Rapporto sui risultati

Consultazione 2000/18: Utilizzazione di 800 tonnellate di oro della Banca nazionale · 84 pagine

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Utilizzazione delle riserve auree della BNS Rapporto sulla procedura di consultazione

1.02 BE Wir lehnen jegliche durch den Bundesgesetzgeber vorgegebene Zweckbindung ab.

Jede Zweckbindung würde innert kurzer Zeit zu einem Anstieg der Ausgaben in den betreffenden Bereichen führen, und der anfängliche Vermögensbestand wäre möglicherweise rasch verzehrt. Die Nachhaltigkeit des Mitteleinsatzes könnte dadurch nicht gesichert werden. Hingegen würde das Angebotsniveau in den betreffenden Bereichen in einem Masse erhöht, welches sich ohne diese zusätzlichen Mittel längerfristig kaum finanzieren lässt. Eine Senkung des Dienstleistungsangebots oder aber eine Zunahme der Verschuldung müsste die ebenso unvermeidbare wie unerwünschte Folge einer derartigen Entwicklung sein. Müssten die allgemeinen Haushalte nach Erschöpfung des „Goldfonds“ für die Deckung dieser Ausgaben aufkommen, würde die Staatsquote dauerhaft erhöht. Eine Verwendung eines bisherigen Aktivpostens der Bilanz für die Finanzierung von laufenden Ausgaben, was – wie bereits erwähnt – langfristig nicht ausgeschlossen werden kann, ist finanzwirtschaftlich unklug.

1.03 LU Eine Zweckbindung für einzelne Aufgabenbereiche ist aus finanzpolitischen,

finanzwirtschaftlichen und finanzrechtlichen Gründen abzulehnen. Zweckbindungen

führen zu einer Immobilisierung der Haushalte und erschweren eine rechtsgleiche Behandlung der verschiedenen Aufgaben des Staates. Zudem ziehen sie einen Anstieg der Ausgaben im betreffenden Bereich nach sich. Sowohl beim Bund als auch bei den Kantonen gehen die Bestrebungen dahin, Zweckbindungen von Staatseinnahmen abzubauen. Dies gilt noch in verstärktem Mass für Staatsvermögen. Die Schaffung von Sonderfonds und Spezialvermögen ist unerwünscht, da sie eine Präjudizierung von Prioritätssetzungen bedeutet. Die Verwendung eines Aktivpostens der Bilanz für die Finanzierung von laufenden Ausgaben ist unklug. Angesichts des Ausgabenanstiegs infolge einer Zweckbindung müsste bald der anfängliche Vermögensbestand angegriffen werden. In zunehmendem Ausmass müssten die allgemeinen Haushalte für die Deckung dieser Ausgaben aufkommen. Zudem ist allgemein festzustellen, dass die Ausgabendisziplin nachlässt und die öffentliche Hand mit neuen Forderungen und Ausgabenwünschen konfrontiert wird. Mit einer Zweckbindung des Gewinns aus dem Verkauf der Goldreserven würde dieser Tendenz Vorschub geleistet.

1.06 OW Wir lehnen eine durch den Bundesgesetzgeber vorgegebene Zweckbindung ab. Wenn

eine Bildungsinitiative und Überbrückungsleistungen bei der AHV als notwendig

erachtet werden, sollen die dafür notwendigen Mittel von den Kantonen und dem Bund aus den normalen Etats budgetiert und bestritten werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die geplanten Ausgaben auch im Rahmen der übrigen, von den Gemeinwesen zu tätigenden Aufgaben vertretbar sind.

Wir heben insbesondere hervor, dass Zweckbindungen von Ausgaben innert kurzer

Zeit zu einem Anstieg der Ausgaben in den betroffenen Bereichen führen. Der

anfängliche Vermögensbestand wäre rasch aufgebraucht. Die Nachhaltigkeit des Mitteleinsatzes könnte nicht gesichert werden. Nach Erschöpfung des „Goldfonds“ müssten die allgemeinen Haushalte der Kantone für die Deckung dieser Ausgaben aufkommen; die

Staatsquote würde dauerhaft erhöht. Grundsätzlich sind Zweckbindungen von Erträgen aus betriebswirtschaftlicher Sicht

nicht empfehlenswert. Durch die Zweckbindung werden unter Umständen Ausgaben gefördert, die ansonsten nicht oder nicht in derselben Höhe getätigt würden. Eine

Fehlallokation der Ressourcen wäre die Folge. Auch widerstrebt die Zweckbindung

dem Gedanken des NFA, der ja den Kantonen gerade vermehrt zweckfreie Mittel und Ressourcen zuteilen will.

1.07 NW Jede Verwendung für eine Bildungsinitiative bzw. für Überbrückungsleistungen lehnen

wir ab. Eine Zweckbindung der Mittel generiert zweifelsohne wieder weitere

Ansprüche. Das Vermögen würde sich rasch reduzieren.

1.08 GL Sollten die Varianten "Bildung" und "Überbrückungsleistungen" wider Erwarten, wie dies

vorgesehen ist, nach Ablauf einer bestimmten Zeit aufgegeben werden, ist damit zu rechnen, dass die Nachhaltigkeit fehlt. Es wurden teure Infrastrukturen aufgebaut, die plötzlich ohne Finanzierung dastehen. Die eingesetzten Mittel werden somit mehr oder weniger nutzlos verpuffen.

1.09 ZG Wir lehnen die vorgeschlagenen Zweckbindungen ab. Denn Zweckbindungen würden

innert kurzer Zeit zu einem Anstieg der Ausgaben in den betreffenden Bereichen führen.