Rapporto sui risultati
Consultazione 2000/18: Utilizzazione di 800 tonnellate di oro della Banca nazionale · 84 pagine
Fedlex · Rapporto sui risultati · Pagina 36Fedlex · Rapporto sui risultati
Utilizzazione delle riserve auree della BNS Rapporto sulla procedura di consultazione
Der anfängliche Vermögensbestand wäre rasch aufgebraucht. Die Nachhaltigkeit des Mitteleinsatzes könnte nicht gesichert werden. Nach Erschöpfung des „Goldfonds“ müssten die Kantone für die Deckung der Kosten aufkommen. Als Folge davon würde
sich die Staatsquote dauerhaft erhöhen.
1.11 SO Zweckbindungen führen innert kurzer Zeit zu einem Anstieg der Ausgaben in den
betreffenden Bereichen. Aufgrund nicht auszuschliessender schwankender Erträge kann nicht garantiert werden, dass mit der Zeit die Zinserträge des Goldverkaufs nicht mehr ausreichen werden und damit die Substanz angegriffen werden muss, auch wenn dies heute noch nicht vorgesehen ist. Nach Erschöpfung des „Goldfonds“ muss gar damit gerechnet werden, dass die allgemeinen Haushalte der Kantone für die Deckung dieser Ausgaben aufkommen müssten. Die Staatsquote würde dadurch dauerhaft erhöht, was wiederum die Position der Schweiz im internationalen Standortwettbewerb schwächen würde.
Eine Verwendung eines bisherigen Aktivpostens der Bilanz für die Finanzierung von laufenden Ausgaben – was längerfristig zu erwarten wäre – ist finanzwirtschaftlich nicht wünschenswert. Dadurch würde der Handlungsspielraum der öffentlichen Hand zunehmend eingeschränkt.
1.15 AR Der kombinierte Verwendungsvorschlag des Bundesrats ist zum grossen Teil auch deutlich gefärbt durch die in der Rezession knapper gewordenen staatlichen Mittel und durch die in etwa derselben Zeitspanne rasant gewordene technische Entwicklung auf dem Gebiet der elektronischen Kommunikation. Nach Ansicht von AR wäre es in jedem Fall verfehlt, die im Verlaufe einer langen Epoche entstandenen Reserven zu Gunsten eines Vorhabens einzusetzen, das zwar zu einem bestimmten Zeitpunkt sehr aktuell ist, sich aber durch den Lauf der Entwicklung auch sehr rasch überholt. Dies käme – auch wenn der Einsatz momentan als nachhaltig erschiene – einem Konsum gleich. AR teilt ohne Einschränkung die Ansicht der KdK, welche sagt, dass jede Zweckbindung innert kurzer Zeit zu einem Anstieg der Ausgaben in den betreffenden Bereichen führen würde und der anfängliche Vermögensbestand rasch aufgebraucht wäre. Die Nachhaltigkeit des Mitteleinsatzes könnte somit nicht gesichert werden.
Eine allfällige Verwendung der Goldreserven für die Finanzierung von laufenden
Ausgaben ist finanzwirtschaftlich fragwürdig. Man würde sozusagen das „Tafelsilber“ für die Deckung des täglichen Bedarfs verkaufen. Wie der Bund sehen sich auch die Kantone mit neuen Ausgabenwünschen und Forderungen konfrontiert, die nur sehr schwer abgelehnt werden können. Eine Zweckbindung des SNB-Goldes für einzelne Aufgaben würde dieser unerwünschten Tendenz noch Vorschub leisten.
Auch aus finanzrechtlicher Sicht ist die Bindung für einzelne Aufgabenbereiche abzulehnen, denn Sonderfonds und Spezialfinanzierungen bedeuten eine Präjudizierung von Prioritätssetzungen. Sie führen damit zu einer zunehmenden Immobilisierung der öffentlichen Haushalte und erschweren eine rechtsgleiche Behandlung der diversen Anliegen an den Staat.
1.19 AG Eine Zweckbindung für einzelne oder mehrere Aufgabenbereiche lehnen wir ab. Zweckbindungen von Einnahmen führen zu einem Anstieg der Ausgaben in den betreffenden Aufgabengebieten. Eine solche Steigerung der Staatsquote nach Versiegen der Erlösquelle ist kaum mehr rückgängig zu machen. Neue Sparmassnahmen in den betroffenen oder in anderen Bereichen sind dadurch vorprogrammiert und werden bei den Betroffenen auf Widerstand stossen.
Zweckbindungen sind aus finanzwissenschaftlicher Sicht abzulehnen. Sie begünstigen Fehlallokationen von Ressourcen und zementieren eine bestimmte Ausgabenstruktur. Der Handlungsspielraum für die Steuerung des Staatshaushaltes geht verloren und erschwert die Anpassung der Staatstätigkeiten an die zukünftigen Herausforderungen. Mit der vorgeschlagenen Befristung der Zweckbindung werden diese Probleme noch verschärft. Es werden Versprechungen abgegeben, die langfristig nicht gehalten werden können. Die Gefahr besteht, dass mit den einmaligen Einnahmen neue Aufgaben geschaffen werden, die langfristig über das ordentliche Budget resp. über Steuererhöhungen finanziert werden müssen.
In der heutigen guten Konjunkturlage muss es den öffentlichen Haushalten gelingen, im Sinne einer stabilitätsorientierten Finanzpolitik Einnahmenüberschüsse zu erzielen. Nur