Rapporto sui risultati
Consultazione 2000/18: Utilizzazione di 800 tonnellate di oro della Banca nazionale · 84 pagine
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Utilizzazione delle riserve auree della BNS Rapporto sulla procedura di consultazione
so können für eine spätere Rezession die notwendigen Reserven geschaffen werden,
um die daraus entstehenden konjunkturellen Mehrbelastungen auffangen zu können. Wenn nun in einer konjunkturell guten Lage über neue Zweckbindungen noch zusätzlich neue Aufgaben geschaffen werden, wird die finanzpolitische Disziplin rasch abnehmen. Forderungen für die Übernahme von weiteren neuen Aufgaben werden mit der vorgeschlagenen Zweckbindung geradezu provoziert und dürften nur schwer abgewehrt werden können.
Diese Haltung wird nicht nur von der Wissenschaft, sondern auch von den Politikerinnen und Politikern in den meisten Industrienationen gestützt. In den USA, Kanada und den meisten Staaten Europas ist es in den letzten Jahren gelungen, die Verschuldungsquote
zum Teil massiv zu senken. Die Schweiz hinkt bis heute noch stark nach. Auch die
Diskussion über die Verwendung der Versteigerungserlöse der UMTS-Lizenzen zum Beispiel in Deutschland zeigt, dass die Schuldentilgung klar im Vordergrund steht. Alle Experten warnen davor, die Erlöse für einzelne Mehrausgaben zu verwenden, da damit die Stabilisierung der Staatsquote und der Schuldenabbau verunmöglicht werden.
Aus finanzwirtschaftlicher Sicht sollte nie die Realisierung von Vermögenswerten für
laufende Ausgaben verwendet werden. Nur mit einer Bilanzbereinigung, d.h. mit einem Abbau von Passiven, kann vermieden werden, dass die einmaligen Erlöse aufgebraucht werden und anschliessend an der Substanz gezehrt werden muss.
Mit dem Projekt NFA zwischen Bund und Kantonen wird eine Entflechtung der Aufgaben von Bund und Kantonen angestrebt. Mit der Variante Bildungsinitiative und Überbrückungsleistungen im Bereich der AHV werden neue Verbundaufgaben
geschaffen, die im Widerspruch zu den Grundsätzen und den angestrebten
Aufgabenentflechtungen des NFA stehen. Die Bildung ist nach NFA eine reine Kantonsaufgabe mit Ausnahme der Fachhochschulen und Universitäten. Neu soll sich der Bund an diesen Aufgaben beteiligen. Umgekehrt geht gemäss NFA die AHV/IV und der Existenzbedarf bei den Ergänzungsleistungen AHV/IV vollständig zum Bund über. Gemäss der vorgeschlagenen Variante müssten sich aber die Kantone indirekt zu zwei Dritteln an den Überbrückungsleistungen beteiligen.
1.20 TG Die Kantone sollen in eigner Kompetenz über den ihnen zustehenden Anteil an den 800 Tonnen Gold entscheiden können. Wenn der Bund diesbezüglich neue Verwendungsmöglichkeiten vorschlägt, riskiert er, dass nach allen Seiten
Begehrlichkeiten geweckt werden. Es widerspräche auch den Zielen des NFA
zwischen dem Bund und den Kantonen, wenn den Kantonen plötzlich Ressourcen entzogen würden, die sie für eine autonome Aufgabenerfüllung im föderalistischen Staatswesen der Schweiz dringend brauchen.
Mit den vorgeschlagenen Massnahmen würden neue Zweckbindungen geschaffen, die über kurz oder lang in den betreffenden Bereichen zu neuen Ausgaben führten. Zwar ist vorgesehen, nur die Zinserträge des Goldverkaufs für gewisse Zwecke zu verwenden. Dabei kann aber gerade nicht ausgeschlossen werden, dass aufgrund der schwankenden Erträge mit der Zeit die Substanz angegriffen werden muss. Damit wäre der Vermögensbestand schnell aufgebraucht und dadurch die Nachhaltigkeit des Mitteleinsatzes gefährdet. Will man dann eine einmal begonnene Aufgabe nicht aufgeben, bliebe nichts anderes als der Einsatz von allgemeinen Haushaltsmitteln übrig, wodurch die Steuern und die Staatsquote stiegen. Aufgrund dieser allgemeinen Bemerkungen lehnen wir sowohl die Bildungsinitiative als auch die Überbrückungsleistungen ab. Es braucht keine vom Bund vorgegebene Zweckbindung für die Verwendung der 800 Tonnen Gold. Grundsätzlich haben wir auch Bedenken, dass die Umsetzung der vorgeschlagenen Varianten sowohl im bildungs- als auch im
sozialpolitischen Bereich mit erheblichen administrativen Kosten und Umtrieben
verbunden wären.
Bildungsinitiative: Wir bestreiten nicht, dass bezüglich der Schulung im Umgang mit den neuen Technologien ein gewisser Handlungsbedarf besteht. Wir teilen aber weder die im Bericht zum Ausdruck gebrachte Meinung, wonach die Schweiz auf diesem Gebiet hoffnungslos hinterher hinkt, noch den zum Ausdruck gebrachten Optimismus, wonach mit der Bildungsinitiative auf diesem Gebiet alle Probleme gelöst werden könnten. Im Bereich der Informationstechnologie sind nämlich in den letzten Jahren enorme Fortschritte erzielt worden, sind PCs doch heute in weiten Bevölkerungskreisen ein