Rapporto sui risultati

Consultazione 1995/11: Ordonnanza sull'assicurazione malattie · 69 pagine

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Vamehmlassung

Verordnung übv die Krankenvusicherung (KW) Juni 1995

116 - 120 Unterstützen nachdrücklich die klare Regelung der Vorleistungs- - SAEB

pflichten. • APsythu

119 Ergänzen: - KSK

•3Übemimmt die InvalidwIversichuung eine Fall, in welchun dw

Krankenversicherer Taggelder ausbezahlt hat, so erstattet sie ihm

diesë Leistungut zurück-

120 Die Regelunggeht am Leistungsubringer (hierdie Spttäler)vorbei, BL

wenn die Verrechnung unter den verschiedenen Kostenträgem er- MTK folgt

Ist mit dieser Bestimmung die Pflicht zur Differerenz-Rechnungsstel-

lung verbunden? Welches Vorgehen ist zu wählen, wenn die anzu.

wendenden Tarife nicht vergleichbar sind?

121 Ergänzen: ms

-3Öer Anspruch auf Rückerstattung erlischt mit Ablauf von fünf NE (0) Jahren seit Ausrichtung der Leistungen.- PKU

121-123 Entgegen dem in diesun Abschnitt verwuldeten Ausdruck geht es EVG

vorliegend nicht um die -Rückerstattung von zu Unrecht ausgerich-

teten Leistungen-, sondern um die Rückvergütung von Lnistungan,

welche von einem vorleistungspflichtigen Versicherungsträger u-

bracht werden.

Übrigens ist die Rückerstattung von zu Unrecht erbrachten Leistun-

gen im KVG nirgends geregelt.

122 Im Hinblick auf eine allfälligeAnwendung von Art, 123 wäre(n) aus- sso

ser der versicherten Puson auch der (die) Leistungserbringer zu in. FMH

formiuul. NE

124 e dass ihre - CVP

Daten wettu gegeben wuden, handeltes sich bei diesen Informa- - LPS tionul doch um persönliche und swlsible Datul. - ACSI

-KF - FRC c) - spa

124 Pulsus und FMH wünschen detailliertereRegelungenzur Zirkulation Pulsus

von Dossiers zwischen den Versicherern, 'dem BSV und dem Eidg. FMH DatenschutzbeauftragtuI.- SSIM

SSIM wünscht zum Problem Informationsaustausch die Einsetzung

einer Ethikkommission.

124 e II. Es sollte - SUVA

den um Akteneinsicht nachsuchenden Sozialversicherern nicht auch

noch vorgeschrieben wudul, ihre Anfrage zu begründen.

125 Abs. 1 Streichul, wonach die Eröffnungunverlangtzu erfolgenhat, sofern KSK

nichtdas Bundesrecht etwas anderes vorsieht FPS