht ver-

kIeinertwird.

29-33 Das Erfassen von statistischen Daten erscheint uns richtig; der Auf- Fs

wand muss sich jedoch in Grenzen halten. Es darf nicht sein, dass

zum Schluss ein wesentlicherTeil der Versicherungsprämiendafür

gebraucht wird, um dwl Verwaltungsaufwand für statistische Ertre-

bungen zu finanziuen.

29-33 Die Erhebung von Daten unter den Kantonen, Gemeinden und allen - GR, AR, Al,

weiteren Bundesämtem ist umfassend zu koordinieren. Die Umset- SG, GL, SH, ZH

zung des KVG darf nichtzu einem übermässigen, sprich unnötigen - SVP

Verwaltungsaufwand führen.

29-33 Die Regelungensind unvollständigund müssen detaillierterformu- - PKU

liert werdvl.

Antrag: Die Art. 29 - 33 seien zu streichen und M. 29 sei durch die

folgende Bestimmung zu ersetzen: -Die Weisungen über die Stati.

stik werden in einer separaten Verordnung geregelt.-

Eventualanträge zu den einzelnen Bestimmungen siehe a.a.O.

29-33 Es ist darauf zu achten, dass die Kantone auf die Daten direkten

Zugriff haben. SG, GL, SH, ZH

30 und 31 Ergänzen: 'Zur Präzisierung der zu erhebenden Daten, der Festset- - SAV

zung der Modalitäten sowie du Koordination wird eine Expertul-

kommission eingesetzt. In dieser sind Versicherer und Leistungser-

bringer vertreten.'